Freiherr v. Gravenreuth jetzt auch bei Handys aktiv

  • @ T-bold47


    Wie schon ausgeführt, wenn die "Kleinen" und "Schwachen" einen ihnen schuldhaft zurechenbaren, eigenen Unrechtsgehalt verwirklichen, haben sie sich die damit verbundene, rechtliche Folgenlast selbst zuzuschreiben.


    Das ist vorliegend Tatfrage.
    Diese läßt sich aus den vorhandenen Informationen nicht beantworten.


    Urteile, wie jenes zum Explorer-Streit wirken inter partes und sind allenfalls im Hinblick auf die Argumentation in anderen Fällen verwertbar, sofern entsprechende Vergleichbarkeit gegeben ist.
    Streitwertfestsetzung steht im übrigen nicht im endgültigen Belieben eines Anwaltes.


    v.G. geht im Rahmen seiner erfolgten Mandatierung alleinig zielführend für seine Mandantschaft vor. Er ist selbstverständlich parteiisch, schließlich wird er (nur) dafür bezahlt, die Interessen seiner Partei zu vertreten.
    Ist es Ziel der Mandantschaft zB abzumahmen, wird sich jede Mandantschaft, die es sich leiten kann, den Abmahnspezialisten schlechthin heranziehen.
    Wer zB im Streit mit seiner Gemeinde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts liegt, nimmt tunlichst einen gerade in der streitigen Materie ausgewiesenen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und keinen Strafverteidiger.
    v.G. hat einen unschätzbaren Vorteil:
    Man begegnet ihm, wie auch hier, derart emotionsgeladen, dass aufgrund dieser Emotionsgeladenheit Fehler zu seinem Vorteil passieren können.
    "unforced errors", oder wie man das im Tennissport nennt.


    Gegenüber Vodafone handelt es sich ausweislich der hier bekannten Informationen wiederum um den eigentlichen Patentstreit.
    Folge: Hat Vodafone schuldhaft zurechnbar eine Patentrechtsverletzung im weitesten Sinne (s.o. im Thread) begangen, wird Vodafone die Folgenseite zu tragen haben. Das ist wiederum Tatfrage.


    Dabei geht es nicht um emotionales, gegenseitiges "Plattmachen".
    Beide Seiten tragen vor, beantragen und beweisen, fertig.
    Entscheiden wird es die Kammer des zuständigen Gerichts, ggfls. im weiteren mit dem "Rattenschwanz" namens Instanzenzug.


    Tipp:
    Derartige Sachverhalte möglichst emotionslos betrachten und "sezieren" um den möglicherweise verursachten, eigenen Unrechtsgehalt heraus zu arbeiten und auf dieser Grundlage gegen seine Mandantschaft vorzugehen. Der Anwalt ist nur der Vertreter einer ggfls. mal mehr, mal weniger "bösen" Mandantschaft.
    Es ist natürlich seine Sache, sich nicht einer Anwaltshaftung auszusetzen, die sich aus Verwirklichung eines wiederum eigenen Unrechtstatbestandes ergeben kann.


    Zugegeben, simplifiziert dargestellt, aber in der Laiensphäre (hoffentlich) deduktiv kausal logisch nachvollziahbar.

  • In einer Sache stimme ich dir nicht zu. Das v.G. ausschließlich der Anwalt ist, der nur die wie auch immer berechtigen Interessen seiner Mandanten vertritt.


    Er hat hier in einem wirklich großen Umfang auch eigenen Interessen an den Abmahnungen. Daher vielleicht auch der missionarische Eifer dieses Anwaltes.


    Wenn allerdings das patentierte Recht nur dazu dient, Abmahnungen zu schreiben und damit zu kassieren, dann sieht für mich das alles ganz anders aus. Dann geht es ja gerade nicht um die Wahrung der Rechte an dem Patent, sondern um andere Gründe, hier z.B. tolle Kostennoten von 800 bis 1000 Euro für einen Standardbrief.


