Rote Ampel überschritten / Gerichtsverfahren

  • Zitat

    Original geschrieben von exloser
    wenn ich meine alltaeglichen strecken bei mir im umkreis so dahin fahre, kann ich schonmal vorhersagen wenn bei einige ampeln die gruen-phase beginnt.
    einfachmal oefters auf das gruene maennchen der ampel bzw. der kreuzenten ampel schauen, dann bekommt man schon ein gefuehl dafuer wenn die kupplung losgeknallt werden kann...(schoen wenn man ein firmenauto hat :D )

    Bei Ampeln die so langsam schalten ist es bei mir nicht mit Kupplung loslassen getan, bei so langsamen Ampeln stell ich grundsätzlich den Motor aus, dann muss ich eh erst neu starten.

  • moin moin,...


    ich denke mal, es kann ein wenig mehr werden als der hier genannte Regelsatz von 20,- Eur. (...so es denn tatsächlich der entsprechende Regelsatz ist...)


    Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht diese Regelsätze für "fahrlässiges Handeln" vor. Im beschriebenen Falle dürfte aber sogar Vorsatz vorliegen.


    In diesem Falle kann die zuständige Ordnungsbehörde den Satz erhöhen und einen Bußgeldbescheid erlassen.


    Gruesse vom KURTi

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