Ein Händler gibt Komplettschaden bei Auto nicht an - rechtens?

  • Wie gesagt, ich würde hier nicht unbedingt auf dem wirtschaftlichen Totalschaden herumreiten. Der kann schnell zustande kommen. Stoßstange + Lackierung + Arbeitszeit sind mal schnell über 1000€ (ich kenne die Ersatzteilpreise von allerdings nicht). Wenn dann noch einige andere Reparaturen fällig sind und das Fahrzeug die falsche Farbe/Ausstattung/whatever hat dann kann die Reparatur schnell teurer sein als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.


    Da ich aber nicht weiss, was es für ein Fahrzeug ist und was der Händler letztendlich noch daran gemacht hat, kann ich dazu auch nicht mehr sagen.


    Ich wiederhole mich zwar, aber trotzdem:
    Hat das Fahrzeug erkennbar (bzw. wenn mit Gutachten beweisbar natürlich noch besser) einen Schaden (gehabt), der größer war als vertraglich vereinbart, kriegst Du den Händler möglicherweise wegen arglistiger Täuschung dran.


    Ich würde jetzt versuchen, an das Gutachten zu kommen. Wenn das nicht geht, fahr doch mal zum TÜV oder zur Dekra und lass die unter das Auto schauen. Wenn da was größeres war, dann ist das i.D.R. erkennbar.


    Wenn sich dein Verdacht bestätigt, ab zur Schiedsstelle. An deren Urteil ist der Händler dann gebunden. Wenn es Dir nicht zusagt, kannst Du immer noch den Rechtsweg einschlagen. _Ich_ würde versuchen, das Auto zurückzugeben bei dem ganzen Ärger den Du damit schon hattest. Ich hätte daran keine Freude mehr.


    EDIT: Wer hat denn damals die Versicherunggeschichte abgewickelt? War das besagter Händler oder vielleicht ein anderer Händler? Falls ein anderer: Der hat ggf. auch noch eine Kopie des Gutachtens.

  • Also, ich sage jetzt mal als Händler etwas dazu...


    Wenn ich ein Fahrzeug ankaufe befrage ich den Kunden ob er von Vorschäden weiß, selbst wenn es dies verneint bin ich in der Pflicht mich davon zu überzeugen. Macht der Verkäufer dabei bewusst falsche Angaben, so habe ich die schlechten Karten, da ich in meiner Werkstatt sowas selbst festzustellen habe. Da wird so voraus gesetzt.


    Schäden die oberhalb der Bagatellgrenze liegen muss ich beim Verkauf natürlich angeben. Also wie in dem hier besprochenen Fall sollte ich den Schaden erkennen und muss den dann auch angeben. Bei kleineren Schäden, die die Bagatellgrenze trotzdem schnell überschreiten können, habe ich das Problem diese zu erkennen. Leider muss ich trotzdem dafür haften.


    Verschweige ich einen Schaden, so hat der Käufer die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten, in solchen Fällen übrigens bis zu einer Dauer von 10 Jahren !!! Natürlich muss der Käufer beweisen, dass der Schaden nicht bei Ihm entstanden ist, z.B. mit Hilfe des Vorbesitzers.


    Daher muss ich vier Punkte im Kaufvertrag ungefragt angeben (wenn die zutreffen):


    - Unfallschäden
    - Importe
    - Mietwagen
    - Taxi


    Führe ich einen Punkt nicht auf, so kann der Käufer davon ausgehen, dass er nicht zutrifft.


    Es gibt aber immer schwarze Schafe. Ich hab in den 90gern mal einen Ford Escort mit 167.000 km nach einem Unfall verkauft (Totalschaden). Wie der Zufall es wollte fand ich ihn später bei einem Händler wieder. Dort war er unfallfrei und hatte 67.000 km auf der Uhr. So schnell kann es gehen
    :p

  • Der Schaden wurde durch den Vorbesitzer abgewickelt,mit Hilfe des Händler.
    Werde versuchen Gutachten zu bekommen und den Weg über die Schiedsstelle gehen.


    Finde es super das ich hier die Meinung eines Händlers erfahre,das ist doch mal eine Aussage.
    Thx Hamburger Jung

    Life is too short to be small.

  • Ich muss mich jetzt hier doch nochmal kurz zu Wort melden.


    Vielleicht waere es doch ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren. Ich schreibe Dir mal noch meine Gedanken zum Fall. Bitte mit Vorsicht geniessen, ich bin kein Anwalt, habe aber eine Ausbildung zum KFZ-Betriebswirt hinter mir und mich deshalb auch mit solchen Fragen befassen muessen.


    Im Falle der arglistigen Taeuschung (§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung BGB) hast du moeglicherweise noch Ansprueche, die ueber die Erstattung des Kaufpreises hinausgehen.


