Für alle aus Ditfurt und Umgebung: Memory Stick Micro 1GB für EUR 1,-! ;-)

  • Hehe...Sonntag früh und was zu lachen. :D


    Sauber. Solchen superschlauen gehört einer auf den Deckel.


    Vor Gericht ist das so ne Sache. Er kann sich nur auf Angebotsirrtum berufen. Bei 1.- Sofortkauf und 6,90 Versand würde ihm jeder Richter recht geben.
    Aber es ist eindeutig zu erkennen, dass er ja über die "Versandkosten" den Gewinn machen wollte.


    Bei Verkauf von einem Stück hätte er Gewinn gemacht => sich auf Irrtum zu berufen was den 1.-€ betrifft ist kaum empfehlenswert.


    Dann kann er sich auf die 2,99 Aufschlag berufen, dass diese 52,99 hätten lauten müssen.
    Das glaubt kein Richter....die 52,99 sind schon zuviel.



    Nur mal so nebenbei...kein Impressum, kein Widerrufsrecht. Würde ihn mal so ganz nebenbei darauf hinweisen, dass sich das vor Gericht auch nicht gut macht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von www_sotel_de


    Nur mal so nebenbei...kein Impressum, kein Widerrufsrecht. Würde ihn mal so ganz nebenbei darauf hinweisen, dass sich das vor Gericht auch nicht gut macht ;)


    ist halt ein typischer gewerbsmäßiger verkauf unter der verwendung eines 'privaten' accounts..

    Impressum: Einfachmalsparen - Andreas Zimmermann - Bärensteiner Straße 8 - 01277 Dresden
    Tel.: 035131406902 - Fax.: 035131406903 - Email: info@einfachmalsparen.de
    Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmen - Steuernummer: 203/292/08053 Finanzamt Dresden I

  • Zitat

    Original geschrieben von the_hunny
    ist halt ein typischer gewerbsmäßiger verkauf unter der verwendung eines 'privaten' accounts..


    Das kann man ja mal dem zustänidigen Finanzamt stecken :D

  • Davon bekomme ich meine Sticks aber auch nicht - im Gegenteil; wenn die ihm dann die Bude einrennen, ist danach möglicherweise noch viel weniger zu holen, als vorher... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Aber wenn die Sache vor Gericht geht, wird das mit dem Privatverkauf auch rauskommen.

  • Frage mich warum der nicht einfach 10x den gleichen Artikel mit der Masche eingestellt hätte, wäre doch auch nicht sooo teuer gekommen und keiner hätte da das Schlupfloch ausgenutzt.


    Trotzdem würde ich mir da doch jetzt kein Stress machen, das Angebot wäre so oder so gelöscht worden... finde die ebay Preise auch zum k*tzen, und finde es nicht unbedingt schlimm wenn da jemand Gebühren sparen wollte. Aber am meisten gefallen mir diese Hilfssherrifs die garnichts damit am Hut haben, aber das Angebot melden möchten :rolleyes: ³³

  • Zitat

    Aber am meisten gefallen mir diese Hilfssherrifs
    die garnichts damit am Hut haben, aber das Angebot melden möchten :rolleyes:

    Da muß man aber zwei Dinge auseinanderhalten!


    - Das eine ist einfach eine kreative Art um die Gebühren der Monopol-Krake Ebay zu umgehen. Das ist nach den (sonst auch recht zweifelhaften) Knebel-AGB von Ebay natürlich ein Verstoß gegen DEREN Richtlinien. Hat aber nichts mit einer strafbaren Handlung zu tun. Es wird auch kein Käufer über´s Ohr gehauen (ganz im Gegenteil bekommt er den Gebührenvorteil durch einen günstigen Verkaufspreis). Nur der "arme" Ebay-Konzern wird dadurch natürlich seine von Analysten prognostizierten NETTOGEWINNE von 1,13 Milliarden(!) in 2006 und 1,57 Milliarden(!) in 2007 revidieren müssen! :eek: Wie traurig, wir sollten alle mal was spenden :o
    Da fehlt mir auch das Verständnis dafür, warum man dies bei Ebay melden muß. Es genügt doch schon, dass man mehr oder weniger dazu gezwungen ist, die Ebay-Plattform zu nutzen, wenn man viele Leute erreichen will und dadurch aktiv deren Monopol stärkt, da muß man sich nicht auch noch als deren Gewinnmaximierer engagieren!


    - Das andere ist ein offensichtlich gewerblicher Verkäufer, der sich hinter einem privaten Account versteckt und somit Steuerhinterziehung betreibt und den Käufer um seine Rechte prellen will. Sowas sollte man natürlich schon melden!

  • Ich kanns auch überhaupt nicht haben, wenn Verkäufer die Artikel billig anbieten und dann über die Versandkosten den Gewinn machen wollen. Ist nämlich ziemlich nervig, wenn man Preise vergleichen will und das dann immer zusammenrechnen muss, v.a. wenn die Versandkosten nur in der Auktion selbst drinstehen und man dafür auch noch rumklicken muss.


    Andere Sache:


    Ist das nicht nen typischer Fall des §119 BGB ?
    Der Verkäufer hat ein Angebot abgegeben, das er so nicht abgeben wollte.
    Ist für mich dasselbe wie ein Tippfehler.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Ist das nicht nen typischer Fall des §119 BGB ?


    Nicht wirklich, vgl. §§ 133, 157 BGB.

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