Gewährleistung ? Garantie ? Was wählen bei Gebrauchtwagenkauf ?

  • Hi !


    Wie schon an anderer Stelle geschrieben bin ich dabei einen gebrauchten Chrysler PT Cruiser zu kaufen.


    Der Händler bietet mir eine "Car-Garantie" an .. abgestuft nach Jahren: 1 Jahr ca 230 Euro, 2 Jahre ca 500 Euro usw..


    Muss mir der Händler nicht sowieso ein Jahr Gewährleistung geben auf den Gebrauchtwagen ?
    Worin unterscheidet sich im Detail "Gewährleistung" und "Garantie" beim KFZ ?


    Bin mir nicht so ganz sicher ob mir das eine Jahr Gewährleistung reicht .. oder eben ein jahr Garantie (oder 2 ?).


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Schmeiß die Suche an, da findest Du genug Beiträge in denen der Unterschied beschrieben ist.


    Gewährleistung ist gut und schön hilft Dir bei Gebrachtwagen in vielen Fällen aber kein Stück weiter.


    Ob es sich lohnt die Garantie dazu zu kaufen hängt sehr stark davon ab, was von dieser tatsächlich gedeckt ist.


    CH

  • Re: Gewährleistung ? Garantie ? Was wählen bei Gebrauchtwagenkauf ?



    Das kannst du dir doch selbst erschließen: Warum solltest du für ein dir von Gesetzes wegen zustehendes Recht zahlen müssen? Was dir der Händler da anbietet ist ein entgeltliches Garantieversprechen, dessen Verwertbarkeit sich allein nach den zugrundeliegenden Garantiebedingungen richtet (lesen!)


    Freilich beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus gesetzlicher Gewährleistung auch bei gebrauchten Sachen generell 24 Monate. Der Händler kann diese Frist dir ggü. aber auf minimal 12 Monate verkürzen, da du wohl als Verbraucher kaufst. Ob er das aber auch wirklich macht, bleibt ihm überlassen. Wenn nicht --> 24 Monate ab Abieferung


    Die Krux an dieser Sache ist aber, dass du grds. darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen eines Mangels bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Wagens an dich bist. Bei einem Gebrauchtwagen heißt das i.d.R. Gutachter (Kostenrisiko!).


    Denn anders als das, was dir der Händler zusätzlich andrehen will, ist die gesetzliche Gewährleistung gerade keine Haltbarkeitszusage. Der Fehler muss vielmehr schon von Anfang an angelegt/vorhanden gewesen sein. Und dieser (im Bestreitensfall von dir zu erbringende) Nachweis ist in der Praxis das Unmögliche...


    Grds. stünde dir als Verbraucher die ersten sechs Monate ab Übergabe noch eine gesetzliche Vermutung zu, dass sich zeigende Sachmängel bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Diese Vermutung wurde in letzter Zeit durch Gerichte jedoch arg zurechtgestutzt, zudem handelt es sich um eine gebrauchte Sache. Damit dürfte von dieser Verbraucherschutzvorschrift nicht mehr allzuviel Wirkung zu deinen Gunsten ausgehen.


    Ich würde mir die Garantiebedingungen genaustens zu Gemüte führen. Aber wahrscheinlich werden dort Auschlussklauseln überwiegen :(


    Evtl. ist das Geld in einem Gutachen bei ADAC/TÜV/DEKRA sinnvoller investiert.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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