7650 noch immer in Reparatur, was kann ich tun?

  • so hab heute nochmal mim Nokia laden telefoniert und die meinten das wäre komisch weil normalerweise dauert das nicht so lange bzw. höchstens 14 Tage und sie hatten auch schonmal einen Fall da hat es nur 3 Tage gedauert...und er hat mir angeboten schon am Donnerstag ein Leihgerät zubekommen...das nach knapp 3 Wochen...also die ganze Sache ist eine Frechheit...


    Wollte fragen ob ich irgendwie Anspruch auf etwas hab....?


    das leihgerät zubehalten oder etwas geld...keine ahnung...wollte euch mal fragen!


    bitte um antwort

    Apple iPhone 6 | Nokia 6230 | Nokia 8310

  • Auch hier geht es, wie so oft, wiedermal um den Unterschied Garantie und Gewährleistung.


    Hätte man das Gerät beim Händler abgegeben bzw. zu diesem geschickt, dann hätte man gute Karten. Hier greifen die Regelungen des BGB, und denen zufolge muß man keinesfalls 3 Monate auf eine Reparatur warten. Nach Verstreichen einer angemessenen Frist - dabei geht man i.d.R. von ca. 2-3 Wochen aus - kann man dem Händler eine letzte Nachfrist von z.B. einer weiteren Woche setzen und erklären, daß man nach fruchtlosem Verstreichen entweder Ersatzlieferung eines neuen Gerätes verlangt oder vom Kaufvertrag zurücktritt. Dies notfalls gerichtlich durchzusetzen bereitet eigentlich kaum Schwierigkeiten. Daß der Händler seinerseits u.U. lange Laufzeiten durch seinen Distri, durch Nokia oder wen auch immer hatte, interessiert hierbei nicht.


    Wenn man das Gerät aber im NSC abgibt, dann reparieren die eben nur auf der Grundlage der freiwilligen Nokia-Garantie (falls das NSC nicht zufällig gleichzeitig auch der Verkäufer war). Und da hat man eben so gut wie keine Rechtsansprüche, auch klagen hilft da kaum.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!


  • Nicht so lange. Das ist was zivilrechtliches und eigentlich klar wie Klosbrühe.... Wenn man schlau ist und ne Rechtschutz hat zahlt die das. In der Regel reicht aber schon, wenn man da mal bißchen Druck macht.

  • Vielleicht um das prinzipiell mal Klarzustellen für alle bzw. damit ich es mal lerne bzw. weiß (Mir ist das alles etwas unklar im Moment).
    (Die Frage kommt ja oft)


    Da:


    Ratgeber Kaufrecht: Gewährleistung


    steht folgender interessanter Text:



    Besonders bei der Nacherfüllung ist der Satz "Welche der beiden Möglichkeiten der Nacherfüllung ergriffen wird, bestimmt der Käufer." - Mein syntaktisch durchaus versiertes aber juristisch ungebildetets Psychologenhirn schließt daraus, dass man genaugenommen nie auf eine Reperatur eingehen muß, sondern gleich ein neues Produkt verlangen kann. Demnach sollte man sich auf die Nummer "Wir reparieren das..." nie eingehen, sondern immer sagen - zack neues her oder Kohle rüber - Man hat ja die Wahl. - So sagt es das neue Kaufrecht.


    Was meint ihr?

  • Zitat

    Original geschrieben von j0nas
    Besonders bei der Nacherfüllung ist der Satz "Welche der beiden Möglichkeiten der Nacherfüllung ergriffen wird, bestimmt der Käufer." - Mein syntaktisch durchaus versiertes aber juristisch ungebildetets Psychologenhirn schließt daraus, dass man genaugenommen nie auf eine Reperatur eingehen muß, sondern gleich ein neues Produkt verlangen kann. Demnach sollte man sich auf die Nummer "Wir reparieren das..." nie eingehen, sondern immer sagen - zack neues her oder Kohle rüber - Man hat ja die Wahl. - So sagt es das neue Kaufrecht.


    Namd !


    So stehts geschrieben, richtig. Und im Endeffekt stimmts auch so.
    Wo ich mir jetzt nur nicht sicher bin, ob das über die gesamte Gewährleistungspflichtzeit gilt, oder nur innerhalb gewisser Fristen.


    Zu dieser Frage waers aber mal interessant unsere Juris zu hoeren.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Das ist aber alles egal und irrelevant, wenn man das Gerät zur Reparatur ins NSC bringt. Das ist es, was ich weiter oben schon versucht habe zu erklären. All diese Rechte stehen einem nur gegenüber dem Verkäufer, nicht aber gegenüber Nokia zu. Nur vom Verkäufer kann man ein neues Gerät verlangen, nur mit ihm kann man den Kaufvertrag - der ja nur zwischen dem Käufer und dem Verkäufer besteht - wandeln. Der Verkäufer hat ein Nachbesserungsrecht, welches auch dadurch, daß der Kunde vorher schon mal in einem NSC war, nicht geschmälert wird.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!


  • Klar kenne ich die !
    Die sollen aber nach Diversen Aussagen nicht so gut sein ,wie zum Beispiel BMC (Brabender & Menzel Communication ,bei Mambo ) !


    Hast Du das Handy nun endlich wieder ??
    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • ja hab es seid gestern endlich wieder....bin wirklcih froh...
    ja der bluetel laden ist echt dumm...die haben mir vorgstern endlich leihgerät gegeben (zwar nur ein 5110) aber habe es gestern net geschäckt es wieder zunehmen...nur hab cih aus 1 2 gemacht:)


    prophonebonn


    woher kommst du her bzw. wo wohnst du?

    Apple iPhone 6 | Nokia 6230 | Nokia 8310

  • Bjoernyy :


    Na ,Dann kannst du ja Froh sein ,das Du es endlich wieder hast !


    vieleicht sollte das 5110 ne kleine entschädigung sein :D


    Bin in / aus Bonn-Duisdorf ! Und Du ?

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

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