ZitatOriginal geschrieben von Martyn
(...)(...) Gegen die Erhöhung der zulässigen Kautionsobergrenze hätte ich nichts einzuwenden.
Erkennst Du die immer wiederkehrenden Widersprüche in Deinen Aussagen? Deiner Meinung nach ist es also besser, zukünftig 5, 6 oder 8 Monatsmieten auf den Tisch legen zu müssen (wer kann mal eben bei einer 500.- € Whg 4.000 Steine anlegen?), als einfach einen Familienangehörigen oder anderen solventen Bürgen als Zweitmieter eintragen zu lassen oder eine Bürgschaft abzuverlangen?`
Natürlich bin ich mit 18 voll geschäftsfähig - deshalb kann ich mir noch lange nicht alles kaufen und leisten, was ich gerne möchte, wenn es die finanzielle Situation nicht zulässt. Andererseits können die voll Geschäftsfähigen noch lange Jahre Bafög und andere Unterstützungen kassieren?
Irgendwie passt das alles nicht zusammen.
Viel Spaß, wenn Du Dir demnächst ohne eigenes Einkommen eine Wohnung suchst, deren Mietvertrag nur auf Dich lauten soll. Bis Du dann allen Vermietern die Diskriminierung vorgeworfen hast, landest Du im Obdachlosenheim oder wieder bei Mami.
Stefan