Hehe...Sonntag früh und was zu lachen.
Sauber. Solchen superschlauen gehört einer auf den Deckel.
Vor Gericht ist das so ne Sache. Er kann sich nur auf Angebotsirrtum berufen. Bei 1.- Sofortkauf und 6,90 Versand würde ihm jeder Richter recht geben.
Aber es ist eindeutig zu erkennen, dass er ja über die "Versandkosten" den Gewinn machen wollte.
Bei Verkauf von einem Stück hätte er Gewinn gemacht => sich auf Irrtum zu berufen was den 1.-€ betrifft ist kaum empfehlenswert.
Dann kann er sich auf die 2,99 Aufschlag berufen, dass diese 52,99 hätten lauten müssen.
Das glaubt kein Richter....die 52,99 sind schon zuviel.
Nur mal so nebenbei...kein Impressum, kein Widerrufsrecht. Würde ihn mal so ganz nebenbei darauf hinweisen, dass sich das vor Gericht auch nicht gut macht