Bis zu welchem Jahreseinkommen ist man Lohnsteuerfrei?

  • Da sich ja einige mit diesem sehr schweren Thema doch ein wenig auskennen, habe ich auch mal eine Frage:


    Problem: Ist es möglich bei folgenden Gegebenheiten Kindergeld für 2002 "nachzufordern"?


    Eine Bekannte von mir ist in der Ausbildung und verdient mtl. 640€, 13. Gehalt und 70% Weihnachtsgeld.


    also 12 * 640
    1 *640
    1 *448
    --------------------
    8768 €


    Was gibt es bei dieser Situation für Möglichkeiten?



    Ich komme deswegen mit diesem Thema da ich ich auf der KindergeldSeiten des Arbeitsamtes diese Beispielrechnung gefunden habe,


    In diesem Beispiel wird zusätlich zu den Werbungskosten (1044€) noch weiteres Geld abgezogen ohne miteinander zu verrechnen.


    bye
    m@rtin

  • Ging bis jetzt auch in der Annahme, ich könnte mir meine Steuern zurückhohlen. Ein Frezbnd sagte mir vorhin jedoch, das dies in der Steuerklasse 1 nicht möglich ist! Wohne noch zu Hause und bis Steuerklasse 1. Kann ich mir die Steuern am Jahresende wiederhohlen?
    Sorry, wenn die Frage hier schon geklärt ist, war auf Geburtstag, habe mehr getrunken als ich wollte und muß morgen arbeiten.

  • Zitat

    Original geschrieben von chico
    War gerade beim Finanzamt und bei der Kindergeldkasse. Hab Kopfschmerzen :D

    War heute wieder auf beiden Ämtern. Heute hab ich keine Kopfschmerzen. :D

    Zitat

    Original geschrieben von chico
    Finanzamt:
    Steuerfrei bis zu einem Einkommen von 7.235€ Brutto
    oder einem reinen Arbeitslohn von 10.367€.
    Der Zivildienst zählt nicht dazu.

    Also, Zivi zählt nicht dazu, für den Rest werde ich die gesamte Lohnsteuer zurückbekommen.
    Jetzt üerlege ich, was ich mit 700 Euro bloß machen soll. P800? :D

    Zitat

    Original geschrieben von chico
    Kindergeldkasse
    Kindergeldanspruch bis zu einem Einkommen von 7.188€.
    Ob man für Monate Kindergeld bekommt, an denen mal Vollzeit beschäftigt war,
    wußte die Frau nicht, da angeblich momentan die gesetzliche Grundlage geändert wird.

    Diesselbe Frau war heute auch nicht schlauer,
    da anscheinend gesetzlich nicht ganz klar ist, ob man für Monate mit
    Vollzeiterwerb Kindergeldanspruch hat. In 2 Wochen wüßte man es dann.


    Mal sehen, immerhin liegen da auch nochmal 450 Euro, denen ich nicht abgeneigt wäre.

    Signatur ist so 2002.

  • Versteh ich jetzt irgendwie nicht so richtig.


    Ich verdiene ca. 8100 jährlich und muss automatisch 1044 abziehen; bin somit unter der geannten Grenze des Arbeitsamtes, und das wars??


    Das kann doch nicht sein, wieso schreiben die mir dann?? Können die nicht selber rechnen???


    Gruß,
    Dominik

  • AdministratorDr: Du darfst von den meisten deutschen Beamten oder Angestellten in öffentlichen Behörden nicht zuviel Eigeninitiative verlangen. Schreib das denen zurück und gut ist.


    OnRoP: Das mit der LSt.-Klasse 1 ist Schwachsinn. Machen darf die Einkommensteuererklärung jeder, müssen müssen auch einige. Aber verboten ist es niemandem!


    @all: bei nichtselbständiger Arbeit ist nur ein st drin ;-) (§2 (1) 4 EStG)

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • kurz mal eine frage in die runde:


    hab letztes jahr ein jahr bis zum studium überbrücken müssen.. januar bis oktober.. hab in diesen monaten nur teilweise gejobbt um mich über wasser zu halten... steht mir dann auch noch kindergeld zu?


    gruß manuel

  • Theoretisch ja, war bei mir genauso. Wichtig ist,
    daß dein Gesamteinkommen im Jahr unter ca 7.000 Euro liegt,
    was ja bei dir (deinem Crossposting zufolge ;)) der Fall ist.
    Auf der ersten Seite dieses Threads steht die genaue Zahl.

    Signatur ist so 2002.

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