Zählt Umkleidezeit zur Arbeitszeit?

  • Hallo,


    meine Freundin kam heute mit einer Frage zu mir, die ich lieber mal an die TT-Gemeinde weitergebe, da ich mich bei sowas ja garnicht auskenne:


    Sie arbeitet in einem sozialen Beruf, und dort wurden wohl auf der Arbeit inzwischen Stechuhren eingeführt. Die Anweisung hierzu lautet nun, man solle sich erst umziehen (Arbeitskleidung eben) und danach stechen, ebenso an Feierabend. Nun befindet sich die Stechuhr aber am Eingang, der Arbeitsplatz aber im x-ten Stock. D.h. sie müsste wohl deutlich früher kommen, um sich umziehen zu können, dann wohl wieder an den Eingang zurück zum stechen und dann eben wieder zurück an den Arbeitsplatz. Am Feierabend ebenso erst nach unten zum Stechen, hoch zum umziehen und dann darf es erst nach Hause gehen.


    Nun, da aber - man kennt das ja - zwischem dem subjektiven "ungerecht" und dem objektiven "unrecht" oftmals große Unterschiede herrschen, würde ich mich freuen, hier bei euch ein paar Antworten zu bekommen, ob solche Modalitäten nun in Ordnung sind.


    Ich selbst habe ja nur eher spärliche Erfahrungen im Berufsleben sammeln können als Student, und die aber dann in Industriebetrieben. Dort war es eben absolut üblich, direkt nach der Ankunft zu stechen, sich dann umzuziehen und dann an den Arbeitsplatz zu gehen. Und an Feierabend ging es eben grundsätzlich ein paar Minuten eher raus, da man sich ja noch umziehen musste (viele gingen sogar noch früher um die Zeit zum Duschen zu nutzen). Danach wurde erst gestochen. Natürlich weiß ich aber nun nicht, ob das eben nur so "üblich" war, es aber auf dem Papier eigentlich anders hätte sein müssen - praktiziert wurde das aber imho ohne Ausnahme von jedem so.

  • Google, dein Helfer in der Not ;)


    Da gibst wohl keine konkrete Antwort auf deine Frage. Aber wie in deinem speziellen Fall auch sehen kannst, ist es wohl auch gut so. Demnach könnte sich Deine Freundin mal an den Chef wenden und versuchen, eine individuelle Lösung herbeizuführen. Wenn mehrere Mitarbeiter das gleiche Anliegen haben, umso besser
    :)

  • hallo,
    bei uns in der produktion ist es auch so geregelt, das mitarbeiter die arbeitskleidung tragen, erst zum umziehen müssen.


    letztens hat mir eine bekannte, die im krankenhaus arbeitet, erzählt, dass leute kamen, sich einloggten und dann wieder zum auto gingen um sich einen parkplatz zu suchen - das finde ich allerdings ziemlich fies.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Hallo, bei uns in der Fabrik ist es so geregelt, dass man zur Ankunft in Zivil anstempeln kann (die Zeit zählt erst zum offiz. Arbeitsbeginn) und zum Feierabend "SOLL" man in Arbeitsklamotten stempeln, aber da sieht der Schichtführer grosszügig drüber hinweg. Der Meister/Abteilungsleiter allerdings weniger ;)


    Fazit: das ist in jedem Betreib unterschiedlich. Deine Freundin sollte sich also an einen Vorgesetzten wenden. Alles andere stellt sich dann im Laufe der Zeit in der Praxis heraus :)

  • Hallo,


    wenn Arbeitszeiterfassung gemacht wird, dann muss die normalerweise im Arbeitsvertrag oder zumindest in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden, was zur Arbeitszeit zählt und was nicht.
    Umziehen gehört im Normalfall nicht dazu, die Arbeitszeit beginnt, wenn man "Arbeitsfertig" an seinem Arbeitsplatz ( Werkbank, Schreibtisch usw. ) aufschlägt. Dies wird aber in vielen Betrieben anders geregelt. Bei uns sind die Zeiterfassung am Eingangsbereich, währ Blödsinn, wenn die Leute aus dem 20 Stock wieder runter müssten zum stempeln.

  • Bei uns ist es auch so geregelt, dass man beim kommen in Zivil stempeln kann, da die Besoldung erst ab Schichtbeginn anfängt. Man muss aber pünktlich zum Schichtbeginn in Arbeits/Sicherheitskleidung am Arbeitsplatz sein.
    Zum Schichtende gibt es bei uns eine Sonderregelung, man darf 5min vor Schichtende zum Umziehen gehen, so kann dann auch in Zivil abgestempelt werden.


    -> Umziehzeit zählt nicht zur Arbeitszeit!

  • Es gibt zu dem Thema eine recht eindeutige BAG-Entscheidung:


    http://lexetius.com/2000,4557

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Bei uns ist das so geregelt. Du hast umgezogen mit Sack und Pack pünktlich an deinem Platz zu sein. Das heißt du stempelst vor Arbeitsbeginn ein. Und du stempelst aus und ziehst dich dann um. Waschen ist nicht notwendig, da es in unserem Saftladen eh kein warmes Wasser gibt :rolleyes: .
    Wird jemand vorher beim umziehen erwischt, wird er ermahnt und im Wiederholungsfall abgemahnt. Mit Abmahnungen gehen die bei uns nicht unbedingt sparsam um :( .

    "To be continued..."

  • Umkleidezeiten gehören i.d.R nicht zur Arbeitszeit => Stechen in Arbeitskleidung.
    Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden zwingend erforderlich ist (z. B. Sicherheitsbekleidung) => Stechen in Zivilkleidung.

    ...das lesen der signatur geht von ihrer zeit ab...

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