V3i Stoßempfindlich

  • Mein V3i scheint etwas stoßempfindlich zu sein, wenn ich es etwa unsanft zu klappe oder in ihm einen leichten schlag verpasse startet es neu, wenn es während derzeit noch einen schlag bekommt darf ich den Pin neu eingeben.


    Is natürlich ärgerlich wenn man das handy in der hosentasche hat und es ständig nicht erreichbar is.


    Hat jemand erfahrungen mit dem support von Motorla ? Das gerät ist nicht mal eine woche alt, der händler (http://www.handys-mobile.de/) verweist auf motorola, die dame an der hotline machte auch einen etwas planlosen eindruck.
    Hab absolut kein bock wochen lang auf die reperatur zu warten

  • Mooooment mal!


    Der Händler ist Dein Ansprechpartner. Bei dem hast Du das Gerät gekauft und dieser muss Dir innerhalb der ersten sechs Monate Gewährleistung geben. Bestehe darauf, diesen Defekt über den Händler abzuwickeln und bestehe darauf, direkt ein Austauschgerät zu bekommen (wegen DOA = Dead On Arrival). Andernfalls drohe doch einfach damit, von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.


    Sowas ärgert mich. Da wollen es sich die Händler immer so einfach machen!

  • Grundsätzlich ist der Händler Ansprechpartner. Inwieweit das aber noch als DOA zählt wäre zu klären... Da gibts (zumindest bei den NB) ja bestimmte Vorgaben, nach denen wäre es nach einer Woche kein DOA mehr (nur innerhalb von 5 Tagen und mit nicht mehr als x Minuten Gesprächszeit).

  • Zitat

    Original geschrieben von Tankred
    dieser muss Dir innerhalb der ersten sechs Monate Gewährleistung geben.


    Innerhalb der ersten zwei Jahre. Die ersten sechs Monate dieser zwei Jahre sind relevant für die Umkehr der Beweislast, dass der Mangel schon bei Übergabe des Geräts vorlag.

  • Sie meitne ja da sich es am betsen an motorola schicken soll weil wenn ich es an sie schicke wird es auch nur zu motorola weiter geleitet was dann noch länger dauert. An das Wiederufsrecht dachte ich auch schon, wenn die net druaf ein gehen geb ichs halt zurück und kaufs wo anders.

  • ra-kessel, da hast Du mich falsch verstanden. Ich empfehle grundsätzlich, sich in den ersten sechs Monaten an den Verkäufer zu wenden, da die Beweislastumkehr in dieser Zeit noch zu Gunsten des Käufers besteht. Und ich hoffe nicht, dass Maddin82 noch in sechs Monaten plus einem Tag mit Querelen bezüglich seines Handys kämpft. ;)


    Maddin82: wie gesagt, auf ein Einschicken würde ich mich ohnehin nicht einlassen, sondern auf einen Soforttausch bestehen. Professionelle Shops schicken einem ein neues Handy und stellen es einem in Rechnung, bis das erste Handy wieder bei ihnen eingetroffen ist. Einschicken, klar, und dann Wochen vielleicht Monate auf etwas warten, das Du noch nicht einmal richtig benutzt hast. "Nicht in tausend kalten Wintern", würde ich dazu sagen.

  • Also ich hab mein Handy grade mal "abgeklopft" und hier ist alles in Ordnung. Am besten du schickst es zurück, wie von Tankred beschrieben!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Moment mal ganz kurz.


    Natürlich würde ich wenn das Gerät nur ein paar Tage alt ist, auf einem Austausch bestehen.


    Allerdings, sollte das Gerät erst nach einigen Monaten Macken zeigen, dann würde ich zu einer Selbstabwicklung raten.
    Bevor nämlich der Händler eine Woche defekte Geräte sammelt und die dann schön Freitags alle zusammen einschickt, schicke ich lieber mein Gerät selber an ein authorisiertes Servicecenter ... geht erfahrungsgemäß eindeutig schneller.
    (Es sei denn, es wurde bei einem der großen NB im Shop gekauft, die sind mit Austauschgeräten recht fix.)

  • Hab gerade nochma mit denen telefoniert. Ein autausch ist nicht möglich, bei einer rückgabe innerhalb von 14 tagen wird eine gebür berrechnet wenn das gerät schon benutzt wurde.


    Das nenn ich ma service :flop:

  • Schau dir mal das an: http://www.fernabsatz-gesetz.d…erbraucher-vertraegen.htm


    Insbesondere §357 Absatz 3 sollte interessant sein: ich sehe nämlich
    1. nicht wie eine Verschlechterung des Handys zustande gekommen sein soll
    2. müßte dir das der Händler erst beweisen


    Meiner Erfahrung nach funktioniert es, wenn man den Gegenpart darauf hinweist dass er das, was er sich erdreistet eigentlich nicht darf und dann noch rechtlich belegt.


    Solltest du das HAndy ohne Vertrag gekauft haben, geh das nächste mal zu amazon.de, die zicken bei sowas nicht so rum.

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