Rücktritt vom Kaufvertrag - Spezialfrage

  • Ja Recht ist halt kein Bauchgefühl.


    Ich versuche nur kurz darzustellen, welche Überlegung hinter der Regelung steckt. Ansonsten ist die Rechtslage eindeutig.


    Der Käufer ist Eigentümer des Handys. Dieses Handy weist nun Mängel auf deren Behebung 2x scheitert. Deshalb hat hat ein Rücktrittsrecht.


    Die ausgetauschten Leistungen (Kaufpreis und Ware) sind rückabzuwickeln.
    Allerdings konnte der Käufer das Handy berechtigt wie ein Eigentümer behandlen. Deshalb haftet er für das Gerät und Zubehör auch nur so, wie er seine eigenen Sachen behandelt. Wenn er etwas riskanter damit umgeht ist das sein gutes Recht.
    Überlegt mal, ihr müsstet mit alles Sachen so umgehen, als dass man bei einem eventuellen Rücktritt die Sache "perfekt" zurückgeben kann ...


    Also es bleibt dabei: Wenn ihn kein Verschulden trifft, welches über das Maß hinausgeht mit dem er üblicherweise mit seinen Sachen umgeht, muss er keinen Ersatz leisten.


    Jetzt trägt der Händler den "Schaden" ? Ja, weil er schlechte Ware lieferte, weshalb es ja überhaupt zum Rücktritt kam. Im Übrigen kann er ja Unternehmerregress bei seinem Großhändler nehmen etc.


    PS: Kaufrecht ist im Übrigen mein Spezialgebiet und mein Studium ist abgeschlossen ...

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  • Moin ,
    der Käufer hat (aus meiner Sicht ) die Ware komplett wieder abzugeben . Wenn ich bei Dir ein Auto kaufe, den Motor bei ebay verticke , und dann das Auto zurückgebe , weil der Motor fehlt , obwohl (als Mangelgrund) die Wischer zweimal nachgebessert werden musten , was dann ?


    Frohe Ostern


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • § 346 III 1 Nr. 3 ist übrigens nach Erklärung des Rücktritts nicht mehr anwendbar. Hier kommt es auch zu keinem Problem.


    Nehmen wir mal an der Käufer muss keinen Wertersatz bzgl. der fehlenden Teile leisten. Kann der Lieferant dann beim Verkäufer Wertersatz hinsichtloch dieser Teile fordern?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Nehmen wir mal an der Käufer muss keinen Wertersatz bzgl. der fehlenden Teile leisten. Kann der Lieferant dann beim Verkäufer Wertersatz hinsichtl_i_ch dieser Teile fordern?


    Moin ,


    der Lieferant beißt sich vor Lachen ins Knie .


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Moin ,
    der Käufer hat (aus meiner Sicht ( die Ware komplett wieder abzugeben . Wenn ich bei Dir ein Auto kaufe, den Motor bei ebay verticke , und dann das Auto zurückgebe , weil der Motor fehlt , obwohl (als Mangelgrund) die Wischer zweimal nachgebessert werden musten , was dann ?


    Zum einen wirst Du bei einer zweimaligen Nachbesserung des Scheibenwischers wegen §323 V 2 nicht vom Kaufvertrag des Autos zurücktreten können.


    Was heißt der Motor fehlt? Wenn Du denn Motor natürlich selbst ausgebaut hast ist das ja wieder eine ganz andere Situation.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    der Lieferant beißt sich vor Lachen ins Knie .


    Etwas qualifizierte Antworten würden nicht schaden, da der Lieferant mit Sicherheit die fehlenden Teile verrechnen wird.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Zum einen wirst Du bei einer zweimaligen Nachbesserung des Scheibenwischers wegen §323 V 2 nicht vom Kaufvertrag des Autos zurücktreten können.


    Was heißt der Motor fehlt? Wenn Du denn Motor natürlich selbst ausgebaut hast ist das ja wieder eine ganz andere Situation.


    ich habe den Motor nicht ausgebaut , ich habe ihn einfach verloren . Kann ja mal passieren ;-))


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Etwas qualifizierte Antworten würden nicht schaden, da der Lieferant mit Sicherheit die fehlenden Teile verrechnen wird.


    Du bist der Meinung . es sei unqualifiziert ? Fehlmengen werden bei einer DOA -Gutschrift einfach abgezogen . War das genau genug ?


    mr


    Nachsatz : Dein Rechtsemprfinden in allen Ehren , aber im Handel (auch mit den Lieferanten ) gibt es harte Regeln . Und du kannst ja als Endverbraucher gern eines verlorenen Ladekabels mit all deinen Paragraphen klagen .. wegen 14.90 Euro .

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Motoren verliert man nicht ...


    Ab man die Privilegierung des § 346 im Rahmen des Unternehmerregresses anwenden kann, wäre ein Aufsatzthema und sprengt den Rahmen dieses Forums weil hier ja hauptsächlich Laien unterwegs sind und eine solche Diskussion eher als störend empfindnen würden - verstehen würden sie es eh nicht - Motorenargument ... ;-)

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  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Wenn ich bei Dir ein Auto kaufe, den Motor bei ebay verticke , und dann das Auto zurückgebe , weil der Motor fehlt , obwohl (als Mangelgrund) die Wischer zweimal nachgebessert werden musten , was dann ?


    da ist doch die grundlage eine ganz andere. eine FSE zb ist nicht notwendig, damit ein handy funktionstüchtig ist, ein motor beim auto natürlich schon. wenn dir beim autokauf zusätzlich aber noch ein paar felgen dazugegeben werden, dann wäre die situation wieder vergleichbar. ebenso kann ich ja nicht ein handy zurückgeben, aus welchem ich die platine ausgebaut habe ... würde ja auf's gleiche rauskommen wie motor beim auto ausbauen ... es ist nicht mehr funktionstüchtig weil an sich nicht mehr komplett.

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