mit türkischen Pass nach Prag mit oder ohne Visum?

  • Hallo Leute ne türkische Freundin von mir geht bals mit der Klasse nach Prag tchechien und ich wolte gerne wissen wo ich das erfahren kann ob man ne Visum braucht oder nicht??? Wenn ja wo kann ich nachfragen?

  • Zumindest ist die Türkei nicht in der Liste der visafreien Länder aufgeführt, was dafür spricht, daß ein Visum benötigt wird.


    Weitere Kontaktmöglichkeiten: tschechische Botschaft in Berlin oder Ankara.

  • Oder in Bonn! Das Visum kostet leider 27€ und mann muss es persönlich beantragen. Also hinfahren 1 Woche warten und wieder abholen. Das hat mich damals auch von einem Tschechien Urlaub abgehalten da ich auch kein EU-Bürger bin.

  • Zitat

    Original geschrieben von ersin2002
    aber tchechien ist doch jetzt in eu oder nicht braucht man trotzdem?? Danke


    Ja, aber Deine Freundin ist türkische Staatsbürgerin (= Nicht-EU-Bürgerin), oder? So habe ich zumindest das Eingangsposting interpretiert...

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Ja Tschechien ist in der EU hat aber nicht das Schengener Abkommen unterzeichnet. Das heisst soviel wie, alle Einreisenden mit nicht EU-Papieren benötigen ein Visa. Da deine Freundin Türkin ist, trifft die Visapflicht zu. Aber ein Anruf in einen der Botschaften dürfte Klarheit schaffen.

  • Re: mit türkischen Pass nach Prag mit oder ohne Visum?


    Zitat

    Original geschrieben von ersin2002
    Hallo Leute ne türkische Freundin von mir geht bals mit der Klasse nach Prag tchechien und ich wolte gerne wissen wo ich das erfahren kann ob man ne Visum braucht oder nicht??? Wenn ja wo kann ich nachfragen?


    Wenn es eine Schulfahrt ist, dann sollte eine Reisendenliste weiterhelfen. Diese müsste über die Schule bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.


    Diese Reisendenliste ist genau für diese Fälle geschaffen worden.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Kann die denn für Reisen in die Beitrittsländer vom 1.4.2004 beantragt werden oder evtl. nur für das Schengen-Gebiet?


    Mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis ist die Reise bis zu 3 Monaten zu Besuchszwecken in das Schengengebiet erlaubt. Dafür braucht es keine Reisendenliste.


    Die Reisendenliste ist genau für diese Zwecke richtig. Mit dem EU-Beitritt haben die neuen Staaten die bisherigen Regelungen anerkannt.

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