Frage zwecks Nebenkostennachzahlung

  • Zitat

    Original geschrieben von argi_2000
    Der Abrechnung widersprechen - der Vermieter bekommt meines Erachtens KEINE Fristverlängerung für eine fehlerhafte Abrechnung.


    Sonst könnte der Vermieter zunächst eine erhöhte Abrechnung losschicken und danach rumdrucksen, er hätte sich ja an die Fristen gehalten.



    genau so ist es aber richtig, es gilt das motto, lieber 3 mal falsch zuschicken, als die frist nicht zu wahren. eine fehlerhafte abrechnung kann anschließend korrigiert werden.


    genau aus diesem grund ist jede 2 Nebenkostenabrechnung falsch. Ich habe Mitte Dezember um einen Termin beim Betriebskostenhilfeverein gebeten. Der frühste, der frei war, ist am 19.01. mal sehen, was am Montag raus kommt.


    MfG

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    genau so ist es aber richtig, es gilt das motto, lieber 3 mal falsch zuschicken, als die frist nicht zu wahren. eine fehlerhafte abrechnung kann anschließend korrigiert werden.


    MfG


    Prinzipiell richtig, die Abrechnung muss nur formell, nicht inhaltlich richtig sein. Allerdings ist eine anschließende Korrektur zu Lasten des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Prinzipiell richtig, die Abrechnung muss nur formell, nicht inhaltlich richtig sein. Allerdings ist eine anschließende Korrektur zu Lasten des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten.


    So ist es; vorausgesetzt, das abgerechnete Wirtschaftsjahr läuft bis zum 31.12.2007. ;)

    iPhone X 256GB

  • Zunächst vielen Dank für die flotten und fundierten Antworten! Sie decken sich in den meisten Punkten mit den Argumenten, wie ich sie im Netz gefunden habe. Am meisten wurmt mich aber folgende Sache:


    Zitat

    Allerdings ist eine anschließende Korrektur zu Lasten des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten.

    Nehmen wir an, meine ehemalige Vermieterin kann tatsächlich nix dafür, dass die Nebenkostenabrechnung erst jetzt korrigiert wurde und hat selber erst vor wenigen Tagen die Korrektur von der beauftragten Firma erhalten. Muss ich in diesem Falle dennoch zahlen oder kann man den "Fehler" der beauftragten Firma in die Schuhe schieben?
    Welche Rechnungsdaten sind da nun ausschlaggebend? Das von der Firma an meine ehemalige Vermieterin oder das der Rechnung meiner Vermieterin an meine Adresse?

  • Ich zitiere mal das Gesetz (§ 556 III 3 BGB):

    Zitat

    Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.


    Pauschal kann man da keine Antwort geben. Dazu ist deine Sachverhaltsschilderung zu abstrakt. Es kommt halt auf das Vertretenmüssen an, das im Einzelfall geprüft werden muss.


    Konkrete Rechtsberatung kann hier jedoch nicht gegeben werden. ;)

    iPhone X 256GB

  • Ja trotzdem danke! Ich muss die Unterlagen erstmal persönlich sichten. Das ganze greift zurück in eine ehemalige Beziehung, was die Angelegenheit leicht prikär macht ... Schaun ma moi ...

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