Bis zu welchem Jahreseinkommen ist man Lohnsteuerfrei?
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War gerade beim Finanzamt und bei der Kindergeldkasse. Hab Kopfschmerzen

Finanzamt:
Steuerfrei bis zu einem Einkommen von 7.235€ Brutto
oder einem reinen Arbeitslohn von 10.367€.
Der Zivildienst zählt nicht dazu.Kindergeldkasse
Kindergeldanspruch bis zu einem Einkommen von 7.188€.
Zuzüglich eine Werbepauschale von 1.044€.
Ob man für Monate Kindergeld bekommt, an denen mal Vollzeit beschäftigt war,
wußte die Frau nicht, da angeblich momentan die gesetzliche Grundlage geändert wird.Au man, bin ich froh wenn das Jahr rum ist...
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Ist eigentlich alles ganz einfach mit dem Kindergeld. Solange du keine Einkommensteuer zahlen musst, steht dir Kindergeld zu.
Für Monate, in denen Zivil- oder Wehrdienst geleistet wurde, gibt es kein Kindergeld. Für die restlichen Monate gibt es Kindergeld solange du nicht mehr als 599,- € * Anzahl der Restmonate verdient hast.
Beispiel: Januar bis Juli 2002 hast du Wehr- oder Zivildienst abgeleistet. Für diese Monate bekommst du kein Kindergeld. Von August bis zum Studiumbeginn im Oktober hast du voll gearbeitet und monatlich z. B. 1.400,- € brutto verdient, also Einnahmen in Höhe von insgesamt 4.200,- € erzielt. Davon abziehen kannst du dann noch die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.044,- €. Weiterhin kannst du deine Ausbildungskosten, wie z. B. den Studenbeitrag, Fahrtkosten zur Uni, Fachliteratur absetzen, da es sich hierbei um Ausgaben in einem nicht ausgeübten Beruf handelt, die steuerlich absetzbar sind. Betragen diese mindestens 161,- €, kommst du auf ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von weniger als 2.995,- € und müsstest somit keine Einkommensteuer zahlen. Für die Monate August bis Dezember stünde dir außerdem das Kindergeld zu.mfg
Foxy -
Zitat
Original geschrieben von Foxy
Ist eigentlich alles ganz einfach mit dem Kindergeld. Solange du keine Einkommensteuer zahlen musst, steht dir Kindergeld zu.
So einfach ist nicht, denn die Vorsorgepauschale oder andere Versicherungen, Sozialleistungen (Krankenkasse, Sozialversicherung usw.) sowie aussergewöhnliche Belastungen können bei der Steuererklärungen zur Einkommensminderung abgezogen werden. Der Einkommensbegriff (Einkünfte) beim Kindergeld ist ein anderer ( § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) als das Einkommen, was zur Steuerberechnung herangezogen wird. Wenn es knapp wird und ihr Euch nicht sicher seid, dann fragt wirklich jemand, der sich auskennt, denn ist man nur 1 Oiro über der Grenze von 7.188 Oiro, dann ist es vorbei mit dem KG.
Gruss
Realfargo -
Hallo,
ich hab ein paar Fragen zur Erklärung abzugsfähigen Werbungskosten
gegenüber der Familienkasse zwecks Kindergeldanspruch:1. Ich bin Student und fahre mit dem ÖPNV zur Uni. Grundsätzlich kann ich ja auch als Student Fahrtkosten geltend machen. Muss ich der Familienkasse irgendwie nachweisen, wie oft und wann genau ich zur Uni gefahren bin? Vorlesung hätte ich natürlich Mo-Fr, aber...:D
Kann ich während der Semesterferien auch Fahrtkosten geltend machen, z.B. Besuch der Bibliothek zwecks Hausarbeit, Seminare etc.?Nun ist die Entfernung Zuhause - Uni bei mir laut Routenplaner ~36km einfach. Wenn ich §9 I Nr. 4 EStG richtig deute, dann könnte ich pro Fahrt zur Uni 0,36 € x 10km + 0,40 € x 26km, also satte 14 € pro Fahrt uabhängig von der Art des benutzten Verkehrsmittels ansetzen :confused:
Wenn ich jetzt an einem Tag zur Uni hin und abends wieder zurück nach Hause fahre, kann ich dann 2x 14€ ansetzen?Weiterhin heisst es: "Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können auch angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. "
Für die Monatskarte zahl ich 65€, also deutlich weniger als ich bei Berechnung nach Entfernungspauschale berechnen könnte. D.h. aber doch nicht, dass ich nicht mehr als 65€ pro Monat als Fahrtkosten ansetzten dürfte, oder?2. Auch würde ich gerne Ausgaben für Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen: Angenommen, ich kaufe mir im betreffenden Zeitraum ein neues Notebook (zum Arbeiten in der Bib
) zu 1600 €, kann ich dann die vollen 1600 € geltend machen, oder gibts es bei Arbeitsmitteln gernerell irgendwelche Höchst- oder Mindestbeträge?Meinem Verständnis nach kann ich z.B. auch Ausgaben für studienbezogene Fachliteratur oder den Studentenwerksbeitrag 1:1 geltend machen.
