Dicker Hintern hat Schaden angerichtet -Versicherungsfall?

  • Wobei SB sich bei kaum einer Haftpflicht wirklich lohnt, es wird von Experten auch immer empfohlen, auf die SB zu verzichten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    freenet ist für mich nicht wirklich eine kompetente Quelle für sowas...ich arbeit bei einer Bank, die Tochtergesellschaft einer Versicherung ist. ;)


    Wo ich dir Recht geben kann, denn meine zerstörten Brillengläser wurden schon 2 mal von der gegnerischen Haftpflicht ohne Murren bezahlt.

    Brauchst du noch eine Gmail Einladung? Dann schick mir einfach ne PN mit deiner eMail Adresse.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    freenet ist für mich nicht wirklich eine kompetente Quelle für sowas...ich arbeit bei einer Bank, die Tochtergesellschaft einer Versicherung ist. ;)


    Und was sagt das über Deine Kenntnisse auf diesem Gebiet aus? :confused:


    Dieser Satz ...


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Klarer als hier gehts doch gar nicht.


    ... lässt jedenfalls den Schluss zu, dass Du den Beitrag unmittelbar davor nicht verinnerlicht hast.

  • Um einige Fragen noch zu klären:
    Ich hatte tatsächlich die Erlaubiss, die Toilette zu nutzen. Wäre dem nicht so, wäre der Haftpflichtschaden nur noch größer ausgefallen :D
    Der Versicherungsschein ist noch nicht eingetroffen. Daher konnte ich ihn auch noch nicht ausfüllen. Aber wie bereits gesagt werde ich dies auf jeden Fall tun.
    Selbstbeteiligung haben wir nicht.


    SiemensmasterXXX

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  • Nunja, er sagt aus, dass ich zwar kein Rechtsexperte bin, der diesen Fall von allen nur möglichen Seiten unter die Lupe nimmt, mit allen Eventualitäten, die eine Versicherung eventuell fragen könnte, als Veweigerungsgrund nehmen könnte etc. pp.....


    ...aber genug Praxiserfahrung habe, um sagen zu können, dass solche Fälle von der Haftpflicht übernommen werden. Zumindest bei der Gesellschaft, wo ich indirekt arbeite. Das mit den Bagatellschäden ist schlichtweg Mumpitz. Es ist für die Versicherung deutlich kostengünstiger, solche Dinger einfach zu zahlen, als unter Suche nach dem juristischen Loch evtl. die Zahlung verweigern zu wollen und sich ggfs. auf einen Streit mit dem Versicherten einzulassen.


    Mag sein, dass es Gesellschaften gibt, die Bagatellschäden explizit ausschliessen, ich kenne nicht alle Versicherungsgesellschaften. Aber die Sinnhaftigkeit würde sich mir a) nicht erschliessen und b) s.o. - die Praxis zeigt mir anderes, manchmal ist das genauso wertvoll wie graue Theorie ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zum einen geht es um die Frage, ob die Versicherung bei so einem Bagatellfall zahlt. Das wird sie sicher tun, wenn der Versicherungsnehmer nicht regelmäßig mit solchen Fällen kommt.


    Zum Anderen geht es um die prinzipielle Frage, dass jemand nur dann Schadenersatzpflichtig ist, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat (Gefährdungshaftung lassen wir mal außer vor). Wenn eine morsche Klobrille durch normale Benutzung splittert, dann ist das nicht die Schuld des Benutzers.

  • ashd geht es ja nicht um Bagatellschäden, sondern ob rechtlich betrachtet überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt. Daß die Versicherungen in solchen Fällen idR so oder so meistens zahlen ist ja von dieser Fragestellung losgelöst. ;)

  • @ Erik:


    Um die Bagatellschäden geht es mir gar nicht (davon habe ich kein Wort geschrieben). Und es geht auch nicht um juristische Lücken, sondern eher um ein klaffendes Loch - meine Auffassung habe ich oben ja begründet.

  • hatte das auf die Bagatellschäden bezogen, weil Dein Posting direkt auf meins folgte, in dem ich mich auf den freenet-Artikel bezog. Da gings um Bagatellschäden, deswegen...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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