Arbeitsrecht: immer wieder befristete Arbeitsverträge - ist das ok?

  • Hallo Ihr Rechtsgelehrten und Paragraphenreiter,


    was sagt Ihr zu folgender Situation:
    Person X arbeitet seit über 5 Jahren in einem Kindergarten (Kindergartenbereich und Hort (=Nachmittagsbetreuung für junge Schulkinder)) und hat bisher immer wieder befristete Arbeitsverträge erhalten. Die Einrichtung ist städtisch und "offiziell" war Person X immer die Schwangerschaftsvertretung für jemanden, der gerade in Mutterschutz gegangen ist. Dieser Personen stammten teils aus derselben Einrichtung, teils waren sie in anderen Einrichtungen der Stadt beschäftigt. Einige Vertretungsverträge enthielten die Namen der vertretenen Kraft, viele jedoch keinen Hinweis, wen Person X gerade vertritt. Insgesamt waren es bis heute 12 Arbeitsverträge. Während dieser Zeit änderte sich die Stundenzahl teilweise (35, 33 bzw. 38.5 Stunden), die Betreuungsgruppe wechselte und vor etwa 2 jahren wechselte Person X vom reinen Kindergartenbereich nachmittags in den Hortbereich (vormittags immer noch Kindergarten). Der Hort stellt genau genommen aber auch nur eine andere Gruppe da. Alles findet im selben Haus statt und gehört zur selben Einrichtung.
    Nun die Frage (endlich :D): ist inzwischen ein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, denn faktisch arbeitet Person X seit über 5 Jahren in derselben Einrichtung und hat nur manchmal die Gruppe gewechselt?
    Ich bin gespannt wie 'n Flitzebogen auf Eure Antworten!


    Viele Grüße
    Frank

  • Hallo,
    ich fürchte ich kann keinen wirklich guten Beitrag abliefern, aber ich wollte nur sagen, dass bei uns in der Firma das so läuft, das Arbeitsverträge 2 mal verlängert werden und beim 3. mal entscheidet es sich dann, ob man übernommen wird, oder nicht.
    Deine Freundin sollte sich auf jeden Fall mal darum kümmern und sich mit einem Verantwortlichen darüber unterhalten!


    Edit: keine Ahnung wie ich jetzt gerade auf "Freundin" komme :)

  • Danke für Deine Antwort. Dort im Kindergarten herrscht natürlich die Meinung, dass das alles genau so sein darf, da man ja "immer eine neue Vertretung" ist :rolleyes: Bevor man nun ein Gespräch mit einem Verantwortungsträger führt, wäre es sicherlich interessant, die eigene Position einschätzen zu können. Aber das ist alles Zukunftsmusik, erst mal muss der status quo klar sein.

  • Hallo,


    Wahnsinn! In meinem näheren Verwandtschaftskreis ist eine Person mit einem gleichen Problem konfrontiert; sogar der Arbeitsort ist fast analog zu dem von dir beschriebenem Fall. (Ich drücke mich absichtlich etwas schwammig aus, damit keine Rückschlüsse möglich sind auf den von mir beschriebenem Fall. Wer weiß, wer alles mitliest?)
    Ich ärgere mich (auch) tierisch über dieses (unseriöse) Vorgehen und rate der Person den Arbeitgeber damit zu konfrontieren bzw. andere Schritte einzuleiten, denn meines Wissen geht ab der dritten Verlängerung dieser Art das Arbeitsverhältnis eigentlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Das muss man sich aber dann wahrscheinlich vor Gericht erstreiten. Aber natürlich sitzt man als Arbeitnehmer in solch einem Fall leider in der Zwickmühle! Das ist, meines Erachtens, eine Sauerei, wie manch Arbeitgeber in diesem Fall sogar behördlicher Arbeitgeber, seine Angestellten über den Tisch ziehen möchte.


