Haftet Post bei Pluspäckchen?

  • Hallo,


    folgende Situation:Ich habe etwas auf Ebay versteigert und als Pluspäckchen verschickt. Käufer meldet sich nach Empfang und behauptet, das Gerät sei kaputt. Er schickt es zurück und tatsächlich: Das Gerät ist komplett zerbrochen.
    Haftet die Post für den Schaden auch bei der Versandart Pluspäckchen, oder trage ich das volle Risiko und habe in diesem Falle die A-Karte?


    SiemensmasterXXX

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  • Kurz gesagt: Du hast die A-Karte gezogen.
    Du hast dafür zu sorgen, dass der Inhalt bruchsicher verpackt ist.

  • Das Problem: Ich bin der festen überzeugung, ich habe dafür gesorgt. Eine halbe FAZ war im Paket zur Dämmung :)
    Naja, wieder was gelernt: Nur noch versichert und vorm Versand noch mal schnell ein Beweisbild machen...
    Danke,


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Das Problem: Ich bin der festen überzeugung, ich habe dafür gesorgt. Eine halbe FAZ war im Paket zur Dämmung :)
    Naja, wieder was gelernt: Nur noch versichert und vorm Versand noch mal schnell ein Beweisbild machen...
    Danke,


    SiemensmasterXXX


    Um was für eine Sache handelt es sich?


    Wurde wirklich _diese_ Sache zurücgeschickt?


    Sicher dass nicht der Käufer die Sache zerstört hat?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    nein, ich bin mir nicht sicher, dass es die Post war. Es kann auch der Käufer sein. Würde mir sogar logischer erscheinen, da es wie gesagt wirklich gut verpackt war.
    Aber ja, er hat das selbe zurück geschickt. Es war ein Magnetkartenlesegerät. Das ist unverwechselbar. Nur habe ich Idiot halt das Ding auf Kulanz zurück genommen, da ich mir dachte, ich bin mal nett und verkaufe es dann halt weiter auf ebay. Aber in dem Zustand ist es nur Elektroschrott.


    SiemensmasterXXX

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  • Wie kann ein Magnetkartenlesegerät zerbrechen? Die Dinger sind doch stabil?! Selbst bei sehr schlechter Verpackung oder gar keine Polsterung, dürfte so was gar nicht zerbrechen.
    Oder hab ich ein falsches Bild von so einem Ding?
    Wenn es nicht Dein Gerät ist, kannst Du ihm aber zurückschreiben, dass es nicht Dein Gerät ist. Wie viel hast Du für das Ding über eBay bekommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Hallo,


    nein, ich bin mir nicht sicher, dass es die Post war. Es kann auch der Käufer sein. Würde mir sogar logischer erscheinen, da es wie gesagt wirklich gut verpackt war.
    Aber ja, er hat das selbe zurück geschickt. Es war ein Magnetkartenlesegerät. Das ist unverwechselbar. Nur habe ich Idiot halt das Ding auf Kulanz zurück genommen, da ich mir dachte, ich bin mal nett und verkaufe es dann halt weiter auf ebay. Aber in dem Zustand ist es nur Elektroschrott.


    SiemensmasterXXX


    Welche Versandart wollte denn der Käufer?


    Wie sah die Umverpackung aus? So sensibel kann doch ein solches Gerät nicht sein.



    Solltest du nicht gewerblich handeln, dann haftest für den zufälligen Untergang ab Übergabe zur Post nicht. Wenn du natürlich die Nebenpflicht des ordnungsgemäß verpackten Versands schuldhaft verletzt hast, haftest du deswegen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    das Gerät ist eigentlich wirklich sehr stabil. Ich hätte auch nie gedacht, dass, wenn es mal kaputt geht, gerade komplett durchbricht.
    Der Käufer hat keinen festen Versand angegeben. Ich habe von mir aus das Pluspäckchen angeboten und er hat nicht widersprochen.
    Bekommen habe ich 36 Euro auf ebay. Naja, nun liegt das kaputte Gerät bei mir rum und der Käufer will die 36 Euro haben. Mein Fehler war wohl, dass ich zwar die Garantie, aber nicht die Gewährleistung ausdrücklich abgelehnt habe.
    Ich schreibe dem Käufer morgen noch mal. Denn in meiner Post Verpackung ist bei näherer Betrachtung ein Schaden dieser Art unmöglich gewesen. Ich versende generell immer übertrieben sicher gepolstert. Es sei denn, die Post hat damit Fussball gespielt. Aber es kam in dem selben Paket zurück, in dem ich es verschickt habe. Das sah noch ganz heile und unverbeult aus.


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Mein Fehler war wohl, dass ich zwar die Garantie, aber nicht die Gewährleistung ausdrücklich abgelehnt habe.


    Die Gewährlesitung hat aber nichts mit Versandschäden zu tuen. Wenn der Leser wirklich durchgebrochen ist, aber an der Verpackung nichts zu sehen ist, dürfte der Fall klar sein, oder?
    Solange du anständig verpackt hast, kann dir ein Versandschaden bei unversichertem Versand egal sein.
    Ergo kann dich der Käufer - milde formuliert - "mal an den Füßen packen". ;)

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Sehe ich ebenso. Wenn Deine Verpackungs Beulen und Einschnitte hat bzw. so aussieht, bei dem das Gerät als Resultat gebrochen sein könnte, dann sicherlich ein Teilverschulden und man wird sich einig mit 50:50. Aber wenn die Verpackung heile ist, dann kann ein Bruch nicht zustande kommen. Schau mal die Bewertungen bei Ihm bei eBay noch mal an, ob da negative vorhanden sind und mit welchem Grunde. Wenn da ähnliche Situationen auftraten, dann sollte die Sache irgenwie klar sein.

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