Frage zum Grunderwerbsteuergesetz bzw. Auslegung hierzu

  • Hallo zusammen.


    Also ich weiß, das ist hier kein Steuerforum, aber ich glaube ich habe im hier vorliegenden Fall nur ein Brett vor dem Kopf!


    Also es geht um folgendes:


    Nehmen wir an:


    Gründung einer OHG am 01.01.1997, 2 Gesellschafter, je 50% Anteil


    1. Verkauf am 01.12.2001, 50 % ein Gesellschafter wird ausgewechselt


    2. Verkauf 01.02.2002, 50%, zweiter Gesellschafter wechselt aus.


    Sind die Verkäufe nun nach §1 Abs. 2a grunderwerbsteuerfrei? Meiner Ansicht nach ist das Definitionssache.


    Der erste ist sowieso frei, liegrt zwar innerhalb der ersten 5 Jahre, ist aber unter 95%.


    Bei dem zweiten ergeben sich 2 Sichtweisen:


    1. Sagt man: ab den 01.01.1997 dürfen sich 5 Jahre keine Veränderungen der Anteile größer 95% ergeben -> steuerfrei, da außerhalb der 5 Jahresfrist


    2. sagt man, 5 Jahre rückgerechnet vom 01.02.2002 müssen die Anteile zu mind. 5% einen noch axistierenden Gesellschafter gehören -> nicht steuerfrei, da garkein Altgesellschafter mehr vorhanden.


    Wer weiß hier Rat?



    Auszug aus dem GRESTG §1 Abs.2a:


    Zitat

    Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, daß mindestens 95 vom Hundert der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.

  • Ich bin kein Anwalt, und auch ich vermute nur. Aber der Begriff "mittelbar oder unmittelbar" bedeutet nach meiner Auffassung, daß es gleichgültig ist, ob der Übergang des Gesellschaftervermögens in einem Zuge erfolgt oder Stück für Stück. Wenn mehr als 95% innerhalb von fünf Jahren den Gesellschafter gewechselt haben (egal in welchen oder wievielen Anteilen), dann wird das rechtlich wohl als Übereignung betrachtet.


    Denke ich mal.


    cu


    NoTeen

  • Auslegung 2 ist richtig.


    § 1 Abs. 2a bezieht sich nicht nur auf die folgenden 5 Jahre nach der Gründung, sondern auf die gesamte Dauer der Geschäftstätigkeit. Sonst könnte man 5 Jahre nach der Gründung jeden Gesellschafterwechsel (sofern Grundstücke vorhanden sind) Grunderwerbssteuerfrei durchführen.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

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