Hmm, hab da möglicherweise ein Problem.
Habe Anfangs des Monats ein neues Giro eröffnet und wie das eben so ist, allen Firmen, die per Lastschrift von mir abbuchen, die neue Kontoverbindung per Postbrief mitgeteilt.
Nun hat aber als Einziger mein Telefonprovider es offenbar nicht gerafft, das intern umzustellen. So steht auf meiner mir heute zugegangen Rechnung noch die alte Kontoverbindung drauf.
Ich habe denen am 2.3. den Brief mit der neuen Kontoverbindung geschickt. Ich denke, daß ist nun wirklich früh genug gewesen und sollte genug Zeit offen lassen, daß in der Buchhaltung zu vermerken.
Habe denen nun eine Email geschrieben und die neue Kontoverbindung nochmals mitgeteilt.
Wie sieht es denn nun aus, wenn Mahngebühren entstehen, weil die Lastschrift nicht eingelöst werden kann. Das alte Konto ist momentan nämlich leer, und ich müsste da erst wieder etwas draufbuchen, was wegen der Banklaufzeiten vielleicht nicht mehr rechtzeitig wäre (Konto existiert glücklicherweise noch-Provider will innerhalb von drei Tagen abbuchen).
Ich bin der Meinung, daß ich das nicht zu verantworten hätte und will keine eventuellen Mahngebühren zahlen. Was meint ihr?