Staatl. Unterstützung für Auszubildende?

  • Moin,


    so erstmal zur Einleitung. Gewiss habe ich gegoolgelt, bin jedoch nur auf viele unverständliche FAQs und Regelungen getroffen,die sehr wage formuliert waren. Deswegen hoffe ich hier auf einige Erfahrungerlebnisse.


    Zwar könnte ich auch mich nun zum Arbeitsamt wagen, nach stundenlangem Anstehen und sehr undeutliche Aussagen bekommen. Doch möchte ich lieber mit ein wenig Hintergrundwissen dort auftreten, da ich, zu meinem Leidwesen, auch oft erfahren habe das die lieben Damen und Herren dort nicht wirklich viel tun, ausser man sagt ihnen deutlich was man erwartet ;)


    So zum Sachstand.


    Da meine Eltern im Frühjahr 2007, aufgrund einer Geschäftneueröffnung 600 km weiter weg ziehen, werde ich aus dem elternlichen Wohnraum Abschied nehmen und mich dem Leben allein entgegen stellen.


    Nein, nicht ganz allein, zwei Freundinnen von mir wollen, aus privaten Gründen, ebenfalls Hotel Mutter verlassen, so nahmen wir uns vor zusammen zuziehen.


    Eine Freundin und ich stehen im zweiten Ausbildungsjahr und die Dritte im Bunde ist in einem, vom Arbeitsamt eingefädeltem Job, zur Zeit als Sozialhelferin tätig, ob sie dauerhaft übernommen wird, steht noch in den Sternen.


    Im Durchschnitt verdienen wir zwischen 400-500 €. Wir sind alle soweit Volljährig.


    Nun die Frage, können wir irgendeine Hilfe vom Arbeitsamt oder anderer Stelle in Anspruch nehmen?


    Ich habe in meiner Google suche gelesen, das ein Auszubildender Hilfe beantragen kann, sofern er aus Entfernungsgründen, näher an seine Ausbildungsort heranziehen muss, doch müsste das vor der Ausbildung beantragt werden.


    Wäre dies auch noch im Fall noch möglich?


    Oder müssen meine Eltern, wie ich gelesen habe für mich "sorgen"? Dies würde ich nur sehr ungerne annehmen, da die in den nächsten Monaten nachdem Umzug auch nicht sehr spendabel sein können.


    Über Tipps würde ich mich ungemein freuen ;)



    Gruß


    LL

  • Man kann beim Arbeitsamt/Familienkasse eine sogenannte "Berufsausbildungsbeihilfe" beantragen. Ob und was man bekommt, hängt aber vom Kindergeldstatus und finanziellen Mitteln von dir, deinen Eltern und deinen Mitbewohnern ab. Versuchen kannst du es ja mal...

  • Zitat

    Original geschrieben von benwei
    Man kann beim Arbeitsamt/Familienkasse eine sogenannte "Berufsausbildungsbeihilfe" beantragen. Ob und was man bekommt, hängt aber vom Kindergeldstatus und finanziellen Mitteln von dir, deinen Eltern und deinen Mitbewohnern ab. Versuchen kannst du es ja mal...


    Also dann wird der finanzielle Status meiner Mitbewohner ..mit gerechnet? Also bei meinen Eltern war mir das bewusst, aber net mit den Mitbewohner.


    Soweit ich weiß verfällt doch das Kindergeld soweit ich nicht mehr mit meinen Eltern zusammen wohne, oder irre ich mich jetzt da?

  • Zitat

    Original geschrieben von Ladyline
    Soweit ich weiß verfällt doch das Kindergeld soweit ich nicht mehr mit meinen Eltern zusammen wohne, oder irre ich mich jetzt da?


    Da irrst Du Dich. KG bekommst Du solange Du in der Ausbildung bist, Höchstalter sind 27 Jahre. Evtl. Dienstzeiten (z.B. Zivi) werden Dir aber gut geschrieben. Natürlich musst Du vom Verdienst her unter der vorgegebenen Grenze bleiben. Das tut man als Azubi aber i.A..