Würde mich sehr über Aufklärung freuen,
Gruß Nick
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zu 1. Das ganze heißt ja Entfernungspauschale und gilt somit nur einmal und nicht für Hin-und Rückfahrt.
Die kosten für eine Fahrkarte könnten geltend gemacht werden, wenn der Betrag über dem der Entfernungspauschale liegt.zu 2. Den Computer kannst du natürlich nur anteilig geltend machen. Für Computer gelten meines Wissens nach 4 Jahre. Du kannst also jedes Jahr nur 1/4 anrechnen und nicht den kompletten Betrag. Das gilt nur bis zu einem Betrag vom 410 €.
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Danke. Hab ich mir fast schon gedacht... Ich könnte also bei einer Entfernung von 36km pro "Uni-Tag" 14 € Fahrtkosten geltend machen?
Das wären im Monat ~280 €, die Familienkasse dürfte mich dann aber nicht auf die Kosten der Monatskarte i.H.v. 65 € beschränken, oder?zu 2.) hab ich folgenden link gefunden: http://www.finanzamt-daun.de/i…tion/werbungskosten02.htm
Angenommen ich habe das Notebook im Januar 03 erworben, dann könnte ich für 2003 1600 € / 3 , also max. 533 € geltend machen.
Jetzt habe ich im Oktober 2001 einen Desktop-PC gekauft. Könnte ich für 2003 bei Nachweis "studentischer" Nutzung das "letzte Drittel" des damaligen Kaufpreises geltend machen (1998 Deutsche Mark)?Gibt es für Fachliteratur auch einen jährlichen Höchstbetrag?
Danke, Nick
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Die Familienkasse kann Dich nicht auf die 65,- € beschränken.
Die Entfernungspauschale gilt übrigens sogar, wenn Du die Strecke zu Fuß gehst.Ein Höchstbetrag für die Faachliteratur gibt es meines Wissens nach nicht, nur können höchstens 51€ ohne Belege als Fachliteratur geltend gemacht werden. Darüber muss alles mit Rechnungen belegt werden.
Den Computer mit dem letzten Drittel anzugeben müsste eigentlich gehen, wenn Du das Kaufdatum per Rechnung nachweisen kannst.
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Hi,
da ich von dem ganzen wenig Ahnung habe, hätte ich eine Frage:
Habe letztes Jahr in den Sommerferien gearbeitet, von meinem Lohn wurden ca. 200-300 € abgezogen.Die krieg ich wieder zurück ?
Wenn ja, wie ? Muss das über die Steuererklärung meiner Eltern gehen oder kann ich einfach zum Finanzamt und denen das vorlegen ?Bin 18, und noch Schüler.
EDIT: Haben die die Daten im PC oder muss ich mit dem Gehaltsnachweis kommen ? Hab den nämlich wahrscheinlich nicht mehr...
Gruß
Sebastian -
Zitat
Original geschrieben von Tommyboy00
Hi,da ich von dem ganzen wenig Ahnung habe, hätte ich eine Frage:
Habe letztes Jahr in den Sommerferien gearbeitet, von meinem Lohn wurden ca. 200-300 € abgezogen.Die krieg ich wieder zurück ?
Ja.
ZitatWenn ja, wie ? Muss das über die Steuererklärung meiner Eltern gehen oder kann ich einfach zum Finanzamt und denen das vorlegen ?
Du musst eine Einkommensteuererklärung machen (deine Eltern haben schließlich nichts mit deinen Einkünften zu tun). Dazu benötigst du:
1. den Mantelbogen für Einkommensteuererklärungen und
2. Formular N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.Die beiden Formulare sind beide in jedem Finanzamt zu bekommen.
Im Matelbogen musst du nur deine persönlichen Daten wie Name und Anschrift eintragen und nachher unterschreiben, dass du alle deine Angaben Wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast. In die Anlage N musst du nur die Daten, die auf deiner Steuerkarte eingetragen sind, übertragen.Zitat
Bin 18, und noch Schüler.EDIT: Haben die die Daten im PC oder muss ich mit dem Gehaltsnachweis kommen ? Hab den nämlich wahrscheinlich nicht mehr...
Gehaltsnachweise benötigst du nicht, nur deine Steuerkarte, die du zusammen mit der Steuererklärung deinem zuständigen Finanzamt gibst.
Da du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, brauchst du auf den Formularen natürlich auch keine Steuernummer eintragen. Das Finanzamt wird dir dann eine Steuernummer zuteilen.mfg
Foxy
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