Unterhaltsverpflichtung für Anschlussausbildung?

  • Hallo in die Runde,


    kann mir jemand ein paar Tipps geben wo genau geregelt ist wie lange Kindesunterhalt gezahlt werden muss (insbesondere bei Volljährigkeit und Berufsausbildung).


    Meine Tochter ist volljährig und befindet sich Kurz vor dem Ende der ersten Ausbildung (überbetrieblich, ohne Einkommen) und jetzt besteht im Anschluss die Möglichkeit in einem weiteren, also dritten Jahr die jetzt zu beendende erste Ausbildung als "staatlich anerkannte ..." aufwerten zu lassen.


    Besteht weiterhin eine Unterhaltsverpflichtung da es (eventuell) als eine zusammenhängende Ausbildung anzusehen ist, oder ist, weil ja eine neue Bewerbung geschrieben werden musste und sich der Ausbildungsort wechselt, dies als neue Ausbildung anzusehen bei der kein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht?


    Danke für die Tipps!

  • Meines Wissens endet die erste Ausbildung eben erst mit einem staatlich anerkannten Abschluss, aber absolut sicher bin ich mir da nicht. Eine Ausnahme bilden die Konsekutiven Master Studiengänge, aber die sind hier nicht von Relevanz :)

  • Wenn die Nachfolgende Ausbildung unmittelbar etwas mit der vorherigen zu tun hat, kann man auch weiterhin den Unterhalt für diese Ausbildung einfordern. Lediglich dann wenn man z.B. erst Erzieher lernt und dann Chemielaborant werden will, wird es schwer Unterhalt zu bekommen, aber da gibt es ja dann auch noch ein Elternunabhängiges BaföG!

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