ZitatOriginal geschrieben von argi_2000
Der Abrechnung widersprechen - der Vermieter bekommt meines Erachtens KEINE Fristverlängerung für eine fehlerhafte Abrechnung.
Sonst könnte der Vermieter zunächst eine erhöhte Abrechnung losschicken und danach rumdrucksen, er hätte sich ja an die Fristen gehalten.
genau so ist es aber richtig, es gilt das motto, lieber 3 mal falsch zuschicken, als die frist nicht zu wahren. eine fehlerhafte abrechnung kann anschließend korrigiert werden.
genau aus diesem grund ist jede 2 Nebenkostenabrechnung falsch. Ich habe Mitte Dezember um einen Termin beim Betriebskostenhilfeverein gebeten. Der frühste, der frei war, ist am 19.01. mal sehen, was am Montag raus kommt.
MfG