Nichtverschuldeter Autounfall mit Totalschaden

  • Hallo Forum,


    hatte am Wochenende einen Autounfall, bin zum Glück nicht schuld und mir ist soweit auch nichts schlimmes passiert.
    Leider hats mein Auto dabei gekillt und mir ziemlich den Hals verrenkt, so dass ich jetzt ne Halskrause tragen muss.
    Der Typ, der mir die Vorfahrt genommen hat, meinte er hätte mich nicht gesehen.
    Ich werde die Angelegenheit morgen meinem Anwalt übergeben, damit er sich mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzt bez. Schadensregulierung und Schmerzensgeld.


    Meine Frage ist:
    Muss es zur einer Anzeige wegen Körperverletzung kommen, damit ich Schmerzensgeld bekomme?


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar !


    P.S Kennt jemand ne gute Quelle wo man günstige Reimporte (Golf IV neu) bekommt ?

    The more you know the less you understand.

  • Frage am besten deinen Anwalt wegen der Körperverletzung.
    Ich würde die Anzeige aber nicht nur "einfach so" stellen, da diese einige Folgen für Schädiger hat: Es kommt zu einer separaten Verhandlung (Zivilirechtlich ???), Geldstrafe und Punkte in Flensburg.


    Mich hat mal einer angezeigt, ohne wirklich einen Grund zu haben. Hat mich DM 1000,- und 5 Punkte gekostet.
    Fall: Ich habe in einer BAB-Baustelle vier Autos ineinander geschoben, ich war also der fünfte. Nur der dritte von vorne hat mich angezeigt....:mad:


    Unfallhergang: Das Fahrzeug vor mir hat von ca. 40km/h auf 0 km/h in Nullkommanix negativ beschleunigt.
    Den Rest könnt ihr euch denken, als letzter ist man halt in so einem Fall der ge**schte. :(



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Will Ihn ja nicht einfach so anzeigen, da ich Ihm schon glaube das er mich nicht gesehen hat, aber habe durch Ihn schließlich auch finanziellen Schaden erlitten und das will ich schon irgendwie zurück.


    Ich red mal mit dem Anwalt morgen, vielleicht lässt es sich ja vermeiden.


    Gruss


    hobin

    The more you know the less you understand.

  • Kenne mich damit zwar nicht aus, habe aber mal gehört, dass es geschickter ist, auf einen Mietwagen zu verzichten und sich lieber von Bekannten ein Auto für die Zeit zu leihen oder per ÖNV zu fahren, da kriegt man dann das Geld, das man sonst für nen Mietwagen gezahlt hätte.


    Gute Besserung an deinen Hals!! :)

  • Das Schmerzensgeld wirst du wohl vergessen können,wenn es sich um ein Schleudertrauma handelt.Gibt keinen Pfennig mehr von der gegnerischen Versicherung.
    Das wurde doch ein paar mal zu oft simuliert,so dass jetzt auch ehrliche den Schaden zu tragen haben....

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Unfallhergang: Das Fahrzeug vor mir hat von ca. 40km/h auf 0 km/h in Nullkommanix negativ beschleunigt.


    Ja, als Auffahrender bist immer DU schuld! Versuch mal der Polizei klar zu machen, daß der vor Dir unberechtigt eine Vollbremsung hingelegt hat! Keine Chance! Du mußt den Abstand so halten, daß Du immer (!) zum Stehen kommen kannst ohne einem Aufzufahren.
    Hatte im Sommer auch einen Unfall, leider verschuldet. Der Wagen vor mir musste eine Vollbremsung machen, ich fuhr auf. Wir waren gerade erst an der Ampel angefahren und ich war auf dem Gas. Der Wagen vor mir wurde geschnitten und musste vollbremsen. Der Wagen, der ihn schnitt fuhr davon. Und ich war der Schuldige. Pech gehabt, aber so ist es "leider" korrekt! Den Typen, der meinen Vorfahrenden schnitt haben sie wahrscheinlich nie erwischt. Auch wenn wir Fahrzeugtyp und das Ortskennzeichen und die ersten beiden nachfolgenden Zeichen hatten.
    Und selbst wenn hätte ich gegen ihnen keinerlei berechtigte Forderungen gehabt. Nur die Poilzei wegen seines Vergehens, aber nicht ich.
    Auch wenn er es im Endeffekt ausgelöst hat, war der Schuldige ich.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Der Punkt ist oder war, dass mein Vordermann Sekundenbruchteile vor mir bereits aufgefahren war. Das mit "von 40 auf 0 in nullkommanix" kannst du wörtlioch nehmen.
    So ist das halt, mein Abstand zum Vordermann war etwas zu klein.
    Die Sache ist aber mittlerweile gegessen und verdaut.


    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Ah, sorry, Missverständnis. Dachte er hätte grundlos gebremst. ;)
    Ja, so eine Kaltverformung ist oft sehr unangenehm.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Das Schmerzensgeld wirst du wohl vergessen können,wenn es sich um ein Schleudertrauma handelt.Gibt keinen Pfennig mehr von der gegnerischen Versicherung.


    Hatte selbst vor 6 Jahren einen Auffahrunfall, und ein ärztlich attestiertes Schleudertrauma. Damals habe ich für 2 Wochen "fikitver Arbeitsunfähigkeit" (war damals noch Student) 1300 DM Schmerzensgeld bekommen.


    Ich denke, wenn Du Dein Schleudertrauma ärztlich belegen kannst, wird es ebenfalls Schmerzensgeld geben.


    Bezüglich der Anzeige wegen Körperverletzung:


    Ich würde es auf jeden Fall machen, denn noch hast Du ja "nur" ein Schleudertrauma. Wer weiß, wie sich das in den nächsten Wochen/Monaten weiterentwickelt.


    Zwar hat Dein Unfallgegner dann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung zu erwarten, aber wenn ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist, handelt es sich lediglich um fahrlässige KV,welche meist (zumindst bei leichten KVen) mit Strafbefehl und Geldstrafe, im für ihn günstigsten Fall mit einer Verwarnung enden.


    Auch fahrlässige KV wird bestraft und ist zu bestrafen! Das nächste Mal wird er dann besser aufpassen.

    ... addicted to BlackBerry ...

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