Geschenkter IPod aus den USA - Kommt ausser Einfuhrsteuer noch was dazu?

  • Hi!


    Ein Verwandter von mir hat einen IPod 60 GB gekauft und wird ihn mir schenken. Er will das ganze als Päckchen per Post schicken. Ih hätte dazu folgende Fragen:


    1. Wenn er das ganze als Geschenk deklariert, fallen weitere Zollgebühren ausser der Einfuhrsteuer von 16% an?


    2. Auf welchen Wert werden die 16% berechnet (Einkaufspreis in den USA, Marktpreis in D, oder das was er bei der US-Post angibt)?


    3. Wenn er die Verpackung nicht mitschickt, geht das Teil als gebraucht durch? Wie sieht es dann mit dem Zoll aus?


    Danke für jede Info.

  • Re: Geschenkter IPod aus den USA - Kommt ausser Einfuhrsteuer noch was dazu?


    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    1. Wenn er das ganze als Geschenk deklariert, fallen weitere Zollgebühren ausser der Einfuhrsteuer von 16% an?


    Wenn er es als Geschenk deklariert ist es bis zu einem Warenwert von 45 EUR ganz zollfrei.
    Maßgeblich ist hier der Wert, den Dein Freund auf die Begleitpapiere schreibt. Er kann hier aber nicht einfach 45 EUR oder weniger angeben um unter der Grenze zu bleiben, sondern es muß einen realistischen Wert angeben. Ich kenne die Preise der iPods nicht, aber es wäre sicher unrealistisch wenn da stehen würde daß der nur 10 EUR wert wäre. Wenn er einen unrealistischen Warenwert angibt geht das beim Zoll nicht durch, er muß also schon einen glaubhaften Wert hinschreiben.


    Zwischen 45 und 350 EUR wird der Zoll pauschal 13,5% vom angegebenen Warenwert kassieren. Eine detaillierte Verzollung entfällt dann der Einfachheit halber und auch mit den 16% Einfuhrumsatzsteuer hast Du nix am Hut.


    Ich würde diesen Weg der Einfuhr vorschlagen da es sehr einfach ist und Du einfach nur pauschal 13,5% vom Warenwert zahlen mußt - eine detaillierte Verzollung ist dann nicht mehr nötig. Du zahlst nur bei Lieferung an den Postboten Deine Zollabgaben - und fertig.


    Also: am besten einen preiswerten, aber glaubwürdigen Warenwert angeben, und der sollte natürlich dann unter 350 EUR sein. Es geht nicht darum daß es ein Geschenk und für Dich kostenfrei ist, sondern der Zoll kassiert immer anhand des Wertes, den ein eingeführter Artikel hat.


    Dein Kumpel soll "gute" Begleitpapiere beilegen: Oben drüber schreiben "Proforma Invoice - for customs purposes only", dann nochmal deutlich "gift" dazuschreiben, dann eine ganz genaue Warenbeschreibung ("iPod xyz in grün, Seriennummer ...., hergestellt in USA / China, ..., Wert x USD"), dazu Deine und seine Adresse inkl. Telefonnummer (damit der Zoll Dich bei Fragen einfach zurückrufen kann), außerdem Datum, Ort, Unterschrift.


    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    2. Auf welchen Wert werden die 16% berechnet (Einkaufspreis in den USA, Marktpreis in D, oder das was er bei der US-Post angibt)?


    Auf den auf der Handelsrechnung (muß als Begleitschreiben ("Frachtschein") im Paket liegen) angegebenen Warenwert. Wenn der Kumpel also hinschreibt "Warenwert: X USD" werden die Zollabgaben auf diesen Warenwert und teilweise auf die Frachtkosten berechnet. Der iPod wird unter der Warentarifnummer 8520 9090 900 geführt und man zahlt 2% Zoll dafür: EZT
    So hat man schon mal den Zollbetrag. Die 16% Einfuhrumsatzsteuer sind das Pendant zur Mwst. und die werden gerechnet auf den Warenwert, dieses Mal die kompletten Frachtkosten UND auch den zuvor berechneten Zollbetrag.


    Das ist sehr kompliziert und wird teuer - deswegen mein Vorschlag der "Pauschalisierung", also ein Geschenk zu deklarieren, den Warenwert aber möglichst unter 350 EUR zu halten - das ist die preiswerteste und einfachste Abwicklung.


    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    3. Wenn er die Verpackung nicht mitschickt, geht das Teil als gebraucht durch? Wie sieht es dann mit dem Zoll aus?


    Genauso. Verpackung oder nicht interessiert nur im Reiseverkehr, wenn der Zoll sich fragt ob man den Fotoapparat bereits mit auf die Reise genommen oder erst im Urlaubsland erworben hat (dann müßte man nämlich Zoll und EuSt zahlen und da wäre eine Verpackung ein "Beweis" daß man das Gerät frisch gekauft hat).


