MediaMarkt: Garantieabwicklung/Gewährleistung

  • Hallo,


    mit Garantie/Gewährleistungsabwicklung habe ich erst gestern sehr schlechte Erfahrungen bei Saturn gemacht.
    Dort wollte ich nämlich mein - vor etwa 1,5 Jahren erworbenes - m21i umtauschen, da es plötzlich vom ein auf den anderen Tag eine Softwaremacke hatte.
    Das Gerät schaltet sich nicht mehr an, auf dem Display erscheint nur noch "Mitsubishi Test Mode". Nach Aussage der Hotline handelt es sich dabei um einen Defekt am Handy und muß eingeschickt werden.


    Habe ich erwähnt, dass Saturn mit Abstand der unfreundlichste Haufen ist, den ich gesehen habe? Ich kaufe dort in der Regel auch nichts ein. Der örtliche MediaMarkt ist um einiges hilfreicher wenns Probleme gibt.


    Also im Saturn angekommen wurde ich erstmal durch den ganzen Markt gescheucht, bis ich dann endlich an der richtigen Stelle war: Dem "Service"Center...
    Ich teilte denen mein Anliegen mit... der Mann dort guckte sich kurz das Gerät an und meinte daraufhin, dass ich es nur kostenpflichtig einschicken lassen kann (45 Euro für einen Kostenvoranschlag, pauschal :rolleyes: )
    Das m21i hat damals nicht viel mehr gekostet...


    Ich hakte also nach und verwies auf meinen Gewährleistungsanspruch.
    Dieser gilt seit 2002, 2 Jahre nach Kauf imo.
    Die Herstellergarantie ist eh abgelaufen, denn diese beträgt nur ein Jahr bei Mitsubishi.


    Und jetzt kommts:
    Der Servicemensch meinte daraufhin, dass ich, wenn ich nach dem ersten Halbjahr nach Kauf das Gerät umtauschen möchte, beweisen muß, dass der Mangel seit dem Kauf vorliegt :rolleyes:
    Seiner Meinung nach ist es mir nicht möglich das zu beweisen und somit könne er nichts für mich tun :eek:


    Nach ein paar Recherchen mit Google kam heraus, dass diese "Beweislastumkehr" tatsächlich existiert.


    Aber wie kann er einfach behaupten es wäre nicht möglich das zu beweisen?! - Demnach wäre doch diese ganze 2 Jahre Gewährleistung-Regelung ohne Sinn für den Verbraucher.


    Ist das neuerdings die kundenfreundlich kulante Art sich mit einem, auf Paragraphen herumreitenden, sturen, Saturnheini herumärgern zu müssen?? :mad:

  • Flashy
    Da hat der Mitarbeiter in der Tat recht, auch wenn er das sicher freundlicher hätte rüber bringen können.


    Häufig sind die Vorstellungen dessen was die Gewährleistung eigentlich bezwecken soll doch recht diffus und daher für Laien häufig auch unverständlich.


    Sie soll keinen wie auch immer gearteten Anspruch darauf gewähren, dass ein gekauftes Produkt für die 24 Monate komplett mangelfrei ist. Es geht lediglich darum, dass zum Zeitpunkt der Übergabe/des Kaufes das Produkt mangelfrei ist.
    Die Regelung geht daher davon aus, dass wenn inerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel vorliegt dieser auch schon bei der Übergabe dagewesen sein muss.
    Darüberhinaus muss Du als Verbraucher in den restlichen 18 Monaten beweisen, dass der von Dir reklamierte Mangel bereits schon beim Kauf vorgelegen hat und nicht erst im Laufe der Nutzung entstanden ist, denn wie bereits gesagt:
    Die Gewährleistung ist keine dauerhafte Funktionsgarantie, dafür gibt es dann eben die freiwillige Herstellergarantie.


    CH

  • Mann kann es wirklich so sehen wie es ist: Es gilt 6 Monaten nach dem Kauf die Beweislastumkehr. Die 2 Jahre Gewährleistungen sind (IMHO) nur augenwischerei um den Kunden zum Kauf zu animieren.


    Was den Kauf beim MM angeht kann ich folgendes sagen (Ich hatte selbst 2 Jahre in der Elektroabteilung des örtlichen MM gearbeitet):


    Du kannst nicht pauschal urteilen daß der Kauf bei MM gut oder schlecht ist. Im Falle einer Reklamation kommt es immer zuerst auf die Art der Reklamation an, das reklamierte Fehlverhalten und zum Schluß noch die „Laune“ des Verkäufers oder bearbeitenden Sachbearbeiters. An guten Tagen machte ich mehr als notwendig, ich tauschte Dinge einfach so um. Auch wenn kein Defekt vorlag und der Kunde einfach so reklamierte weil ich die Farbe nicht gefällt. Am manchen Tagen gings aber streng nach Vorschrift: Dem Kunde wurde angeboten daß zuerst (sofern möglich) Nachbesserungen angestrengt wurden, dann wurde Kaufpreisminderung angeboten und dann erst eine Tauschoption.


    Daher meine Aussage daß man den Kauf im Einzelhandel nicht pauschalisieren kann.
    Mein Tipp: Kauf dort wo Du das beste Gefühl hast.

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