Weiss zuvällig einer von den Steuerexperten hier, ob eine Hochzeitsfeier absetzbar ist?
Eine Bekannte von mir glaubt irgendwo gelesen zu haben, dass eine Hochzeitsfeier als "aussergewöhnliche Belastung" anzusehen und daher absetzbar sei. Denn genauso wie der Tod, sei dies ein Vorkommnis, der eine herausragende Bedeutung im Leben eines Menschen darstellt und den einen oder anderen ggf. finanziell erheblich belasten kann. Hört sich zwar etwas merkwürdig an, zumal man die Hochzeitsfeier auch sein lassen könnte, jedoch ist es sicherlich doch ein aussergewöhnliches Ereignis im Leben eines jeden heiratenden Menschen. Was glaubt ihr, ist es zu weit hergeholt, vielleicht gibt es ja hier jemand, der sich im Steuerrecht auskennt. Wäre super, hierüber die Meinung zu erfahren.
Hochzeitsfeier absetzbar?
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Ich meine, es sei nicht absetzbar. Kann mich aber auch täuschen.
Kannst es ja probieren, dann haben sie wenigstens was zum Streichen -
Zitat
Welche Steuererleichterungen gibt es vom Finanzamt?Leider sind die Kosten Ihrer Hochzeitsfeier nicht steuerlich absetzbar, selbst dann nicht, wenn Sie Geschäftsfreunde oder Kunden eingeladen haben.
Über Google innerhallb von 1 min gefunden. -
Bislang kannte ich das nur als Kalauer
ZitatBrief an das Finanzamt: Ich möchte meine Frau absetzen, sie ist eine außergewöhnliche Belastung
Das jemand sowas ähnliches tatsächlich machen will, hätte ich nicht gedacht.Aber wenn ich nach der Argumentation des Threaderstellers weiterdenke, müsste ich ja alles absetzen können, da ja jede große finanzielle Belastung mit einer "herausragenden Bedeutung" einhergeht...
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gott sei dank, das mit den indirekten steuervergünstigungen ist doch der grösste fehler im system, die fett kohle haben können es sich auch noch leisten eben alles abzusetzen. wenn ich schon essen mit geschäftsfreunden oder kunden höre
wenn ich an der pommesbude einen ausgebe interessiert das auch keinen....besser für alle weniger steuern bezahlen und keine absetzung von der steuer für wenige, die es eh nicht nötig hätten
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Lol, vielleicht geht es als Werbungskosten durch, wenn du die Tochter des Unternehmens bei dem du dich gerade beworben hast, heiratest
ZitatOriginal geschrieben von Mundi
besser für alle weniger steuern bezahlen und keine absetzung von der steuer für wenige, die es eh nicht nötig hättenJa, genau... Vielleicht fragt demnaechst jemand an, ob Hartz IV eine 500 Leute Hochzeit auf einem Schloss oder so bezahlt ?
Bei Beerdigungen ist es noch ein bisschen was anderes finde ich , da man meist keine Wahl hat eine Feier auszurichten oder nicht, und zweitens die Feier ja nicht fuer den Steuerzahler selber sondern den Toten ist und sich einige Kosten einfach nicht vermeiden lassen, der Sarg oder eine Feuerbestattung ist ja immer noetig.
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Tja, was müssen die Leute für die Hochzeit auch so viel Kohle rausblasen

Scott Adams wohnte letztens einer Hochzeit in Reno bei - hier sein überaus lesenswerter Bericht :cool: :top:ZitatThis weekend I was in Reno to attend a quickie chapel wedding, just two weeks before my own. I couldn’t stop crying at the ceremony. ...
But none of it had to do with the bride and groom. I was bawling because the entire affair cost less than I paid in gas money to drive to Reno. My own upcoming wedding will cost – and I’m rounding off here – somewhere in the neighborhood between “a shitload” and whatever it cost to occupy Iraq. ...
The best indication of how much planning went into the Reno wedding is that when the minister asked for the marriage license, all he got was blank stares. ...
:top:
:top:P.S.: Wie schaut's eigentlich aus, wenn beide eine Ich AG gründen und dann fusionieren mit gegenseitigem Aktienanteilstausch? Da müsste doch steuerlich was drin sein, oder?

