Vodafone: Tauschservice geht, Wandlung nicht ???

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein gebrauchtes SX1 gekauft. Kurz bevor ich es erhalten habe wurde es über den Austauschservice von Vodafone wegen eines Defekts getauscht. Als ich das Gerät bekommen hatte stellte ich fest das der Sicherheitscode nicht standartmäßig (12345) eingestellt war und so vermied ich weitere Fehleingaben. Nach mehreren Quertelefonaten erhielt ich vom Verkäufer einen ausgefüllten Servicevertrag (Austautauschservice Business) in welchem ich lediglich IMEI und Lieferanschrift ergänzen musste. Daraufhin wurde das SX1 erneut getauscht. Leider musste ich feststellen das das nächste Gerät wieder mal nicht in Ordnung war, Program Camera und ein paar andere zeigen keine Funktion und das Gerät hängt sich auf. Ich schickte Vodafone einen weiteren ausgefüllten Servicevertrag und ergänzte das ich das Gerät gerne wandeln möchte, da ich das Gerät aufgrund der häufigen Defekte nicht mehr verwenden möchte. Darauf erhielt ich keine Reaktion. Als ich dort anrief sagte man mir das der Wandel so nicht durchgeführt werden kann und ich mich an einen Vodafone-Shop wenden müsste um den Wandel durchzuführen. Im VF-Shop sagte mir der Mitarbeiter das der Wandel nicht möglich sei da ich keinen VF-Lieferschein habe (Rechnung/Übergabeschein ist vom FürUnsShop von Siemens).


    Fakten:


    1. Das Gerät hat noch ca. 8 Monate Garantie.
    2. Die Rechnung ist vom FürUnsShop für SX1 und D2-Karte ausgestellt.
    3. Das Gerät hat ein VF-Branding.
    4. Es wurde mit Rahmenvertrag (VF BusinessClassic) gekauft (Preis ca. 144 Euro).
    5. Es wurde 2x von Vodafone getauscht, somit existieren 2 Tauschbelege.
    6. Der FürUnsShop sagt das Vodafone in diesem Fall auch weiterhin Garantiefälle übernehmen muss.

    Meine Fragen lauten nun:


    Ist Vodafone wenn sie das Gerät zwei mal ausgetauscht hat, nicht auch verpflichtet sich weiterhin der Garantieabwicklung anzunehmen, obwohl kein Vodafone-Lieferschein existiert? Dieser wurde für den Austausch ja anscheinend auch nicht benötigt.


    Wenn dem nicht so wäre, was ist mit den zwei Nachbesserungen? Muss ich jetzt noch zwei mal vom FürUnsShop nachbessern lassen damit ich ein Wandlungsrecht habe?


    Falls Vodafone wandeln müsste wie verhält es sich mit dem Kaufpreis und Wandlungsgerät? Im FürUnsShop wurden 143,95 Euro zu dem Handy zugezahlt. Kann ich also ein Gerät wählen was im BusinessClassic Tarif bis zu 143,95 Euro kostet oder ggf. die Differenz zuzahlen? Oder gelten hier andere Richtlinien?


    Was kann ich tun wenn VF sich fälschlicher Weise weigert zu wandeln?


    Vielen Dank für eure Mühe.


    Gruß
    winformatiker

  • Re: Vodafone: Tauschservice geht, Wandlung nicht ???


    Willkommen bei TT !


    Zitat

    Original geschrieben von winformatiker
    2. Die Rechnung ist vom FürUnsShop für SX1 und D2-Karte ausgestellt.


    In dem Fall wird VF zu 99,9% wohl nicht wandeln. Da müsstest du dich dann an den FürUnsShop wenden.

  • Muss ich in dem Fall erneut Nachbessern lassen oder habe ich durch die Nachbesserungen bei VF das Recht auf Wandlung beim FürUnsShop?

  • Wandlung


    Also dann wirst Du wohl versuchen, das bei deinem
    fürunshop wandeln zu lassen, wobei die es wohl
    auch erst 2 mal nachbessern können bevor die wandeln müßen !!


    Das heißt da schiebt der eine das zum anderen !


    Somit würde ich es nochmal von Vodafone tauschen
    lassen und hoffen das Du ein gutes SX1 bekommst !