    Ich frage mich dabei ernsthaft, wer hier denn ein Interesse an dem Produkt hat, der Patentinhaber, der sein Patent schützen will oder der Anwalt, der damit sehr viel Geld verdient.


    Mich würde in diesem Zusammenhang auch mal interessieren, ob nicht doch Herr v.G. oder seine Ehefrau, hier auch eigene Interessen verfolgt.


    Dann reden wir aber nicht mehr über Patente, Patentverstöße und schützenswerte Interessen, sondern darüber, das ein Recht nur deshalb ausgeübt wird, um andere zu schädigen. Dazu gibt es aber eine einschlägige Vorschrift im Dt. Recht.

  • JurTech:


    Mort hat exakt erkannt, was ich meinte. Und ich denke auch nicht, daß er unvollständig zitiert hat, denn ich denke, eines ist hier völlig klar: Kein Händler hat jemals von irgendeinem Hersteller eine interne Mitteilung erhalten, daß dessen Geräte ein Patent verletzen. Wenn es sowas gäbe, dann hätten wir hier mit Sicherheit schon davon gehört. Diese Theorie kannst Du 100%ig knicken, weshalb es sich auch nicht lohnt, darüber zu diskutieren.


    Für mich ist Fakt, daß hier genau das passiert, was Mort sagte: Die Händler werden für Fehler anderer (nämlich der Hersteller) zur Verantwortung gezogen. Und das hat auch nur einen einzigen Grund: Gegen sie vorzugehen ist deutlich leichter als gegen einen großen Handyhersteller oder Netzbetreiber (und selbst Letztere werden kaum von den Herstellern über Patentverletzungen informiert sein).


    Es geht hier überhaupt nicht um die Frage von Patenten an sich. Ich bin selbst bekanntermaßen ein großer Verfechter von Copyrightfragen und habe folglich absolut kein Problem damit, wenn sich jemand sein geistiges Eigentum in Form von Patenten schützen läßt und ggf. Geld damit verdient. Ganz im Gegenteil. Aber es kann nicht sein, daß man bei Verstößen Leute haftbar macht, die den Verstoß nicht selbst begangen haben und auch nicht wissen können, daß ein anderer in der Kette einen begangen hat.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • @ BigBlue007


    Schön, dass für Dich bereits Fakt ist, was ausweislich der journalistischen Quelle realiter noch überhaupt nicht beurteilt werden kann.


    Emotionale Mutmaßungen helfen hier ebensowenig weiter wie Deine unbewiesene Behauptung bzgl. Herstellerinformationen, die in diesem Fall Rechtsabteilungen betreffen, in denen Du ausweislich Deiner Äußerungen garantiert nicht arbeitest.


    Vollkommen unsinnig ist indessen zu behauten, man könne gegen diesen oder jenen leichter vorgehen.
    Negative Feststellungsklagen als uU äußerst wirksame Verteidigung kann jeder erheben.


    Dass irgendwelche Leute irgendwelche Abmahnungen erhalten, passiert täglich. Inwieweit diese Vorgehensweise Aussicht auf Erfolg haben kann bzw. wird, läßt sich nur in vollständiger Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Aspekte beurteilen.
    Letztere sind weder Dir noch mir en detail bekannt.


    Wer sich vom "Buh!" einer Abmahnung einschüchtern läßt, ohne qualifiziert dagegen vorzugehen, hat im Geschäftsleben eine geringe Daseinszeit.


    Nur weil Du der felsenfesten Überzeugung bist, es könne nicht sein, was nach Deiner Ansicht nicht sein darf, heißt noch lange nicht, dass es sich rechtlich beurteilt realiter so verhalten muss.
    Wie schon ausgeführt: Meinen und Wähnen hilft vorliegend nicht weiter.

  • Eine Abmahnung mit der Klageandrohung bei Streitwert von 200.000 DM ist mehr als ein Buh.


    Du bist scheinbar Jurist. Andere sind das nicht.


    Auch hat nicht jeder ein gute Rechtschutzversicherung.


