Das Gerät hat auch bei Verkauf noch Garantie, vorrausgesetzt, dass du eine Rechnung bzw. Lieferschein mit verkaufst :cool:
e-plus Vertrag widerruf trotz aktiv.der karte
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Die Garantie- und Gewährleistungsansprüche kann man an den Käufer abtreten, dann sollte der die auch ohne Weiteres wahrnehmen können.
Mir ist nicht bekannt, dass es da mal Probleme gab - bin bisher aber auch nur am Rande damit selbst in Kontakt gekommen (Handy-SW-Update bei Siemens-Servicepartner wurde problemlos gemacht).
Bei dem letzen ebay-Verkauf einer Melitta Mycup-Maschine habe ich einen Brief dazugelegt: "Hiermit trete ich meine Ansprüche gegen o2 / Melitta an xy ab"
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das hiesse also , ich muesse die REchnung bzw den Lieferschein von E-Plus ueber das Handy und meinem Tarif ( steht ja nunmal alles auf einem Zettel) mit beilegen und zusaetzlich ein Schreiben ueber Abtretung meiner Ansprueche auf das Handy mitschicken?
so viele fragen ..sorry
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Denke, die Abtretung muss da nicht ausdrücklich rein. Die erklärst Du dann wohl konkludent aus Deinem schlüssigen Verhalten
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Zitat
Original geschrieben von tanjev
das hiesse also , ich muesse die REchnung bzw den Lieferschein von E-Plus ueber das Handy und meinem Tarif ( steht ja nunmal alles auf einem Zettel) mit beilegen und zusaetzlich ein Schreiben ueber Abtretung meiner Ansprueche auf das Handy mitschicken?so viele fragen ..sorry
Hy,
ich hab schon viele handys bei E**y verkauft! Du legst die Rechnung mit bei, damit hat der Käufer was in der Hand, falls mal ein Garantiefall eintritt! Du kannst ja eine Kopie für dich machen.
Es muß ja nicht E**y sein!
Biete es doch hier mal im "Biete und Tausche" an! Vielleicht hast du ja glück? -
danke fuer den Tipp!
Werde mal schnuestern

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