Nichtverschuldeter Autounfall mit Totalschaden

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    Ich denke, wenn Du Dein Schleudertrauma ärztlich belegen kannst, wird es ebenfalls Schmerzensgeld geben.


    Für leichte Körperverletzungen, und das HWS zählt im Normalfall dazu, gibt es seit der Reform des Schadensersatzrechts, die zum 1.8.2002 in Kraft getreten ist, kein Schmerzensgeld mehr.



    Zitat

    Kenne mich damit zwar nicht aus, habe aber mal gehört, dass es geschickter ist, auf einen Mietwagen zu verzichten und sich lieber von Bekannten ein Auto für die Zeit zu leihen oder per ÖNV zu fahren, da kriegt man dann das Geld, das man sonst für nen Mietwagen gezahlt hätte.


    Mietwagenkosten gibt es nur, wenn du diese auch belegen kannst, d.h. tatsächlich einen Mietwagen genommen hast. Anders verhält es sich mit dem Schaden an deinem Pkw. Den bekommst du ersetzt, egal, ob du ihn reparieren lässt oder nicht.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • HWS:
    Hier muss dein Arzt auf jeden Fall ein ausführliches und genaues Attest erstellen, mit zusätzlichen Behandlungsschritten wie Massagen usw., sonst gibt es nichts. Das gilt unabhängig von der o.g. gesetzlichen Regelung für den Nachweis gegenüber der Versicherung.


    Wenn es tatsächlich nur ein leichtes HWS ist, dann gibt es kein Geld.


    Mietwagen vs. Nutzungsentschädigung:
    Für deinen Wagen hast du sicherlich ein Gutachten machen lassen. Darin muss auch enthalten sein, wie lange man für die Wiederbeschaffung normalerweise benötigt. Bei mir waren es 1994 insgesamt 10 Werktage. Für die zus. 17 Kalendertage gab es dann Geld.
    Problem kann hier werden, wenn man den alten Wagen nicht abmeldet/verkauft, das die Versicherungen hier auf einer kürzeren Frist bestehen. Wenn man aber Zeit hat oder länger für die Suche benötigt, dann gibt es eigentlich den vollen Satz.
    Wenn es doch Mietwagen sein muss, dann immer daran denken eine Fahrzeugklasse kleiner zu nehmen. Also Golf für Passat usw. Ansonsten kommt die Versicherung der Gegenseite mit der Aufrechnung von Ersparnissen am eigenen PKW.


    Denk auch an die pauschale. Für Porto, Telefon usw. gibt es eine Pauschale von inswischen 25 Euro ohne weiteren Nachweis. Manchmal kann es sich auch lohnen, hier die einzelnen Kosten detailiert aufzulisten. z.B.
    Taxifahrt vom Unfallort nach Hause,
    Fahrten zum Arzt und ins Krankenhaus

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom


    Zwar hat Dein Unfallgegner dann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung zu erwarten, aber wenn ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist, handelt es sich lediglich um fahrlässige KV,welche meist (zumindst bei leichten KVen) mit Strafbefehl und Geldstrafe, im für ihn günstigsten Fall mit einer Verwarnung enden.


    Auch fahrlässige KV wird bestraft und ist zu bestrafen! Das nächste Mal wird er dann besser aufpassen.


    Also du solltest mal einen Auffahrunfall haben, bei dem dich dein Unfallgegener anzeigt! Dann wüsstest du, wie schnell so was (Unfall, Anzeige, etc)gehen kann und hättest dir deinen sinnlosen Kommentar verkniffen.

  • ...nochmal was anderes: ich meine, beide haben 'schuld' am unfall...du hättest den unfallgegner auch sehen können und notfalls den unfall verhindern können. desshalb kriegst du wohl eine (geringe) mitschuld. (hat wohl was mit der generellen gefahr beim führen eines kfz auf sich...)

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Also du solltest mal einen Auffahrunfall haben, bei dem dich dein Unfallgegener anzeigt! Dann wüsstest du, wie schnell so was (Unfall, Anzeige, etc)gehen kann und hättest dir deinen sinnlosen Kommentar verkniffen.


    Wieso sinnlos? Natürlich kann sowas sehr schnell passieren, aber für was gibt es denn solche Normen? Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht!


    Zudem weiß man ja kurz nach dem Unfall nicht, welche längerfristigen gesundheitlichen Folgen die Verletzung hat. So kann man sich zumindest den Privatklageweg im Strafverfahren offen halten!


    Immerhin entscheidet in einem Gerichtsverfahren letztendlich ein Richter, der ebenfalls weiß, dass sowas sehr schnell gehen kann, und entsprechend die Sanktion verhängt. Die Anzeige alleine macht noch keinen Straftäter!

    ... addicted to BlackBerry ...

  • SilentBoB


    ich wär da mit Deiner Aussage vorsichtig, wenn DU die Umstände nicht kennst.
    Ich bin auf regennasser Fahrbahn nicht schneller als 50 gefahren und er fährt einfach raus, ich hab sofort auf die Bremse getreten, bin aber trotzdem reingerutscht, wo hab ich denn da Mitschuld ?
    Und komm mir jetzt bitte nicht mit den Risiken, die mit dem Führen eines PKW verbunden sind, wenn Leute nicht richtig schauen, dann müssen die auch die Konsequenzen dafür tragen.


    @ all
    Nutzungsausfall für einen Totalschaden gibt es nur, wenn ein neues Auto gekauft oder neu angemeldet wird, sonst gibt es gar nichts.


    Wär der Unfall doch nie passiert :flop:

    The more you know the less you understand.

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