    Deshalb ist es wesentlich leichter gegen privatpersonen oder kleine Shops vorzugehen als gegen eine Firma wie Vodafone. Da wird notfalls eine Rechtsabteilung aktiv. Genau das aber vermeidet v.G.
    Er sucht sich diejenigen aus, die er leicht dranbekommt und leicht zur Kasse bitten kann. Du kannst jede Wette eingehen, das Vodafone und /// keine Abmahnung bekommen werden.


    Die Praxis ist da doch anders als die Vorlesung an der Uni.
    Gruß Joachim
    Dipl. Verwaltungswirt (FH)

  • Leute, nehmts mir nicht übel, aber nach allem was man über Günni so liest komme ich persönlich zu dem Schluß, der hat irgendwie einen an der ,,,,,,,.
    Wenn ich ein Geschäft betreibe und ein allgemein gängiges Gerät (wie z.B. das Ericsson) verkaufe, dann ist mir scheißegal, ob der Hersteller irgendein unbedeutendes Fuzzy-Patent verletzt. Solange das Gerät nicht wegen einer Patentsverletzung für den Verkauf gesperrt wurde, ist der Händler unbescholten. Mit solchen Dingen muß man den Hersteller angehen.
    Aber Freiherr Günni versucht es bei den "kleinen" Leuten, die sich nicht zu wehren wissen.
    Eigentlich dürfte ja auch Windows 2000 nicht mehr verkauft werden, bei all den Geschichten um Microsoft. Ach so, "Windows" ist ja auch ein geschützter Begriff... Werd ich jetzt abgemahnt, weil ich den hier hinschreibe?


    :confused: :mad: :confused: :mad:

  • @ T-bold47


    Leider hast Du die wenigen Informationen nicht oder zumindest nicht vollständig gelesen.


    In der vorliegenden, aktuellen Sache ging es nie um eine "Klageandrohung mit Streitwert von 200.000 DM".


    Vielen Dank für Deine profunden Praxisratschläge, die mir als jahrzehntelangem Praktiker wahrhaftig weiter geholfen haben.
    Als gehobener Dienst verfügt man natürlich über profunde juristische Praxiskenntnisse um dem (vergleichsweise) höheren Dienst auf die Sprünge helfen zu können.
    Diese weit verbreitete Einstellung des gehobenen Dienstes hatte ich nicht bedacht. Entschuldige bitte!


    Vodafone hat ausweislich der von Merlin bezeichneten Quelle in der Tat keine Abmahnung erhalten.
    Vodafone ist sogleich verklagt worden.
    Einer Wette bedarf es daher gar nicht.

  • @ SnoopyDog


    Wenn EMI-tec ebenfalls in der Musikbranche tätig wäre und/oder zB eine Verwechselungsgefahr bestünde, könnten sie ein Problem bekommen.
    Davon ist allerdings nicht auszugehen.

  • Zur Frage der Verletzung von Patenten bei der Entwicklung neuer Produkte: Jede größere (auch kleinere) Firma beschäftigt sich VOR und WÄHREND der Entwicklung eines neuen Produktes sehr intensiv damit, ob geltende Patente verletzt werden. Ich war z.B. bei einer kleinen Firma für Röntgengeräte, wo sich ein paar Leute unter anderem auch darum kümmerten. Und wir mußten einige Male einige Patente großer Firmen mit eigenen Lösungen "umschiffen". Bei SIEMENS z.B. gibt es Abteilungen, die sich mit so etwas beschäftigen.


    Dann daher zukommen und von einem Händler zu verlangen, er soll sich Expertenwissen auf diesem Bereich zulegen, ist irgendwie vom Denkansatz her vollkommen daneben.


    Eine Abmahnwelle an "Unschuldige" ins Rollen zu bringen, deren Aufgabe es NICHT ist, sich um solche Dinge zu kümmern, weil es eben der Hersteller tun MUSS, ist ebenfalls vom Denkansatz her vollkommen daneben und gelinde gesagt eine reichlich unverschämte Gaunerei.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!