Haftet Post bei Pluspäckchen?


  • Ohje, da bist du wohl an einen Trickser geraten.



    1. Im Rahmen der Mängelhaftung (so sie denn nicht wirksam ausgeschlossen wurde) haftest du nur für Sachmängel, also Fehler, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen. Dieser Gefahrübergang hat, wenn du als Privatperson die Kaufsache auf Wunsch des Käufers an dessen Ort verschickt hast, mit der Übergabe der Kaufsache an die Post stattgefunden (und da war das Teil ja in Ordnung). Weiterhin müsste der Käufer darlegen und im Bestreitensfalle auch beweisen, dass dieser Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorlag. Das wird ihm i.d.R. nicht gelingen (er lag da ja auch nicht vor).


    Weise den Käufer mal auf § 447 I BGB hin.


    2. Dein Ausschluß der Garantie ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen laiengünstig dahin zu deuten, dass du auch die gesetzliche Mängelhaftung ("Gewährleistung") ausschließen wolltest. Ein Rechtslaie muss den Unterschied zwischen Mängelhaftung und Beschaffenheitsgarantie nicht kennen...


    Die Ansprüche des Käufers aus Mängelhaftung dürften daher schon verjährt sein. "Dürften" deswegen, weil man strenggenommen jeden pauschalen Ausschluss der "Garantie" bzw. "Gewährleistung" auf ebay im Rahmen einer AGB-Inhaltskontrolle für unwirksam befinden kann. Ich denke aber nicht, dass der Käufer derart detailierte Kenntnisse hat.


    Ich würde ihm anbieten, das Zeugs unfrei zurückschicken. Mehr nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hast du ein Foto "vorher" (z.B. als du den Artikel eingestellt hast) und nachher?



    Ändert das was an der Beweislage?

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Hallo,


    leider habe ich mehrere beugleiche Kartenleser verkauft und da alle im selben Zustand waren nur ein Bild verwendet.
    Daher habe ich kein vorher Bild. Ein Nachher Bild kann ich natürlich machen.


    SiemensmasterXXX

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  • Also wenn die Packung nicht eingedrückt ist oder sonstige Beschädigungen aufweist, dann kann ja kein Schaden durch den Transport aufgetreten sein. Insofern würde ich die Packung gut aufheben und die Sache auf sich beruhen lassen.

  • DHL Päckchen werden besser behandelt wie Maxibriefe und Co! Ich glaube DHL hat keine Schuld! Wie soll die Karte zerbrechen wenn der Karton/Verpackung noch Ok ist ???


    Gruss, Keule

    Im Einsatz:
    Telekom: Congstar Prepaid
    Vodafone: 1&1
    E-Plus: blau.de
    o2: Loop mit Flatrate und Easy Money

  • Zitat

    Original geschrieben von Keule
    Wie soll die Karte zerbrechen wenn der Karton/Verpackung noch Ok ist ???


    Wenn ein Paket oder Päckchen aus größerer Höhe auf den Boden knallt, kann der Inhalt kaputt gehen, ohne dass man das der Verpackung ansehen muss (Ausnahme: es landet auf eine Ecke oder Kante, die dann natürlich entsprechend eingedellt ist).


    Geknülltes Papier wird im Schadenfall anscheinend nicht als Dämm-Material akzeptiert, da es besonders bei schwereren Gegenständen nicht genug federt sondern einfach plattgedrückt wird.


    Bei unversicherten Sendungen von Privat haftet der Absender nur bei nicht angemessener Verpackung. Dies muss ihm aber der Empfänger erst einmal nachweisen, falls der Absender selbst seine Verpackung für ausreichend hält.


    Wie ein Magnetkartenlesegerät aussieht, weiß ich nicht, deshalb kann ich zu diesem speziellen Fall nichts sagen.


    Keule
    Wenn du ein "Päckchen" (= kleinerer Karton) wärst :p , wo würdest du dich sicherer fühlen: Als klobiger Maxibrief zwischen normalen Briefen und Werbeschrott oder als Winzling (kleines Päckchen) zwischen großen Paketen, die bis zu 31 kg wiegen können und dich gerne mal anrempeln ode sogar auf dich drauf fallen? :D

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    Details siehe Biete Forum oder per PN.

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX ....leider habe ich mehrere beugleiche Kartenleser verkauft ...


    Naja, dann können wir wohl alles, was zuvor bezüglich "Privatverkauf" geschrieben wurde, vergessen.


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Naja, dann können wir wohl alles, was zuvor bezüglich "Privatverkauf" geschrieben wurde, vergessen.


    Gruß


    Pitter


    Ich habe von einem Bekannten, der eine Firma aufgelöst hat, fünf dieser Kartenleser bekommen. Und noch diverse andere Hardware. Er wollte sie zum Schrott geben, wenn ich sie nicht genommen hätte.
    Also das war alles ein reiner Privatverkauf, bei dem ich einfach Glück hatte, an die Sachen zu kommen.
    Da ich meien Ausbildung zum Fachinformatiker mache, habe ich des öfteren mal Glück, irgendwelche alte Hardware auf der Arbeit geschenkt zu bekommen. Da sehe ich noch keinen gewerblichen Handel.
    Zum Paket noch mal:Ich habe es mir gestern noch mal genau angeguckt: Auf der Unterseite sind zwei kleine Löcher,die ofenbar von einem spitzen Gegenstand kommen. Also ganz unversehrt ist das Paket nicht mehr.


    SiemensmasterXXX

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