Abmahnung Gravenreuth

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    SonyEricsson unterstützt Händler in Patentstreit


    Im Patentstreit zwischen der Berliner Firma EMI-tec und SonyEricsson geht der japanisch-schwedische Handy-Produzent jetzt in die Offensive. In einem Schreiben erklärt er gegenüber betroffenen Händlern, die von EMI-tec erhobenen Vorwürfe einer Schutzrechtsverletzung "erscheinen uns unbegründet. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die [...] Unterlassungs- und Auskunftserteilung nicht zu unterzeichnen."


    SonyEricsson beschwört alle betroffenen Händler, sich von der Androhung rechtlicher Schritte durch den Anwalt von EMI-tec nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Der Konzern bietet im Gegenzug verbindlich an, "dass wir Ihnen einen Anwalt unserer Wahl stellen, sämtliche Kosten des Rechtstreits tragen und Sie auch von dem Risiko einer Inanspruchnahme wegen Schadenersatzes freistellen." Gegenüber heise online versicherte Firmensprecherin Myriam Hoffmann, dass sich die Sony-Ericsson-Zentrale im schwedischen Lund jedes einzelnen Falls sofort annehmen würde. Betroffene Händler könnten den Kontakt über die Service-Hotline 01805-342020 herstellen.


    EMI-tec-Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hatte am 8. November eine größere Anzahl von Handy-Händlern abgemahnt, die das Mobiltelefon T66 von SonyEricsson vertreiben. Angeblich verletzt dieses Handy ein deutsches Patent, das eine Methode beschreibt, wie Gehäuse trotz vielfachen Öffnens ihre elektromagnetische Abschirmung bewahren können. EMI-tec hat das entsprechende Patent 1993 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet.


    Die Händler konnten nicht wissen, dass ein von ihnen vertriebenes Produkt offenbar ein Patent verletzt. Dennoch gelten sie nach der Rechtslage als Mitstörer. In der Unterlassungs- und Auskunftserklärung sollten sie sich verpflichten, EMI-tec "sämtlichen Schaden zu ersetzen", der durch den Vetrieb des Handys in der Vergangenheit entstanden ist. Außerdem riet von Gravenreuth ihnen, "dass Sie auch hinsichtlich der weiteren Handy-Typen aus ihrem Vertriebssortiment bei Ihren Vorlieferanten nachfragen, ob auch diese Merkmale der Schutzrechte aufweisen". Desweiteren sollten die Betroffenen 1602,12 Euro für die Abmahnung an den Anwalt entrichten.


    Die von EMI-tec offensichtlich gewählte Strategie, den Patentstreit mit SonyEricsson zunächst auf die Endkundenhändler zu verlagern, scheint jedoch nicht aufzugehen. Denn SonyEricssons Zusage für Unterstützung im Rechtsstreit nimmt den Druck von den Händlern, die befürchteten, Schadensersatzansprüche an ihre Vorlieferanten weitergeben zu müssen und damit eventuell die Beziehungen zu ihren Zwischenhändlern zu verschlechtern. EMI-tec ist nunmehr im Zugzwang: Anwalt von Gravenreuth hatte in jedem einzelnen Fall angedroht, unverzüglich eine einstweilige Verfügung zu veranlassen, falls die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben werden. (hob/c't)

  • Herr Gravenreuth hat einen netten Brief von einém sehr netten Patentanwalt bekommen. Mal gucken wie es weitergeht. Ich persönlich meine, man muß auf solche Schreiben reagieren, da ansonsten Fristen etc. verpasst werden können. Das Ericsson die Kosten übernimmt, war dabei natürlich ein Bonbon, welches man nicht abschlagen will. ;)

  • Das ist wirklich mal ein feiner (und auch notwendier) Zug von S///! :top:


    Ich würde, anstatt einen eigenen Anwalt einzuschalten, nun alles von S/// erledigen lassen, sonst musst Du Deine Anwaltkosten selbst tragen...


    Unterrichte uns bitte weiter!
    Und noch viel Erfolg!


    Grüße

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  • Der Shop der meine Seite benutzt, hat eine schriftliche Bestätigung von S/// bekommen, daß Sie alle Anwaltskosten übernehmen. ;)

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