    Beachte: Wenn Du BAB beziehst, bekommst Du kein KG mehr...

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub


    Beachte: Wenn Du BAB beziehst, bekommst Du kein KG mehr...


    Da irrst du dich! :)


    Wenn deine Netto-Einkünfte (Azubi-Vergütung + BAB) unter einer gewissen Grenze liegen (7536,- € / Jahr glaube ich) dann bekommst du weiterhin KG.

  • Ich vermute mal dass du keine staatliche Unterstütung bekommst. Was ist denn von der elterlichen Unterstützung zu halten? Ich meine wenn alle Elternteile je ein wenig beisteuern hat doch jeder was davon. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von elchdesjahres
    Wenn deine Netto-Einkünfte (Azubi-Vergütung + BAB) unter einer gewissen Grenze liegen (7536,- € / Jahr glaube ich) dann bekommst du weiterhin KG.


    Dann hätte ich schreiben sollen: Meine Freundin bekam dann kein KG mehr ;)


    Ich würde einfach mal einen Termin machen. Das war damals alles ganz unkompliziert bei Ihr.


    AdministratorDr: Die Chancen sind darauf gar nicht so schlecht. Die Eltern sind damit natürlich nicht aus der Verantwortung komplett raus. Du musst halt belegen, dass Du z.B. eine eigene Wohnung halten MUSST. Z.B. weil Deine Azubi-Stelle 200KM von Deinen Eltern entfernt ist. Das BAB stellt da einen "Ausgleich" her.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich vermute mal dass du keine staatliche Unterstütung bekommst. Was ist denn von der elterlichen Unterstützung zu halten? Ich meine wenn alle Elternteile je ein wenig beisteuern hat doch jeder was davon. :)


    Was dagegen spricht? Nun ja, meine Mutter eröffnet ein ganz neues Geschäft vom Nagel auf an. Da möcht ich sie nicht weiter belagern, denn das ist ja auch nicht grad bilig mal so eben ein Geschäft erscheinen zu lassen ;)


    Sie würde ja, wenn sie könnte, doch die ersten beiden Jahre werden erstmal bei ihr flau sein ;)


    Mein Vater verdient allgemein zu wenig, muss er doch nicht mal mehr Unterhalt bezahlen .. Zudem hat er schon so insgesamt 4 Mäuler in seiner "eigenen" Familie zu stopfen ;)


    Deswegen mach ich es eben ungern. Formulieren wir es anders..


    "Kann ich meine Eltern von der Pflicht entbinden, mir nichthelfen zu müssen?"


    Wie wird den die Grenze errechnet Brutto/Netto-Gehalt?

  • Früher wurde das Brutto Gehalt zur Berechnung genommen. Da bekam meine Freundin dann auch kein KG mehr. Es gab aber ein Urteil, welches besagt dass das Netto-Gehalt zur Berechnung des Bedarfs herangezogen werden muss. Meine Freundin bekam daraufhin knapp 2000 € KG nachbezahlt. Wie meine Vorredner auch schon sagten: Mach am besten einen Termin aus. Ich habe das damals nicht wirklich kompliziert oder schwer empfunden. War IMHO innerhalb von 30 Minuten erledigt.


    Nach ca. 4 Wochen trudelte dann der Bescheid ein. Meine Freundin bekommt seither knapp 150 € BAB pro Monat.

  • Ciao,


    wird brutto gerechnet.


    Die Finanzen deiner Eltern werden dennoch geprüft und sind dementsprechend entscheiden.


    Die Einkommensverhältnisse deiner Mitbewohner sind unwichtig (war es zumindest vor einigen Jahren).
    Wichtig (wohl aber nicht entscheidend) ist, das der Mietvertrag auf alle 3 läuft, damit du die Mietausgaben belegen kannst.


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

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