    Man könnte jetzt auf die Idee kommen den iPod als Gebrauchtgerät zu deklarieren um dann einen niedrigeren Warenwert angeben zu können. Der Zoll richtet sich hier aber mehr nach Gebrauchsspuren am Gerät als danach ob das Gerät in einer Packung liegt oder nicht.
    Es bringt also nicht so viel die Verpackung zu entfernen wenn das Gerät ansonsten niegelnagelneu aussieht - denn der Warenwert des Gerätes ist ja nicht davon abhängig ob es in einer Packung steckt.


    Dein Freund soll also einen günstigen, aber glaubhaften Wert für das Gerät angeben, es als Geschenk deklarieren, die Verpackung ruhig mitschicken und wenn der Warenwert dann unter 350 EUR bleibt kann man es mitz 13,5% pauschalisieren.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Mit dem Stellen dieser Frage hier begehst du eine rechtlich bedenkbare Handlung und bringst die Foren-Administration in eine brenzlige Situation.


    Ähnliche Fragen haben zu rechtlichen Schritten gegen ein Mitglied des AreaDVD Forums geführt, die Forenadmins waren darauf gezwungen alle Daten des entsprechenden Mitglieds herauszugeben.

  • Er kann dir das Geld doch auch schicken u du kaufst es hier. Einen so grossen Preisvorteil gibt es leider ja auch nicht mehr. Und die Preise wirst du ja selbst wissen ...


    Meine Schwester fliegt im Juni rüber u. lass mir auch einen mitbringen..... die Verpackung können sie dort ruhig behalten :D

    16610LV

  • ...wer mal was im Ausland kauft und als "Handbestand" einführt, kann sich übrigens die leere Packung selber zollfrei zuschicken :D
    Unversichert auf dem Seeweg ist auch aus den USA nicht nennenswert teuer.
    ("Seeweg" ist nur preisbestimmend - kommt sowieso mit dem Flugzeug...wenns nicht gerade ne 20KG Bücherkiste ist)

  • Printus:


    Sehr gute Erklärung :top:


    Ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe bei ebay.com Schuhe ersteigert (4 Paar). Daraufhin musste ich zum Zoll und das Paket öffnen. Dort sagte man mir, ich muss 16% MwSt. + 8% Einfuhrsteuer (o. ä.) zahlen. Also 24% auf den Gesamtwert (Kaufpreis + Versandkosten!). Wieso eigentlich Steuern auf die Versandkosten? :confused:


    Muss ich einen so hohen Steuersatz zahlen, weil mein Paket nicht als "Geschenk" deklariert war?


    Grüße,
    Sven


    P. S. Die Schuhe wurden mir natürlich nicht ausgehändigt. Sie wurden erstmal einbehalten und zwecks "Echtheitsüberprüfung" zu Adidas geschickt :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Muss ich einen so hohen Steuersatz zahlen, weil mein Paket nicht als "Geschenk" deklariert war?


    Grüße,
    Sven


    P. S. Die Schuhe wurden mir natürlich nicht ausgehändigt. Sie wurden erstmal einbehalten und zwecks "Echtheitsüberprüfung" zu Adidas geschickt :rolleyes:


    Nein, Du mußt Steuern und Zoll zahlen, weil das der Gesetzgeber so festgelegt hat.


    Und wenn die Schuhe tatsächlich Plagiate gewesen wären, wären sie dahin und Du könntest mit dem amerikanischen Händler verhandeln, wie Du Dein Geld wieder bekommst.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Nein, Du mußt Steuern und Zoll zahlen, weil das der Gesetzgeber so festgelegt hat.


    Achwas. Smiley vergessen? :rolleyes: Ich formuliere die Frage besser neu: Müsste ich weniger Steuern zahlen, wenn der Verkäufer das Paket ausdrücklich als Geschenk gekennzeichnet hätte?


    Zitat


    Und wenn die Schuhe tatsächlich Plagiate gewesen wären, wären sie dahin und Du könntest mit dem amerikanischen Händler verhandeln, wie Du Dein Geld wieder bekommst.


    Echt? :top: :rolleyes:

  • Steuern auf die Versandkosten sind übrigens nicht zulässig, d.h. die Steuern sind auf den Kaufpreis ohne Versand zu berechnen. Wird allerdings sehr! häufig erstmal "ausversehen" anders gehandhabt, wenn man nicht ausdrücklich darauf hinweisst.

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Mit dem Stellen dieser Frage hier begehst du eine rechtlich bedenkbare Handlung und bringst die Foren-Administration in eine brenzlige Situation.


