gebühren für die übertragung einer grundschuld

  • hallo,


    nachdem dr. addy hier ja auch in allen lebensbereichen hilfe bekommt, wende ich mich auch mal vertrauensvoll an euch.


    ich will eine grundschuld von ca. 37.000 euro von der spasskass zur vb übertragen.


    ein freund, der bei der vb arbeitet, meinte, dass das um die 100 eus kosten würde (er hatte gerade einen anderen fall. da war aber keine spasskass mit im spiel).


    jetzt kam die rechnung: 187 € für die übertragung... amtsgerichtskosten zusätzlich noch dazu.


    hat hier jemand eine ahnung, ob die wirklich einfach 0,5 % der summe veranschlagen dürfen. oder müssen sie sich an die tatsächlichen kosten halten?

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Mein Wohnungskauf ist schon ne Weile her, da hab ich auch ne Grundschuld mit übernommen, aber soweit ich weis sind die Gebühren ein festgelegter und bestimmter Prozentsatz.


    Soll heißen: Je höher die Grundschuld, desto höher die Gebühren. Bin mir aber nicht 100%tig sicher.

  • Re: gebühren für die übertragung einer grundschuld


    Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    ob die wirklich einfach 0,5 % der summe veranschlagen dürfen.


    NEIN. Die dürfen die gesetzlich festgelegten Gebühren nach der Gebührentabelle berechnen.


    Und das dürfte bei Dir noch nicht alles sein. Denn laut Grundbuch Gebührenrechner kommen bei 37.000 Euro insgesamt 318,60 Euro als Rechnungen. Und ein paar Spesen und sonstige Kosten wird der Notar extra noch berechnen. Also noch so 10 bis 15 Euro extra veranschlagen.


    Hier erkennen wir, warum Anschlußverträge immer etwas mehr Zinsen kosten als Neuverträge.

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