    Gruß Gereon

  • Danke schonmal für eure Anworten.


    Aber irgendwo ist doch hier der Wurm drin. Es kann doch nicht angehen das Vodafone ein Gerät tauscht obwohl es sie gar nichts angeht. Warum sollten sie diese Kosten übernehmen wenn sie dazu nicht verpflichtet ist. Gut man könnte sagen sie macht das kulanter Weise. Aber dann kann sie doch auch nicht hingehen und mir die Wandlung nach erfolgloser Nachbesserung verweigern. Um dazu im Recht zu sein hätte sie meiner Meinung nach von Anfang an darauf hinweisen müssen das sie nicht für Garantiefälle zuständig ist und ich mich in diesem Fall an den FürUnsShop wenden muss und die Nachbesserung ihrerseits ablehnen müssen. Es wird doch mit dieser Vorgehensweise eine Gesetz enthebelt welches dazu geschaffen wurde um 1. dem Verkäufer die Möglichkeit zu bieten eine verkaufte Sache erst zweimal nachzubessern bevor ein Kauf rückgängig gemacht wird und 2. dem Käufer nicht zuzumuten das er mit zahllosen Tauschaktionen leben muss (ist ja auch auf Dauer recht nervig, zeitintensiv und teuer).


    Könnte mir daher vielleicht jemand rechtlich erklären warum (wenn überhaupt) damit die begrenzte Möglichkeit der Nachbesserung erweitert wird. Das Endprodukt (Handy+Vertrag) war ja schliesslich entweder komplett von Vodafone wobei FürUns nur der Vermittler ist oder gemeinsam vom FürUnsShop als Verkäufer des Telefons und Vodafone als Netzanbieter (wobei das Gerät dann wohl eher kein Branding hätte). FürUns und Vodafone haben ja schliesslich beide Vorderungen aus dem Vorgang gehabt und das Gerät steht durch das Branding in direkter Verbindung mit VF.


    Ich möchte eigentlich auch weniger wissen wie VF oder FürUns in solchen Fällen entscheidet, sondern eher wie hier die rechtliche Lage aussieht (falls das hier jemand beantworten kann).

  • Herzlich willkommen bei TT, winformatiker!


    Telefon-Treff > Suchen > Treffer in Themen (Suche nach "Wandlung")
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    Suche "nur" im Betreff, sonst wären es > 300 (!) Treffer. ;)


    Ein recht guter Beitrag bzgl. Inhalte BGB bietet u. a. folgendes Thema:
    Geld Zurück wegen Wandlung - Rechtliche Grundlagen?


    Viel Erfolg!


    Cheers
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Meines Wissens nach


    Folgender Sachverhalt


    Kaufvertrag übers Handy mit dem FürUnsShop.


    Austausch des Handys aus Kulanz von VF


    Reklamation des Gerätes beim FürUnsShop.
    Ob diese die Austäusche als Nachbesserung bzw. Reparaturversuche gelten lassen.... ich denke eher weniger.


    Daher wird wohl der Shop erneut auf Nachbesserung bestehen, da er selbst bisher diese Chance nicht hatte, daher derzeit kein Recht auf Wandlung.


    Gruß
    Bengt

  • Ja, so wird es wahrscheinlich sein. Aber eigentlich sollte es verboten werden das bei Verträgen wo mehrere Parteien reinspielen einer nachbessern darf der hinterher nicht auch bereit ist dafür die komplette Garantie, Gewährleistung und Wandlung zu übernehmen. Ich meine wer einmal Gewährleistungsfälle bearbeitet sollte verpflichtet werden genauso für die weiteren Prozesse gerade zu stehen. Dies würde dann auch verhindern das jemand 4-6 mal Nachbessern lassen muss.


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Gruß
    winformatiker

  • Naja, das eine ist ja keine Gewährleistung sonder reine Kulanz... ich möchte den Kd. sehen, der Bei Vodafone 500 € monatlich vertelefoniert und hinterher 6 Wochen auf die Reparatur seines Gerätes wartet, weil es die AGBs seines Fachhändlers in Hintertupfingen so vorsehen....


    In deinem Fall einfach dumm gelaufen....


    Gruß
    Bengt

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