Wie genau funktioniert das Rückgaberecht bei Mobilfunkverträgen ??

  • Hallo



    ich habe ein Problem und wollte dieses hier mal schildern:


    Ich habe bei ebay über einen Händler dessen Namen ich hier noch nicht nennen möchte einen bzw. 2 Mobilfunkverträge abgeschlossen über den Provider Mobilcom.


    Es handelte sich um das Nokia N95 8GB. Nach eintreffen des Gerätes vielen mir schon Kratzer oberhalb des Displays auf und die Disyplay Folie war auch nicht mehr vollständig. Desweiteren waren auch noch folgende Probleme ersichtlich:


    -Pixelfehler
    -Slider schleifte
    -Spaltmaße jenseits von Gut und Böse 2-4 mm an den extremsten Stellen



    Ich habe einen NSC aufgesucht. Dem Techniker sind die gleichen Dinge aufgefallen und er sagte das ich das Gerät dem Händler zurückschicken soll.


    Nach einem Telefonat mit dem Händler fragte er sich wieso dieses Gerät nicht gleich vom NCS eingeschickt wurde. Er meinte ein Umtausch wäre da nicht so einfach. Nach einer 15 Minuten langen Diskussion endete das Gespräch.


    Ich habe das Gerät einen Tag nach dem Eintreffen wieder dem Händler zurückgesandt mit einer Mängelbeschreibung was mir alles aufgefallen ist und bat um sofortigen Umtausch.


    Einen Tag später habe ich von einem lokalen Händler bei mir in der Nähe ein besseres Angebot bekommen und wollte dieses gerne war nehmen.


    Ich habe den Vertrag Widerrufen bei dem Händler sowie bei Mobilcom direkt mit Einschreiben Einwurf. Die Sim Karten habe ich unbenutzt zu Mobilcom gesandt.



    Nach einiger Zeit meldete sich der Händler und sagte das Bilder sowie Videos auf dem Gerät waren. Und das durch die Kratzer das Gerät nicht mehr als neu verkäuflich ist. Es stellte sich für den Händler die Frage wer jetzt für den Schaden aufkommt.


    Ich habe ihm geschrieben das die Bilder sowie Videos auf eine durchgeführen Funktionstest zurückzuführen sind und das die Kratzer schon bei eintreffen an dem Gerät ersichtlich waren. Für mich stellt sich die Frage: Wie kann er dieses Gerät überhaupt noch verkaufen?


    Am nächsten Tag schrieb er folgendes:


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    Hallo Herr xxx,

    rein rechtlich gesehen ist die Inbetriebnahme eines Gerätes NICHT gleich zustellen mit Tatsache, das ein Gerät wie im Ladengeschäft möglich, geprüft wird.

    Ich kenne auch keinen Mediamarkt der Ihnen dieses ermöglichen würde. Da in solchen Märkten in der Regel nur Dummys ausgestellt sind, ist zwar das Ansehen und Anfassen möglich, jedoch nicht das ausprobieren aller Funktionen. Auch wird Ihnen ein Mediamarkt Verkäufer nie erlauben, ein Original verpacktes Gerät auszupacken und damit eine, wie in Ihrem Beispiel genannten DVD Recorders, DVD zu brennen.

    Das Sie einen Mangel festgestellt haben, berechtigt uns dazu diesen Mangel zu beheben. Dieses erfolgt in der Regel durch Einsenden in ein Servicecenter.
    Ein Recht auf Ersatz gegen ein anderes Gerät haben Sie erst, nach 3 maliger erfolgloser Nachbesserung durch das Servicecenter.
    Kulanterweise habe ich Ihnen den Umtausch in ein technisch einwandfreies Gerät angeboten. <---- letzter Satz stimmt nicht hat er nicht gemacht. :-D

    Unter diesen Umständen, kann ich einem Widerruf NICHT zustimmen. Wie werden das Handy somit reparieren lassen und Ihnen wieder zurücksenden.
    Die Sim- Karten müssen Sie dann bei Mobilcom wieder anfordern. <--- :D


    *****************************************************************


    Ich werde den zuständigen Fall wohl der Verbraucherzentrale übergeben.
    Das er den Widerruf NICHT zustimmt ist für mich einfach nur lachhaft. Ich denke er ist stinking wegen seiner Provison.


    Was meint ihr hat jemand einen Tipp? Der Widerruf ist doch rechtsgültig oder?

    Gruß Tobias

  • Einem Widerruf muss der Händler (wenn du die Fristen beachtet hast) akzeptieren, ob du ihm in irgendeiner Weise Wertersatz zu leisten hast, ist die Streitfrage (sehen selbst die Gerichte mal so, mal so). Da aber ein Mangel bereits beim Auspacken bestand (klingt fast so, als hättest du bereits ein Retourengerät bekommen) solltest du ganz gute Chancen haben...

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  • Nach Rücksparache mit dem Provider Mobilcom sagte mir, das die Reklamationsabteilung den Widerruf nicht anerkannt hat.


    Der Händler muss in diesem Fall zustimmen und auf seine Provison verzichten. Der Händler hat in diesem Fall aber aus den o.g. Gründen nicht zugestimmt.


    Es ist doch aber richtig das der Vertrag hinfällig ist, wenn der Widerruf fristgerecht eingereicht wurde. Beide SIM Karten unbenutzt.


    Händler wirft mir jetzt nicht mehr die Kratzer vor, sondern die gespeicherten Bilder und will deshalb den Widerruf nicht akzeptieren. Er meinte das das speichern von Bilder im internen Speicher zu einer Wertminderung geführt hat.( 650,- € ) also den Neuwert des Gerätes.


    Ich weiß jetzt nicht wie ich weiter verfahren soll?

    Gruß Tobias

  • Das speichern der Bilder hat den Wert des Geräts auf 0 gesenkt? Dann kann er mir das ja gerne schenken, verkauft bekommt er es ja anscheinend eh nicht mehr ^^

  • Hallo,


    hab im Netz einen Handyvertrag abgeschlossen. Das war am 21.2, aktiviert glaube am 28.2


    Handy ist ein neues Modell welches ich erst letzte Woche bekam. Jetzt hab ich ein Problem mit dem handy und würde es gerne gegen eines eines anderen Herstellers tauschen. Laut Support ginge das nur wenn Vertrag und Handy ungenutzt wären.


    Hab ich für das Handy kein 14tägiges Rückgaberecht? Den Vertrag will ich ja behalten!



    Gruß

    Google Pixel 3 XL @ Telekom Magenta L mit M1 mit 12GB
    3x Family Card Basic
    Tarif bis 06/19

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