Hallo,
mit Garantie/Gewährleistungsabwicklung habe ich erst gestern sehr schlechte Erfahrungen bei Saturn gemacht.
Dort wollte ich nämlich mein - vor etwa 1,5 Jahren erworbenes - m21i umtauschen, da es plötzlich vom ein auf den anderen Tag eine Softwaremacke hatte.
Das Gerät schaltet sich nicht mehr an, auf dem Display erscheint nur noch "Mitsubishi Test Mode". Nach Aussage der Hotline handelt es sich dabei um einen Defekt am Handy und muß eingeschickt werden.
Habe ich erwähnt, dass Saturn mit Abstand der unfreundlichste Haufen ist, den ich gesehen habe? Ich kaufe dort in der Regel auch nichts ein. Der örtliche MediaMarkt ist um einiges hilfreicher wenns Probleme gibt.
Also im Saturn angekommen wurde ich erstmal durch den ganzen Markt gescheucht, bis ich dann endlich an der richtigen Stelle war: Dem "Service"Center...
Ich teilte denen mein Anliegen mit... der Mann dort guckte sich kurz das Gerät an und meinte daraufhin, dass ich es nur kostenpflichtig einschicken lassen kann (45 Euro für einen Kostenvoranschlag, pauschal
)
Das m21i hat damals nicht viel mehr gekostet...
Ich hakte also nach und verwies auf meinen Gewährleistungsanspruch.
Dieser gilt seit 2002, 2 Jahre nach Kauf imo.
Die Herstellergarantie ist eh abgelaufen, denn diese beträgt nur ein Jahr bei Mitsubishi.
Und jetzt kommts:
Der Servicemensch meinte daraufhin, dass ich, wenn ich nach dem ersten Halbjahr nach Kauf das Gerät umtauschen möchte, beweisen muß, dass der Mangel seit dem Kauf vorliegt
Seiner Meinung nach ist es mir nicht möglich das zu beweisen und somit könne er nichts für mich tun :eek:
Nach ein paar Recherchen mit Google kam heraus, dass diese "Beweislastumkehr" tatsächlich existiert.
Aber wie kann er einfach behaupten es wäre nicht möglich das zu beweisen?! - Demnach wäre doch diese ganze 2 Jahre Gewährleistung-Regelung ohne Sinn für den Verbraucher.
Ist das neuerdings die kundenfreundlich kulante Art sich mit einem, auf Paragraphen herumreitenden, sturen, Saturnheini herumärgern zu müssen?? :mad: