Zitat
Das geht aber nur, wenn man mindestens ein Jahr lang vorher aufgrund einer abhängigen Beschäftigung pflichtversichert war. Also nix Studentenversicherung oder sowas!
...heißt das, er müsste direkt davor min. 1 Jahr pflichtversichert gewesen sein, oder überhaupt einmal 1 Jahr pflichtversichert? (Wäre ja möglich wenn man vor dem Studium eine 3-jährige Berufsausbildung gemacht hat oder vor dem Studium schon mal mehr als 1 Jahr gearbeitet hat).