Sehnenscheiden entzündung und heute müdlich gekündigt worden

  • Hallo liebe gemeinde habe frage ob er dies machen darf?


    Bin seit 2 Wochen in einer Leasingfirma tätig und habe seit freitag extreme schmerzen am unterarm heute morgen bin ich zum arzt und ich muss diese Woche zuhause bleiben ..als ich beim arbeitgeber war um Ihm die Krankmeldung zugeben wurde ich angepöbelt und er meinte er schickt mir meine Papiere zu..Dabei hatt er auch die Krankmeldung angenommen...Darf der das? Ich kann doch letzendlich nichts dafür und die Arbeit für 6€uronen brutto ist ehrlich gesagt zu stark belastend..


    Brauche Rat wie ich mich verhalten soll..brauch die Arbeit und brauch das Geld


    mfg

  • Du bist doch noch in der Probezeit, von daher kann dir der Arbeitgeber mit 2 Wochen Frist zu jedem beliebigen Tag kündigen, und das ohne begründen zu müssen.


    Natürlich bedarf die Kündigung aber der Schriftform. Wenn er dich wirklich rausschmeissen will, wirst du das aber mit Sicherheit von deinem Chef noch bekommen.


    Scheisse gelaufen, aber da hast du keine Chance.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Nichts gegen Dich aber ist eine Sehnenscheidenentzündung nicht diese Krankheit die der Arzt kaum nachvollziehen kann? ;):D

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • habe mrt bekommen ..verarschen tu ich auch nichts mache seit anfang der arbeit ständig die gleiche bewegung und 80 paletten am tag mit 12 kilo packeten am band zu befüllen ist anstrengend..


    arzt hatt es über mrt gefunden *glaub*

  • Zitat

    Original geschrieben von SAZAN
    das heisst er darf mich heute in 2 wochen kündigen also von datum her?


    Richtig?


    Er darf das, was in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.


    Aber während Du krank geschrieben bist, kann er Dich nicht kündigen, es sei denn, er kann Dir nachweisen, daß Du überhaupt nicht krank bist.


    Z. B. er trifft Dich morgen beim Steineschleppen auf einer Baustelle. :)


    Aber wenn Du wieder zur Arbeit kommst, siehe Arbeitsvertrag.

  • ich weiss nicht, ob du mit diesem thread polarisieren willst, denn rechtshilfe gibt es auch in viel spezielleren foren, aber wenn ich lese, dass jemand nach 2 wochen wegen einer sehnenscheidentzündung krank macht, weil er immer die gleiche arbeit erledigen muss, dann muss ich sagen, dass du es auch nicht anders verdient hast.
    wie lange warst du denn vorher arbeitslos?

  • Eine Kündigung ist empfangsbedürftig, d.h. ab dem Zeitpunkt, wo sich die Kündigung in deinem Briefkasten befindet, 2 Wochen. Ich denke, man wird da seitens eines AG 1-2 Tage für den Postweg berücksichtigen oder die Kündigung eben zu zweit (damit die Zustellung bezeugt werden kann) persönlich einwerfen.


    Vorausgesetzt, die Verletzung ist nicht getürkt (und leider hat diese Verletzung nun mal den Ruf, ein Synonym für krankfeiern zu sein, da sie nur recht aufwändig nachweisbar ist), dann ist es natürlich nicht in Ordnung, dass dich dein AG beschimpft, aber dennoch muss man auch seine Seite verstehen.


    Du bist offenbar körperlich nicht belastbar genug, um diese physisch anspruchsvolle Aufgabe bewältigen zu können. Ich kenne deine Qualifikationen nicht und ob du evtl. auch für andere Einsätze in Frage kommst, aber wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt wird, wird man ja nicht ins Blaue eingestellt, sondern direkt für einen ersten Einsatz. Den kannst du offensichtlich nicht erfüllen und eine Zeitarbeitsfirma verdient logischerweise nur für bei Firmen eingesetzte AN Geld, die, die nicht eingesetzt werden können, kosten nur.


    So ist das leider. Bei der Zeitarbeit kann man leider nicht viel Menschlichkeit und Verständnis erwarten. Da bist du einfach nur eine (unterbezahlte) Ware, die Gewinn machen muss.


    @..ffm:
    Er befindet sich in der Probezeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Dort findet der gesetzliche Kündigungsschutz keine Anwendung.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist gesondert geregelt. Bei wäre während der Ausbildung eine fristlose Kündigung möglich gewesen. Bei meinem jetztigen Arbeitsvertrag zwei Wochen zum Monatsende.

    _T_
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  • Zitat

    Aber während Du krank geschrieben bist, kann er Dich nicht kündigen, es sei denn, er kann Dir nachweisen, daß Du überhaupt nicht krank bist.


    das ist nicht korrekt. Bin ebenfalls im Krankheitsfall schonmal gekündigt worden, was ohne Probleme vor Gericht bestand hatte!


    Greetz,


    Kane

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

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