    Da der Haendler dann eine Pflichtverletzung begangen hat, kannst du zusaetzlich zum "Schadensersatz anstatt der Leistung" (Auto zurueckgeben gegen Bares) ggf. auch noch "Ersatz vergeblicher Aufwendungen" verlangen. Das betrifft dann die Gegenstaende, die du im Vertrauen auf die Leistung angeschafft hast und nun nicht mehr verwenden kannst (zum Beispiel Dachtraeger, Winterreifen, usw...). Diese Kosten muss der Haendler Dir erstatten.


    Eventuell kannst du auch einen Teil deiner Reparaturkosten zurueckbekommen. Einen Anspruch auf Nutzungsentschaedigung (fuer gefahrene Kilometer u.ae.) hat der Haendler IMHO bei arglistiger Taeuschung nicht.


    Das ist unter Umstaenden natuerlich ein harter Brocken fuer den Verkaeufer, aber wenn die Sache wirklich so offensichtlich ist, haette ich kein Problem damit, das ganze durchzuziehen. In jedem Falle solltest Du ueber deine Rechte Bescheid wissen, dann kannst Du auch besser bei der Schiedsstelle argumentieren, solltest du dort hingehen.

  • Da kann ich Dir fast komplett zustimmen. Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages kann in solchen Fällen auf eine Nutzungspauschale verzichtet werden, sowie sämtliche Auslagen erstattet werden. Über den Kaufpreis hinaus geht es dabei aber nicht, also man kann keinen Gewinn machen.


    Daher lasse ich immer nochmal die Werkstatt drüber schauen in der Hoffnung das man was entdecken könnte. Obwohl kaum ein Käufer etwas finden wird, wenn wir nichts feststellen.

  • Wow.Das ist gut zu wissen alles.
    Wo ist den so eine Schiedsstelle?Macht es Sinn erst eine solche aufzusuchen oder direkt jetzt über den Anwalt den Rechtsweg zu gehen?

    Life is too short to be small.

  • Hamburger Jung
    Da hast du recht, mehr als das, was fuer das Fahrzeug + Zubehoer + ggf. Reparaturen ausgegeben wurde, bekommt man nicht. Und wenn Du die Werkstatt das Auto angeschauen laesst vor dem Ankauf, dann sollte es ja eigentlich auch wirklich keine boesen Ueberraschungen geben. Es gibt aber nach meiner Erfahrung immer noch zuviele Haendler, bei denen das nicht gemacht wird. Ich moechte hier auch nicht generell boese Absicht unterstellen und Schwarze Schafe gibt es ueberall.


    kinslayer
    Schiedsstellen findest du hier:
    http://www.kfz-schiedsstellen.…schutz/suchen-finden.html


    Schaden wird der Besuch dort bestimmt nicht, denn Du bist wie gesagt nicht an deren Urteil gebunden. Sinnvoll wird auf jeden Fall sein, den Fall bestmoeglichst schriftlich im Voraus zu dokumentieren. Ein Anwalt kann Dir helfen, deine moeglichen Ansprueche festzustellen. Du solltest auf jeden Fall wissen, was fuer DICH eine angemessene Loesung ist bevor du dort hingehst.

  • Also um Gewinn geht es mir da gar nicht.
    Möchte nur den Kaufpreis mindern ,da der mir zu hoch scheint und noch ohne Ende Reperaturen aufgetreten waren.
    @ Mixery2002 ... danke für den Link.

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Es gibt aber immer schwarze Schafe. Ich hab in den 90gern mal einen Ford Escort mit 167.000 km nach einem Unfall verkauft (Totalschaden). Wie der Zufall es wollte fand ich ihn später bei einem Händler wieder. Dort war er unfallfrei und hatte 67.000 km auf der Uhr. So schnell kann es gehen
    :p


    Wobei der km Stand vielleicht nicht einmal vom ihm bewusst falsch angegeben wurde. Die Kisten hatten ja nur einen fünfstelligen km-Zähler. Ging mir selber bei meinem alten Escort so, habe den mit 75.000km gekauft, tatsächlich hatte der 175.000km gelaufen. Dem Händler traf keine Schuld, denn im Ankaufsvertrag standen schon 75.000km. Somit wurde auch er gelinkt. Das Auto stand perfekt da, da musste man keine 175.000km annehmen.

  • Auch das hat ein Händler zu ergründen. 100.000 km zu unterschlagen ist kaum möglich, wenn meine Werkstatt das nicht erkennt müsste ich mir neue Leute suchen.


    Also meinen Escort habe ich Scheckheft gepflegt gekauft und der hatte da schon 120.000 km runter. Natürlich gab es das Scheckheft nicht mehr, so wie die Serviceaufkleber am Türausschnitt.
    Also der war direkt auf jünger frisiert und eben auch noch unfallfrei :o

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