Flug buchen aber Teilstrecke nicht fliegen?

  • Hallo,


    hat jemand von Euch Erfahrung mit nichtgenutzten Flügen?


    Ich habe gerade 2 Flüge (Dresden-Athen-Dresden und Athen-Bern-Athen)gebucht, wobei ich aber 2 Teilstrecken wegen Zeitüberschreitung nicht brauche.
    (Hin-und Rückflug kosten jeweils nur ein Drittel des Einzelfluges, falls die Frage nach dem Sinn kommen sollte)


    Beide Flüge sind mit Lufthansa via München.
    Ich fliege Mittwoch nach Athen (regulärer Rückflug von da ist für Sonntag gebucht), aber schon am Freitag von Athen nach Bern. Von Bern aus will ich aber am Sonntag nicht nach Athen fliegen, sondern in München (Zwischenstop) gleich in das Dresden-Flugzeug steigen.


    Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausdrücken konnte.


    Muss ich mich da auf komische Reaktionen seitens des LH-Personals einstellen?
    Schließlich checke ich an dem Rückreisetag in Bern ein und nutze dann einen Flug nach Dresden, der eigentlich in Athen beginnen sollte.


    Oder vergeben die vielleicht meinen Sitz von München nach Dresden schon anderweitig, wenn ich nicht rechtzeitig (in Athen) einchecke?


    E.F.

  • Oftmals verfällt das gesamte Ticket, wenn der Flug nicht mit der ersten Etappe angetreten wird.


    Genaueres kann Dir nur einer sagen: Dein Reisebüro unter Vorlage Deines Tickets und der konkreten Tarifbedingungen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • bin gespannt was sie dir sagen, ich hatte genau das selbe letztens vor (nur andere reiseziele) und sie haben es mir nicht erlaubt...

  • Welche Buchungsklassen hast du denn für die Flüge?


    Solltest du nicht B oder Y haben, dürfte es schwer werden. Hast du B oder Y lässt sich meiner Erfahrung nach mit LH reden, ansonsten verfallen die Tickets, wieSG bereits geschrieben hat.


    cheers,
    autares

  • Urteil dazu vom AG Köln (nächstinstanzlich noch nicht bestätigt):


    Überkreuz-Buchung:
    Statt eines Hin- und Rückfluges ("Return-Ticket") zum Normaltarif buchen immer mehr Schnäppchenjäger zwei Return-Tickets bei einer Billig-Airline, etwa zweimal einen günstigen Wochenend-Tarif. Dann nutzen sie von dem einen Billig-Return-Ticket nur den Hinflug, vom anderen nur den Rückflug. Die unbenutzten Teilstrecken lassen sie verfallen. Und fahren damit trotzdem oft deutlich billiger als bei der Normal-Variante.


    Diese sogenannten "Überkreuz-Buchungen" sind rechtens, so die Richter. Ein Mann hatte zum Schnäppchen-Preis zwei Return-Tickets gekauft, beide für die Strecke Frankfurt-Dresden und zurück. Die gebuchten Hinflüge nutzte er jeweils nicht, sondern nur die beiden Rückflüge von Dresden nach Frankfurt.


    Die Fluggesellschaft verweigerte ihm die Beförderung mit der Begründung, die Flugscheine dürften nur in der auf dem Ticket vermerkten Reihenfolge genutzt werden - also erst Hin- dann Rückflug.


    Nur nach Zahlung eines Preisaufschlages könne der Mann deshalb nach Frankfurt fliegen. Doch der lehnte die Zuzahlung ab und ging vor Gericht, wo er Recht bekam und zudem Schadenersatz für einen gebuchten Alternativflug. Die Juristen sprechen von einer "unangemessenen Benachteiligung" des Passagiers.


    Es sei ein Eingriff in die "Entschließungsfreiheit", den Fluggast auch "zum Antritt der Hinreise zu verpflichten". Sie verweisen darauf, daß der Airline schließlich "keinerlei Nachteil" dadurch entstehe, daß der Mann Teilstrecken verfallen lasse.


    Auch der Flugrechtler Professor Ronald Schmid sieht das so. Zwar, so Schmid, existieren entsprechende Verbands-Regularien der Airlines. Doch diese würden für deutsche Passagiere "keine eigene Rechtswirkung" entfalten (AG Köln, Az. 117 C 269/04).



    Quelle: "Die Welt"




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Hallo,


    die Buchungsklasse ist jeweils "W"- logisch, denn Y und B sind nie günstig.


    Gerade habe ich auch gelesen, dass die Coupons in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen.


    Ich werde wohl sicherheitshalber noch einen Flug München-Dresden buchen.


    Habe zwar einige Flüge noch bei LH im Rechner stehen, aber gerade Sonntag abend will ich mich nicht auf Kulanz verlassen müssen.


    E.F.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan

    Gerade habe ich auch gelesen, dass die Coupons in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen.


    E.F.



    Genau das ist aber illegal.




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Genau das ist aber illegal.

    Wenn bzw. bevor man gewisse Begriffe verwendet, sollte man sich ihrer Bedeutung bewusst sein. ;)


    http://de.wikipedia.org/wiki/Illegal


    No offense taken. ;)


    Soll heissen: Es gibt kein derarties Gesetz, sondern grade mal ein erstinstanzliches Urteil, das noch "locker" von höheren Instanzen kassiert werden kann...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich tausche die Formulierung gegen "offensichtlich nicht legal." :D



    Ok, Mr. G.? :p




    *zwinker*





    :) MTT :)




    EDIT: Hintergrund dazu auch unter [URL=http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,342558,00.html]klick![/URL]

    Multae causae sunt bibendi...

  • Es wird bis Bern alles ohne Probleme klappen, aber in München wird man dich nicht einchecken lassen...ob das rechtens ist, ist eine andere Sache. Du tust also gut daran, noch einen Flug MUC-DRS zu buchen....die dba fliegt diese Strecke auch, mit LH machts ggf. wieder Sinn, einen Flug MUC-DRS-MUC zu buchen und den Rückflug verfallen zu lassen.

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