    Ich hoffe, mein kleiner Beitrag war nicht allzu polemisch, aber bei so was gehen bei mir schnell die Pferde durch, da ich Ungerechtigkeit über den Tod hinweg nicht ausstehen kann.
    :rolleyes:


    Grüße
    99alche

  • §14 II S.1 TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbei und befristete Arbeitsverträge)Zulässigkeit der Befristung
    Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines achlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.;bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eiens kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung gem. S.1 ist nicht zulässig, wenn mit dem selben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
    Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eiens solchen Tarifvertrags können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arberitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.


    §16 Folgen unwirksamer Befristung
    Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und er kann vom arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht nach §15 III die ordentliche Kündigung früher möglich ist.


    Sollte widererwartend kein Tarifvertrag gelten befindet sich die Kidnergärtnerin nichtmehr in einem befristeten Arbeitsverhältnis.



    Dies ist keine juristische Fachauskunft, nur verständige Gesetzesinterpretation eines 5. Semestlers...


    Auch wenn ich es in keinster Weise gutheiße: Vor Gericht zu gehen ist für den Arbeitnehmer meist mit Erfolg gekrönt.... Beim Arbeitsgericht zählt, was dem Arbeitnehmer nützt und dem Arbeitgeber schadet. (Auch wenn das natürlich nicht in jedem Fall zutrifft und dies auch nicht auf den Sachverhalt bezogen sein soll!)

    Original geschrieben von addictivebn Ich kann nachwievor schmerzfrei telefonieren, toi, toi,toi.
    zu den scharfen Kannten am K700

  • Zitat

    Original geschrieben von No.Time
    Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.

    Das "Problem" ist ja, dass es einen sachlichen Grund (=Schwangerschaftsvertretung) gibt...

    Zitat

    Original geschrieben von No.Time
    Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.

    Guter Punkt, den müsste man sich wohl mal besorgen...

    Zitat

    Original geschrieben von No.Time
    [...]Kidnergärtnerin [...]

    Lass das keine Sozialassistentin oder Erzieherin hören, die erdolchen Dich mit 'nem stumpfen Löffel :D


    So, jetzt geh' ich aber wirklich ins Bett. Hätte nicht gedacht, dass Ihr wieder so fix seid - und das am Freitagabend :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Lux
    Also ich habe ja keine Ahnung vom Arbeitsrecht, nur ist es ja glaube ich so, dass diese "2 mal verlängern, dann unbefristet"-Kiste nur funktioniert, wenn der Grund der Befristung nicht ein neuer ist, z.B. andere Schwangerschaftsvertretung... bin mal gespannt, was hier noch herauskommt. Ich gehe jetzt erst mal in die Falle :)


    Fast richtig :)


    Eine Befristung ohne sachlich rechtfertigenden Grund (also, wenn der Arbeitsvertrag "einfach so" befristet ist) kann maximal zweimal verlängert werden, im Anschluß daran wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet.


    Da in diesem Fall die Befristung (hier: In jedem Einzelfall) sachlich begründet ist, nämlich durch die jeweiligen Schwangerschaften bzw. Erziehungsurlaube, wird die Sache selbst in Merkblättern für Arbeitgeber (hab gerade nachgeschaut; für nähere Info melde Dich gerne per PN) etwas schwammig.


    Nach momentanem Kenntnisstand bin ich der Meinung, daß die Vorgehensweise des Arbeitgebers von "Person X" - leider - Rechtens ist.


    Sorry für diese eher verdrießliche Auskunft.


    cu


    NoTeen

  • Hätte wahrscheinlich aber auch nichts geholfen, den dann hätten sie warhscheinlich auch keine guten Konditionen rausgerückt.

  • Als Nichtjurist stelle ich mir grade die Frage, was eine sachliche Begründung ist - bzw. ob diese vorliegt, wenn im Arbeitsvertrag die Schwangerschaftsvertretung zwar genannt aber nicht konkretisiert wurde.


    Einfach nur " Vertretung" im Arbeitsvertrag - ist das nun eine sachliche Begründung oder nicht?


    Ich würde mal das Arbeitsgericht fragen, die haben zumindeset hier bei mir eine kostenlose Beratungstelle.

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