Dicker Hintern hat Schaden angerichtet -Versicherungsfall?

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    wenn ich bei meiner Freundin ein Glas Rotwein über den Teppich verschütte dann hab ich das auch bei normaler Benutzung gemacht - genau dafür ist die Haftpflicht ja da :rolleyes: oder für was hast Du die abgeschlossen?


    die "normale" Nutzungsweise eines Weinglases ist hochheben->an den Mund führen->trinken->abstellen.
    Verschütten gehört da nicht dazu ;)


    Was anderes ist es wenn beim Hochheben der Stiel bricht und das ganze dadurch verschüttet wird ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    wenn ich bei meiner Freundin ein Glas Rotwein über den Teppich verschütte dann hab ich das auch bei normaler Benutzung gemacht - genau dafür ist die Haftpflicht ja da :rolleyes: oder für was hast Du die abgeschlossen?


    Du übersiehst den entscheidenden Punkt.


    Wenn Du ein Glas Rotwein umwirfst, warst Du in der Regel unsorgfältig und hast damit fahrlässig gehandelt, § 276 BGB.


    Wer sich ganz normal auf eine Toilette setzt (sich also nicht z.B. mit Schwung auf sie fallen lässt), der verletzt grundsätzlich keine Sorgfaltspflichten und handelt somit nicht fahrlässig.

  • hmm - kann man natürlich so sehen das geb ich zu - ich sehe das halt aus der entgegengesetzten Richtung


    soll heissen die Versicherung zahlt nicht wenn Vorsatz, Vertragsverletzung, Geldstrafen, Bußgelder oder KFZ bzw. Tiere im Spiel sind


    keiner dieser Punkte trifft zu also ist es nach meiner zugegebenermaßen laienhaften Interpretation ein Schaden den die Haftpflicht zahlen müsste


    allerdings kommt ein anderer Punkt hinzu bezogen auf die Ausgangsfrage - sie wird so oder so nicht zahlen aus einem ganz anderen einfachen Grund


    der defekte Toilettendeckel wird ebenso wie verschütteter Rotwein (zumindest unter diesem Gesichtspunkt war mein Beispiel zugegebenermaßen schlecht) i.d.R. als Bagatellschaden abgelehnt (zumindest da meine Freundin keinen 50.000€ Perser hat :D )

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    hmm - kann man natürlich so sehen das geb ich zu - ich sehe das halt aus der entgegengesetzten Richtung


    soll heissen die Versicherung zahlt nicht wenn Vorsatz, Vertragsverletzung, Geldstrafen, Bußgelder oder KFZ bzw. Tiere im Spiel sind


    keiner dieser Punkte trifft zu also ist es nach meiner zugegebenermaßen laienhaften Interpretation ein Schaden den die Haftpflicht zahlen müsste


    Das ist aber die falsche Herangehensweise. ;)


    Der Witz an einer privaten Haftpflichtversicherung ist doch der, dass sie den Versicherungsnehmer freistellt, wenn er haftet. Sie übernimmt also Leistungen, die eigentlich der Versicherungsnehmer (= der Schädiger) zu tragen hat.


    Du musst daher zunächst im Verhältnis Geschädigter <-> Schädiger prüfen, ob letzterer (= der Versicherungsnehmer) überhaupt leisten muss - und hier kann die Frage der Fahrlässigkeit entscheidend sein.


    Erst nach Bejahung dieser Frage kommst Du z.B. zu dem von Dir genannten Punkt "Vorsatz", der im Verhältnis Versicherungsnehmer <-> Versicherer von Bedeutung ist und einen Freistellungsanspruch des im Verhältnis zum Geschädigten leistungspflichtigen Versicherungsnehmers gegenüber seiner privaten Haftpflichtversicherung ausschließen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    der defekte Toilettendeckel wird ebenso wie verschütteter Rotwein (zumindest unter diesem Gesichtspunkt war mein Beispiel zugegebenermaßen schlecht) i.d.R. als Bagatellschaden abgelehnt (zumindest da meine Freundin keinen 50.000€ Perser hat :D )


    :confused: Du willst nicht allen ernstes sagen, Schäden unterhalb einer bestimmten Grenze würden abgelehnt? Wenn es ne SB gibt, zieht die natürlich, aber wenns keine gibt, dann hat die Haftpflicht zu zahlen. Klarer als hier gehts doch gar nicht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Ist imho ein Haftpflichtschaden, ungewollt fremdes Eigentum beschädigt, wobei du bestimt die erlaubnis hattest die Schüssel zu nutzen, dann könnte es schon wieder kritisch werden(Formulierung achten ;)) weil geliehen oder zur nutzung überlassen = Versicherung zahlt nicht


    für den Fall das sich die Huk querstellt(was ich mir aber fast nicht vorstellen kann), dann hau die doch mal auf die Standard "Auslagen"(weiß grad nicht wie das genau heißt) an.
    Das sind Kosten für Schriftwechsel Telefon etc- Sind grad um die 40€ ;)


    Hoff aber mal dass kein SB drauf ist, sonst bringt das auch nix.


    -----------
    Schwachsinn mit Bagatellschaden, das wäre je ein automatischer selbstbehalt.
    wer nen Haftpflichtschaden zufügt muss zahlen(bzw die Versicherung).
    bzw siehe oben die Auslagen, die die eh zahlen müssen

  • Ich würd einfach das Formular der Versicherung ausfüllen und die das prüfen lassen. Kostet dann 55 Cent Porto und vielleicht 15 Minuten Zeit (also deutlich weniger, als bei der Diskussion hier drauf geht).


    Entweder akzeptieren die das bei der Versicherung oder die lehnen den Antrag ab.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Abgesehen davon, dass die Diskussion hier, glaube ich, am Threadersteller vorbei läuft (er hat ja schon die Versicherung kontaktiert und eine grobe Einschätzung bekommen) solltet ihr bei allen möglichen Faktoren für oder gegen einen Versicherungsfall auch bedenken, dass sich vieles davon wohl kaum (oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand) nachweisen lässt (bspw. ob er die Erlaubnis hatte, die Schüssel zu benutzen oder ob er sich ordentlich auf die Schüssel gesetzt hat) oder bei Bedarf eben passend ausgesagt werden kann.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    :confused: Du willst nicht allen ernstes sagen, Schäden unterhalb einer bestimmten Grenze würden abgelehnt? Wenn es ne SB gibt, zieht die natürlich, aber wenns keine gibt, dann hat die Haftpflicht zu zahlen. Klarer als hier gehts doch gar nicht.


    also das sehen manche anders:


    Zitat

    Meistens müssen auch der Weinfleck auf dem fremden Teppich, die zerbrochene Brille vom Kollegen oder der Kratzer am Auto des Freundes selbst bezahlt werden, da es sich hier um so genannte Bagatellschäden handelt.


    (Quelle: z.B. Freenet)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • freenet ist für mich nicht wirklich eine kompetente Quelle für sowas...ich arbeit bei einer Bank, die Tochtergesellschaft einer Versicherung ist. ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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