    Nein, das sehe ich nicht so. Hätte er hier eine Frage gestellt, die sinngemäß lautet "Wie schmuggele ich das Ding am Zoll vorbei?" wäre das bedenklich. Aber die Frage hier ist nur wie die Verzollung eines Geschenks verläuft. Er soll das Gerät von einem Verwandten geschenkt bekommen, und ich wüßte nicht was daran bedenklich ist sich zu erkundigen wie es mit dem Zoll funktioniert.
    Wir sollten auch mal die Kirche im Dorf lassen, man kann's auch übertreiben mit der typisch deutschen Hysterie alles regeln und absichern zu müssen. Über was kann man sich denn überhaupt noch austauschen wenn alles rechtlich bedenklich ist wo jemand einfach nur eine Auskunft haben möchte...?


    Weder in seiner Frage noch in meiner Antwort steht irgend etwas, das illegal wäre oder sein könnte.


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Ich habe bei ebay.com Schuhe ersteigert (4 Paar). Daraufhin musste ich zum Zoll und das Paket öffnen. Dort sagte man mir, ich muss 16% MwSt. + 8% Einfuhrsteuer (o. ä.) zahlen. Also 24% auf den Gesamtwert (Kaufpreis + Versandkosten!). Wieso eigentlich Steuern auf die Versandkosten?


    Du zahlst 8% Zoll auf den Warenwert der Stuhe und einen Teil der Versandkosten. Das ist der Zollbetrag.
    Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 16% und die fallen an auf den Warenwert, die kompletten Versandkosten und den Zollbetrag. Einfuhrumsatzsteuer ist sozusagen dasselbe wie die MwSt.
    Die Gesamtabgabe sind dann natürlich Zoll und EuSt zusammen.


    Daß auch ein Teil der Versandkosten verzollt wird liegt daran daß ein Teil der Transportleistung außerhalb der EU stattfand und damit ebenfalls verzollt wird. Ab der EU-Grenze fällt kein Zoll mehr an, deswegen werden die Versandkosten nach gewissen Quoten anteilig verzollt.


    Daß Waren und Transportkosten besteuert werden ist im Grunde OK - was gemein ist ist daß auch die Zollabgabe besteuert wird; da zahlt man also im Grunde zweimal.


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Muss ich einen so hohen Steuersatz zahlen, weil mein Paket nicht als "Geschenk" deklariert war?


    Ein Geschenk wäre natürlich preiswerter, aber Du hast ja ein Kaufgeschäft getätigt und bekommst kein Geschenk. Insofern ist das schon OK daß Du auch die üblichen Einfuhrabgaben zahlen mußt. Wenn jeder vorgeben würde Geschenke zu bekommen ist das Betrug und Du kannst auch von irgendwelchen Shops nicht erwarten daß die Dir gefälschte Geschenk-Frachtscheine schreiben.


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Die Schuhe wurden mir natürlich nicht ausgehändigt. Sie wurden erstmal einbehalten und zwecks "Echtheitsüberprüfung" zu Adidas geschickt


    Weil Markenklamotten und Schuhe in extremem Ausmaß gefälscht werden und sich die meist chinesischen Nachahmer auf Kosten der originalen Hersteller bereichern. Sie nutzen das gute Image und die Designleistungen der Originale, bieten aber meist nicht die gleiche Qualität und schädigen außerdem die hiesige Wirtschaft weil Adidas Kunden verliert, die nun in schlechten Kopien herumlaufen anstatt echte Adidas-Treter zu kaufen.


    Mal abgesehen davon daß Adidas wie viele anderen Labels auch in Billigländern produzieren läßt sind das aber immerhin die legalen Originale.


    Der Zoll richtet sich übrigens immer nach dem Ursprungsland-Prinzip. Ein in Vietnam zusammengeklebter Adidas-Schuh ist vietnamesische Ursprungsware und wird nach den für Vietnam üblichen Zollsätzen abgerechnet - also weder nach amerikanischem Zollsatz weil Dein Paket aus den USA kommt und auch nicht zollfrei weil es eine deutsche Firma ist.


    Wenn Adidas die Schuhe als unecht entlarvt wird der Zoll sie einsacken und vernichten - wenn Du Pech hast aufd Deine Kosten... Man sollte sich gerade bei angeblich besonders preiswerten Markenklamotten gut überlegen ob sich das Risiko des Kaufs im Ausland lohnt.


    Das gilt z. B. auch für die Türkei-Urlauber, die mit Koffern voller angeblich echten Schmucks, Uhren oder Klamotten heimkommen. Wer vom Zoll gefilzt wird und Plagiate mitführt kann schnell Probleme bekommen. Allein wegen der Masse der Urlauber macht der Zoll de facto nichts wenn man nur ein paar wenige Teile dabei hat weil dann müßte man fast jeden Reisenden rankriegen. Aber wer mengenmäßig zu großzügig auftritt bekommt Ärger.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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