Zu 3) wollte ich Dir nur klar machen, daß wir das Thema schon aus allen Perspektiven beleuchtet haben... ![]()
Zu dem anderen Thema: Jeder von uns kann schon morgen ernsthaft erkranken und auf eine Leistung angewiesen sein, die nicht glasklar im Leistungskatalog der GKV verankert ist.
Dann bist Du auf deine Krankenkasse und deren Kooperation / Leistungsbereitschaft angewiesen, auf Gedeih und Verderb. Für langjährige Sozialgerichtsverfahren bleibt u.U. keine Zeit.
Das Argument "kann mir nicht passieren, bin gesund" gilt daher nicht.
Aber ich sage es gerne wieder: Jeder muß selbst entscheiden - dann aber auch mit den Konsequenzen im Ernstfall leben.
MTT ![]()