Re: Re: Mindestbetrag unzulässig?
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Der Händer macht das, weil er es kann.
Gefährliches Halbwissen, und das von Dir :D.
Etwas öffentlich zum Verkauf auszupreisen, und dann ohne wichtigen Grund zu sagen "nö, ich verkaufe nicht" kann Wettbewerbshüter nervös machen.
Warum kann der Händler das? Ich habe mal gelesen, dass Kartenzahler nicht schlechter als Barzahler behandelt werden dürfen. Falls es diese Klausel noch gibt, könnte man daraus ableiten, dass es keinen Mindestbetrag und auch keine Gebühr für die Karetenzahlung (lt. EU-Richtlinie ab Mitte Jan. 2018 verboten) gibt.
Ich meine, dass der Händler zwar sagen kann, ich verkaufe dem Kunden X keine Waren, aber dann muss er dem Kunden den Aufwand (Fahrtkosten, Zeit vertrödelt) ersetzen.
Ich bin kein Jurist und bei solchen Rechtsstreitigkeiten ist der Ausgang ungewiss.
Wenn Du Dich da auskennst, kannst Du gerne weitere Infos hier schreiben. :cool: