ZitatOriginal geschrieben von Síemenshandyfan
Die Karten sind nur voraktiviert, damit sie nach dem Verkauf gleich funktionieren.
Wird eine Karte ohne Registrierung verkauft, macht sich meines Erachtens sowohl der Händler - als auch der Käufer, sofern dieser das wissentlich tut, strafbar.
Verstoß gegen die AGB der deutschen NB: JA
Strafbarkeit: NEIN
Siehe dazu:
http://www.golem.de/0310/28106.html
Widerspricht zwar dem Wortlaut des § 90 TKG, aber ein Urteil eines BVerwG sollte schon genug Eindruck schinden, um die Sache gelassener angehen zu können.
Könnt ihr mal Anbieter für Premium-SMS-Dienste nennen, würde mir gerne mal die Konditionen ansehen.
Gruß
Flatty