Keine Krankenversicherung mehr

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    Das geht aber nur, wenn man mindestens ein Jahr lang vorher aufgrund einer abhängigen Beschäftigung pflichtversichert war. Also nix Studentenversicherung oder sowas!

    ...heißt das, er müsste direkt davor min. 1 Jahr pflichtversichert gewesen sein, oder überhaupt einmal 1 Jahr pflichtversichert? (Wäre ja möglich wenn man vor dem Studium eine 3-jährige Berufsausbildung gemacht hat oder vor dem Studium schon mal mehr als 1 Jahr gearbeitet hat).

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    Original geschrieben von wrywindfall
    Martyn: Hm, seit wann nimmt man eine selbständige Arbeit an? Ich dachte, man macht sich selbständig? :confused: (was ja genau das prägende der Selbständigkeit ist, selbständig zu sein und keine Arbeit annehmen zu müssen!)

    Okay, hätte vielleicht Auftrag schreiben sollen. Aber da es nicht nur Selbstständige gibt die Kleinstaufträge von Privatkunden annehmen, sondern in sehr vielen Brachen gibt es Selbsständige die verschiedene langfristige Aufträge annehemen, die vom Arbeitsumfang durchaus einer typischen Anstellung entsprechen, kann ich in beiden Fällen von Job oder Arbeit sprechen. Viele Selbstständige die auf Honorarbasis arbeiten machen auch nichts wesentlich anderen als ihre Kollegen die auf Lohnsteuerkarte arbeiten.

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    Original geschrieben von handyschnur
    ...heißt das, er müsste direkt davor min. 1 Jahr pflichtversichert gewesen sein, oder überhaupt einmal 1 Jahr pflichtversichert? (Wäre ja möglich wenn man vor dem Studium eine 3-jährige Berufsausbildung gemacht hat oder vor dem Studium schon mal mehr als 1 Jahr gearbeitet hat).


    Guckst du hier!


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Okay, hätte vielleicht Auftrag schreiben sollen. Aber da es nicht nur Selbstständige gibt die Kleinstaufträge von Privatkunden annehmen, sondern in sehr vielen Brachen gibt es Selbsständige die verschiedene langfristige Aufträge annehemen, die vom Arbeitsumfang durchaus einer typischen Anstellung entsprechen, kann ich in beiden Fällen von Job oder Arbeit sprechen. Viele Selbstständige die auf Honorarbasis arbeiten machen auch nichts wesentlich anderen als ihre Kollegen die auf Lohnsteuerkarte arbeiten.


    Dann hast du, wie ein Großteil der Bevölkerung, ein anderes Verständnis vom Begriff "Selbständigkeit" als z.B. die Rentenversicherung. Um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, werden reihenweise Arbeitnehmer in die "Selbständigkeit" entlassen, machen aber genau dasselbe wie vorher. Und das ist dann z.B. "Scheinselbständig"!
    Du kannst mir glauben, dass ich als jemand, der 15,5 Jahre beim größten Deutschen Rentenversicherungsträger gearbeitet habe (davon die letzten 7 Jahre als Ausbilder), dort doch einiges mehr an Ahnung habe!

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    Guckst du hier!

    Danke für den Link! Das gilt jetzt alles für die freiwillige Versicherung, die zeitlichen Fristen spielen also bei einer pflichtversicherten Beschäftigung keinerlei Rolle. Also jemand könnte die letzten 5 Jahre im Kongo gelebt haben und trotzdem würde er dann bei Rückkehr und Aufnahme einer Beschäftigung von der gesetzlichen Kasse wieder aufgenommen werden - oder würde der in die Private müssen?

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Dann hast du, wie ein Großteil der Bevölkerung, ein anderes Verständnis vom Begriff "Selbständigkeit" als z.B. die Rentenversicherung. Um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, werden reihenweise Arbeitnehmer in die "Selbständigkeit" entlassen, machen aber genau dasselbe wie vorher. Und das ist dann z.B. "Scheinselbständig"!
    Du kannst mir glauben, dass ich als jemand, der 15,5 Jahre beim größten Deutschen Rentenversicherungsträger gearbeitet habe (davon die letzten 7 Jahre als Ausbilder), dort doch einiges mehr an Ahnung habe!

    Eine Scheinselbstständigkeit liegt nur vor wenn ausschliesslich für einen Auftrageber gearbeitet wird und andere ähnlichen Merkmale bestehen (z.B. Arbeitskleidung oder Materialbereitstellung), aber selbstädige Kundenbetreuer, IT-ler, Promotoer, Redaktionsmitarbeiter sind noch lange keine Scheinselbstständigen.

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    Original geschrieben von handyschnur
    Danke für den Link! Das gilt jetzt alles für die freiwillige Versicherung, die zeitlichen Fristen spielen also bei einer pflichtversicherten Beschäftigung keinerlei Rolle. Also jemand könnte die letzten 5 Jahre im Kongo gelebt haben und trotzdem würde er dann bei Rückkehr und Aufnahme einer Beschäftigung von der gesetzlichen Kasse wieder aufgenommen werden - oder würde der in die Private müssen?


    Jeder, der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, ist (bis zur Einkommenshöchstgrenze) in der KV zu versichern. Da ist es egal, ob er aus dem Kongo, vom Südpol oder aus dem Keller der Schwiegermutter kommt! ;)



    Martyn: Wenn es so einfach wäre, gäbe es z.B. bei der BfADeutschen Rentenversicherung Bund nicht eine eigene Abteilung, die sich damit beschäftigt und aufgrund der oft unklaren Rechtslage monatelang braucht, um Entscheidungen treffen zu können. Nur weil es Leute gibt, die auch hier tricksen wollen, ist nicht alles was sie machen richtig und erlaubt.


    Aber OK, ich beuge mich und lausche gerne weiter deinem Sachverstand... :rolleyes:

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