Ich würds durchziehen, zumal ich meine Kosten ja selbst tragen würde... ![]()
Mehr schreibe ich hier nicht, könnte ja als unerlaubte Rechtsberatung gelten... ![]()
Grüße
Tom
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Grüße
Tom
ZitatOriginal geschrieben von eviltom
Ich würds durchziehen, zumal ich meine Kosten ja selbst tragen würde...
Ja, das schon, aber dazu kämen unter Umständen auch noch Gerichtsgebühr, gerichtliche Auslagen sowie Anwaltskosten und -auslagen des Prozessgegners und damit kann soetwas dann ganz schnell ins Auge gehen. Insbesondere bei Vergleichen werden diese Kosten ja auch sehr gerne mal unterschätzt...
Mal abgesehen davon, dass er wissen sollte, wovon er redet: Es gibt ja schliesslich auch Rechtsschutzversicherungen. Ich wäre z.B. bei meiner mit einer SB von 100 Euro dabei - alles weitere würde die RV zahlen. Angesichts dessen würde sich selbst ein Vergleich, bei dem man sich irgendwo in der Mitte trifft, rein rechnerisch immer noch lohnen.
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Mal abgesehen davon, dass er wissen sollte, wovon er redet:
Das habe ich ja auch nie in Abrede gestellt und ich denke auch nicht, dass eviltom dass so aufgefasst hätte. War eher ein allgemeiner Hinweis, da das Kosten- und Gebührenrecht wirklich alles andere als leicht zu durchschauen ist und "Laien" sich da auch eher leicht verschätzen können. ![]()
Zitat
Es gibt ja schliesslich auch Rechtsschutzversicherungen. Ich wäre z.B. bei meiner mit einer SB von 100 Euro dabei - alles weitere würde die RV zahlen. Angesichts dessen würde sich selbst ein Vergleich, bei dem man sich irgendwo in der Mitte trifft, rein rechnerisch immer noch lohnen.
Auf einen Vergleich wird zwar vielfach hingewirkt, aber keiner wird gezwungen einen solchen einzugehen. Außerdem muss ein Vergleich weder was die Kostenregelung noch was den eigentlichen Streitgegenstand angeht "50:50" ausgehen. Oftmals tun sie das übrigens auch nicht.
Das ist schon klar, allerdings habe ich für diesen Fall halt einfach mal unterstellt, dass ein Vergleich im (für mich) ungünstigsten Falle auf eine 50:50 - Lösung herauslaufen würde. Einen ungünstigeren Vergleich würde ich auch gar nicht akzeptieren - überhaupt denke ich im Moment eher, dass ich eher gar nicht mit einem Vergleich einverstanden wäre. So oder so würde mich der Spaß max. 100,- kosten - das wäre es mir allemal wert.
Hoffentlich hast du nicht eine unfaire RV, die dich nach Inanspruchnahme der Versicherungsleistung gleich kündigt.
Und du solltest bedenken, dass es bei einem eventuellen Vergleich vor Gericht ewig dauert, bis du die Sticks erhälst, evtl sind die dann nicht mal mehr 90 Euro wert...
Wie alle schon richtig erkannt haben, es spielen mehrere Faktoren eine Rolle bei der Entscheidung, ob man es oder ähnlich gelagerte Fälle durchziehen soll, oder nicht:
- Geldfaktor: Prozesskostenrisiko (bei Kostendeckung durch RSV kein Problem, bei Selbstbeteiligung beschränkt)
- Zeitfaktor: Was ist die Ware noch wert, wenn man fertig ist?
- Erfolgsaussicht: In Verfahren 1. Instanz vor dem Amtsgericht kann man trotz vorheriger positiver Prognose ein blaues Wunder erleben, insbesondere in Bayern, denn da gibts über dem Amtsrichter nur den blauen bayerischen Himmel... ;), insbesondere wenn der Berufungsstreitwert (500,00 EUR) nicht erreicht wird.
Grüße
Tom
nu hat er bei den anderen Sticks mal ganz schnell die "alte" Variante abgeändert, nu sind die Versandkosten bezahlbar ![]()
Gruß ducky
Sommer Spezial
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