Hallo Ihr Rechtsgelehrten und Paragraphenreiter,
was sagt Ihr zu folgender Situation:
Person X arbeitet seit über 5 Jahren in einem Kindergarten (Kindergartenbereich und Hort (=Nachmittagsbetreuung für junge Schulkinder)) und hat bisher immer wieder befristete Arbeitsverträge erhalten. Die Einrichtung ist städtisch und "offiziell" war Person X immer die Schwangerschaftsvertretung für jemanden, der gerade in Mutterschutz gegangen ist. Dieser Personen stammten teils aus derselben Einrichtung, teils waren sie in anderen Einrichtungen der Stadt beschäftigt. Einige Vertretungsverträge enthielten die Namen der vertretenen Kraft, viele jedoch keinen Hinweis, wen Person X gerade vertritt. Insgesamt waren es bis heute 12 Arbeitsverträge. Während dieser Zeit änderte sich die Stundenzahl teilweise (35, 33 bzw. 38.5 Stunden), die Betreuungsgruppe wechselte und vor etwa 2 jahren wechselte Person X vom reinen Kindergartenbereich nachmittags in den Hortbereich (vormittags immer noch Kindergarten). Der Hort stellt genau genommen aber auch nur eine andere Gruppe da. Alles findet im selben Haus statt und gehört zur selben Einrichtung.
Nun die Frage (endlich :D): ist inzwischen ein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, denn faktisch arbeitet Person X seit über 5 Jahren in derselben Einrichtung und hat nur manchmal die Gruppe gewechselt?
Ich bin gespannt wie 'n Flitzebogen auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Frank