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@ XIII
Streiten würde ich mich nicht unbedingt wollen. Ich hätte gedacht, dass eine klarstellende Definition von aussergewöhnlicher Belastung vorhanden und die Antwort somit klar wäre.
@ AdministratorDr
Bisher waren mir leider die Ergebnisse über Prof. Google zu ungenau.
Die Antworten aus dem besagten Forum sind recht neu, diese hatte ich vorher nicht gelesen. Jedoch schwanken die Antworten in diesem Forum zwischen "definitiv nicht" über "ich würds mal versuchen" bzw. "mein Vater hat es als Sonderausgaben erfolgreich geltend machen können". Genaueres scheint man auch dort nicht zu wissen.@ Henry Spencer
Sicherlich gibt es da noch andere Voraussetzungen, die hinzukommen müssen, damit sie als "aussergewöhnlich" gelten. Ich hielt es bei einer Hochzeit für denkbar, dass sie auch unter diese Rubrik fallen könnte. Streng genommen, dürfte man aber auch den Tod somit nicht absetzen dürfen, denn dieser wird mal jeden von uns ereilen und ist das Natürlichste überhaupt. Jedoch ist es in jedem billigen Steuerprogramm zu ersehen, dass Kosten für Grabsteine und sonstige Ausgaben für die Beerdigung aufgeführt sind und geltend gemacht werden können. Warum auch nicht die Hochzeit, wie gesagt, als ich es hörte, klang es irgendwie ganz vernünftig.
@ Mundi
Ob es nun ein Fehler im System ist, sei mal dahingestellt.
Das Steuerrecht empfinde ich nicht als gerecht. So ist aber das System. Vaterstaat hält überall die Hand auf und kassiert doppelt und dreifach, da ist es klar, dass dann der Bürger versucht etwas zurückzubekommen. Es ist nicht so, dass ich in Geldscheinen schwimme, ich muss wie jeder Andere, der arbeitet auch Steuern zahlen. Warum also sollte ich nicht eine Vergünstigung in Anspruch nehmen, wenn ich zuvor auch gegeben habe (bzw. immernoch gebe, was ja auch richtig ist). Ausserdem ist ja nicht so, dass man alle 2 Monate heiratet. -
Zitat
Original geschrieben von henry1000
Sicherlich gibt es da noch andere Voraussetzungen, die hinzukommen müssen, damit sie als "aussergewöhnlich" gelten. Ich hielt es bei einer Hochzeit für denkbar, dass sie auch unter diese Rubrik fallen könnte. Streng genommen, dürfte man aber auch den Tod somit nicht absetzen dürfen, denn dieser wird mal jeden von uns ereilen und ist das Natürlichste überhaupt.Aber du traegst doch nicht die Kosten fuer deine Beerdigung? Sonst ein Angehoeriger von dir? Und es heisst ja noch lange nicht, dass du definitiv eine Beerdigung bezahlen musst.
Zu dem hast du dabei auch kaum eine Wahl, du kannst ja schlecht deine toten Angehoerigen "in der Ecke liegen lassen".
Wann du heiratest, bestimmst du aber selber.
Zu dem ist die Hochzeit im Gegensatz zur Beerdigung wohl eher zum persoenlichen Vergnuegen? -
Zitat
P.S.: Wie schaut's eigentlich aus, wenn beide eine Ich AG gründen und dann fusionieren mit gegenseitigem Aktienanteilstausch? Da müsste doch steuerlich was drin sein, oder?

Nett Idee, aber schade das Ich-AG leider keine Anteilspapiere ausgeben. Vielleicht bekommst du deine Frau ja als Anlagevermögen durch und kannst sie dann planmäßig abschreiben, dafür müsstest du allerdings schon Wissen wie lange du sie halten möchtest

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