Fahrschein verlegt gleich Schwarzfahrer

  • Was ich allerdings für nicht so ganz koscher halte; es wird wohl oft seitens der Verkehrsbetribe damit "gedroht", eine Strafanzeige zu erstattn, falls der (vermeintliche) Schwarzfahrer nicht mit den 40€ (ich nenne es mal Vertragsstrafe) einverstanden ist.

  • Ja, sollen die ruhig ne Anzeige erstatten.
    "Schwarzfahren" ist an und für sich erstmal eine Ordnungswidrigkeit, kein Strafttatbestand. Zu dem wird es erst, wenn es sich um eine sogenannte "Erschleichung von Leistungen" handelt.
    Da die Verkehrsbetriebe aber niemandem nachweisen, daß er sich tatsächlich die Beförderungsleistung erschlichen hat, verläuft so ein Verfahren bei Erstlingen im Sande.
    Kleiner Tipp: Wer sein "Schwarzfahren" einer anderen Person (Freund, Partner, Passant, T-Shirt-Aufdruck etc) anküdigt bzw erklärt, kann sich keine Leistung erschleichen, da er es ja öffentlich kundgetan hat.


    Sicher, alles etwas unsicher, aber rechtlich einwandfrei.


    An dieser Stelle sei noch der Literaturtipp "Das Lexikon der Rechtsirrtümer" gegeben, wo man alles nochmal schön nachlesen kann.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    "Schwarzfahren" ist an und für sich erstmal eine Ordnungswidrigkeit, kein Strafttatbestand. Zu dem wird es erst, wenn es sich um eine sogenannte "Erschleichung von Leistungen" handelt.
    Da die Verkehrsbetriebe aber niemandem nachweisen, daß er sich tatsächlich die Beförderungsleistung erschlichen hat, verläuft so ein Verfahren bei Erstlingen im Sande.


    Schwarzfahren ist eine Möglichkeit, sich des Erschleichens von Leistungen strafbar zu machen, wenn man absichtlich ohne gültige Fahrkarte fährt. Daß das bei 'Ersttätern' normalerweise nicht bestraft wird hat nichts damit zu tun, daß das eine Ordnungswidrigkeit ist (was nicht stimmt), sondern damit, daß die Verkehrsbetriebe auf eine Anzeige und einen Strafantrag idR verzichten. Und wenn sie denn mal einen stellen, kann das Verfahren durch Staatsanwalt oder Gericht dann wegen Geringfügigkeit auch noch eingestellt werden - das passiert ja bei Dieben auch oft, wenn sie zum ersten mal und nur mit einem Lippenstift erwischt werden. Wer sich also tatsächlich mal eine Strafe durch Schwarzfahren abgeholt hat, der braucht sich über mangelnde Nachsicht nicht mehr beklagen. ;)


    Hier wird die ganze Thematik auch nochmal aufgedröselt, falls es jemanden eingehender interessiert und hier wird auf das von dir angesprochene Szenario eingegangen, ohne Fahrschein zu fahren und das auch offen anzuzeigen. [small]Allerdings steht die dort verbreitete und von dir aufgegriffene These im Widerspruch zu u.g. Artikel).[/small] ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Kleiner Tipp: Wer sein "Schwarzfahren" einer anderen Person (Freund, Partner, Passant, T-Shirt-Aufdruck etc) anküdigt bzw erklärt, kann sich keine Leistung erschleichen, da er es ja öffentlich kundgetan hat.


    Das bezieht sich nur auf den strafrechtlichen Aspekt der Geschichte, das erhöhte Beförderungsentgelt wird trotzdem fällig. Was die inhaltliche Richtigkeit betrifft, ist dieser Tipp auch nicht ganz hieb- und stichfest, denn was den Charakter des Erschleichens betrifft, hatte das Bundesverfassungsgericht eine andere Ansicht (vgl. auch diesen Artikel), insofern ist dein Tipp evtl. nicht so gut. ;)

  • Der Threadtitel ist übrigens ein schöner Beweis dafür, dass Interpunktionszeichen eben doch sinnvoll sein können... ;)


    *scnr*

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Wenn du kein Geld dabei hast, darfst du halt auch nicht fahren! Lustig, wie du dich darüber aufregst - wenn das nicht schwarzfahren ist, was dann?


    zum einen hatte ich eine karte die ich nachweislich mit ec-karte gezahlt habe und auch so auf dem kontoauszug zu sehen ist. zum anderen möchte ich wissen, wie du reagierst, wenn du unterwegs merkst, deine geldbörse ist weg mit 300,- euro, 5 kreditkarten, 2 ec-karten, personalausweis, führerschein etc. da habe ich nur daran gedacht, schnell nach hause zu kommen um zu sehen, ob sie da ist oder ob ich sie verloren habe. da denke ich beim besten willen nicht daran jemanden um geld anzubetteln, damit ich eine karte kaufen kann.
    außerdem wie hätte ich sonst heimkommen sollen? zu fuß? da hätte ich 3 stunden gebraucht... und in dieser zeit kann man viel mit kk anfangen...


    leider hat der mvg meinen kontoauszug nicht gelten lassen, da karte übertragbar. das ärgert mich.

  • Zitat

    mit 300,- euro, 5 kreditkarten, 2 ec-karten, personalausweis, führerschein


    Bei deinem Wohlstand dürften dich die paar Kröten nicht ärgern ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Bei deinem Wohlstand dürften dich die paar Kröten nicht ärgern ;)


    :cool:


    bin selbstständig und habe 2 konten und dementsprechend auch die karten...


    hat mit wohlstand nicht wirklich was zu tun...


    es ist nur ärgerlich, dass man trotzdem 40,- zahlen muss, man kann reden, erklären, was man will. die isarcard finde ich den letzen scheiß. früher hatte man seinen ausweis mit lichtbild und eine nummer.
    manchmal habe ich den eindruck, dass man das nur gemacht hat, um bei solchen fällen extra abkassieren zu können.


    wenn ich eine übertragbare karte brauche, dann lege ich sie mir zu und muss mit dem risiko leben, dass ich sie mal vergesse.


    da ich aber meine karte nie share, ist diese lösung einfach nur schwachsinn. abo bringt mir nichts, da ich sommer immer mit dem bike unterwegs war/bin und somit für 3 monate zahle, die ich nicht nutze. da steht dann der name drauf und ist somit nicht mehr übertragbar.

  • Zitat

    Kleiner Tipp: Wer sein "Schwarzfahren" einer anderen Person (Freund, Partner, Passant, T-Shirt-Aufdruck etc) anküdigt bzw erklärt, kann sich keine Leistung erschleichen, da er es ja öffentlich kundgetan hat.


    da gab es aber mal ein ganz anderes urteil... die handlung bleibt nämlich die selbe... :rolleyes:


    >>> tkjever :D

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

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