E-Plus verlängert Kündigungsfristen

  • Bei deiner Zusammenfassung der Meldung fehlt leider die Hälfte.


    "Die Anerkennung der neuen AGB und damit der neuen AG erfolgt ab dem 1. Januar durch folgende Einzelvertrags-Ereignisse: Vertragsaktivierung, Vertragsverlängerung mit Upgrade, Vertragsübernahme oder den Wechsel in einen anderen E-Plus-Vertrag.
    Für Bestandkunden gilt, solange keins der genannten Ereignisse eintritt, weiterhin die bisherige AGB mit der Kündigungsfrist von einem Monat."

  • Ich finde das nicht so schilmm. Mobilcom hat sogar eine viermonatige Kündigungsfrist.........

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Bei deiner Zusammenfassung der Meldung fehlt leider die Hälfte.


    Äh, das verstand sich in meinen Augen von selbst :rolleyes:


    Sonst wäre hier ja gleich ein SoKü-Thread draus geworden, so wie ich die Horde hier kenne :D:D

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilden
    Mobilcom hat sogar eine viermonatige Kündigungsfrist.........


    Ist das zulässig? :confused: IMHO ist im BGB geregelt, dass die Kündigungsfrist max. 3 Monate betragen darf. Hab grad keins hier, sonst würde ich nachschlagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Basti
    Ist das zulässig? :confused: IMHO ist im BGB geregelt, dass die Kündigungsfrist max. 3 Monate betragen darf. Hab grad keins hier, sonst würde ich nachschlagen.


    Mal unbesehen davon ob es so ist oder nicht (ich weiß es nicht), Mobilcom haben solche Lappalien noch nie gestört, die haben selbst nachdem es ihnen gerichtlich verboten wurde munter weiter Deaktivierungsgebühren kassiert :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Basti
    .... Hab grad keins hier,


    ROTFLOL, im Internet tummeln, aber kein BGB verfügbar. :D:D Klick mich hart!


    HTH ;)


    muli

  • Hast ja recht, Schande über mein Haupt... :rolleyes:;)


    Finde aber die entsprechende Stelle nicht wieder, die ich vor 2 Wochen im gedruckten BGB vor mir hatte.

  • Hmm, jetzt mal ohne Palandt und aus dem Stehgreif: kann es sein, dass dir da eine arbeitsrechtliche oder mietrechtliche Vorschrift vorschwebt?


    Da gibt's nämlich durchaus 2 Wochenfristen, die das Gesetz explizit vorschreibt und die auch positives Recht sind. Bei Dauerschuldverhältnissen fällt mir da aber nichts vergleichbares ein.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass es mit Arbeits- oder Mietrecht nichts am Hut hat. Hab in ner Vorlesung vor lauter Langeweile im BGB geblättert, darum weiß ichs auch nicht mehr so genau.


    Ich glaube mich aber zu erinnern, dass so etwas drinstand, wie dass sich Verträge automatisch höchstens um ein Jahr verlängern und dass bei bei 1 Jahr Mindestlaufzeit die Kündigungsfrist höchstens 6 Wochen und bei 2 Jahren höchsten 3 Monate beträgt.


    Wie gesagt, alles IMHO. Vielleicht weiß jemand genaueres...

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