Aboverkauf am Telefon rechtsgültig?

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin hat ein telefonisches Angebot für ein Zeitschriften Abo angenommen, allerdings für nur 3 Monate Dauer.


    Der Verlag will aber nichts mehr davon wissen und meint jetzt das ganze währe ein 12 Monats Abo und schickt dementsprechend die Rg. bzw. Mahnungen. :mad:


    Wie sieht es jetzt mit der Beweispflicht aus?


    Diese dürfte doch beim Verlag liegen, oder?
    Letztendlich gibt es auch nur das Telefongespräch als Vertragsgrundlage, nichts schriftliches, reicht das übehaupt für einen wirksamen Vertrag aus?


    Danke.

  • http://www.br-online.de/wissen…el/0609/05-spam/index.xml


    Zitat


    .... Denn auch beim Verkaufsgespräch am Telefon kann ein Vertrag zustande kommen. Danach hat man zwar ein gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen, doch das sagen die Verkäufer am anderen Ende der Leitung laut Saller meist nicht dazu. Und auch die Kündigung kann nicht verhindern, dass möglicherweise schon mal Geld abgebucht wurde oder eine vorgenommene Umstellung erst umständlich wieder zurückgenommen werden muss.


    Kein Kündigungsrecht bei Zeitschriften


    Und Vorsicht: Bei Zeitschriftenabos, die am Telefon verkauft werden, gilt der Vertrag sofort - ohne Kündigungsrecht! "Das ist eine ziemlich absurde Situation", sagt Saller. "Ein Vertrag, der in einer illegalen Situation zustande gekommen ist, ist trotzdem sofort rechtsgültig."

  • Sie sollte sich schriftlich an den Vertrag wenden, sich beweisen lassen, wie und wann ein Vertrag zu diesen Konditionen zustandegekommen ist.


    Sollte sich immernoch nichts tun, investiere ein paar Euros und geh zur Verbraucherzentrale, der Briefkopf wirkt wunder!

  • Notfalls einen Anwalt beauftragen.


    Der Verlag kann nicht nachweisen, dass ein Vertrag mit 12-monatiger Laufzeit vereinbart wurde - es sei denn, mit Tonbandaufzeichnung, was aber unwahrscheinlich sein dürfte und zudem Eure "Unschuld" beweisen würde.




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von blah2k Und Vorsicht: Bei Zeitschriftenabos, die am Telefon verkauft werden, gilt der Vertrag sofort - ohne Kündigungsrecht! "Das ist eine ziemlich absurde Situation", sagt Saller. "Ein Vertrag, der in einer illegalen Situation zustande gekommen ist, ist trotzdem sofort rechtsgültig."


    Kann mal jemand, der Ahnung hat, was dazu sagen? So richtig kann ich mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen. Ich meine, im Zweifelsfalle, also wenns vor Gericht geht, muss doch einer, der eine Forderung hat, auch BEWEISEN können, dass diese Forderung zu Recht besteht. Mündliche/Telefonische Absprachen hin oder her - im Zweifel steht vor Gericht bei sowas ja immer Aussage gegen Aussage. D.h. wenn ich sage, mich hat da nie einer angerufen, und umgekehrt die andere Seite von mir keine anderen Daten hat als die, die im Zuge der üblichen Datenweitergabe zwischen Unternehmen sowieso jedermann bekannt sind, wie sollen die dann BEWEISEN, dass ich am Telefon jemals irgendwas bestellt habe?


    Eine Bandaufzeichnung wäre übrigens vermutlich eh kein zugelassener Beweis, weil das Aufzeichnen von Telefongesprächen ohne Einwilligung des Gesprächsteilnehmers nicht erlaubt ist.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Erst mal danke für eure Antworten!


    Also wie ich erfahren habe, können durchaus auch telefonisch rechtskräftige Verträge geschlossen werden.


    Da es aber lediglich eine Aufzeichnung des Gespräches als Beweis geben könnte, obliegt es dem Verlag uns doch dieses nachzuweisen und ob er das kann wage ich eher zu bezweifeln.


    Des weiteren sind Tonbandaufzeichnungen doch nur in Hollywood Filmen Beweismaterial vor Gericht........ :D

  • Liegt das Jahresentgelt für das Zeitschriftenabo bei 200,-€ oder mehr?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Warum sagst Du nicht gleich dazu, dass wenn es weniger als 200 Euro sind (was ja sehr wahrscheinlich ist), dann kein Widerrufsrecht besteht? ;)


    Ändert allerdings IMHO nichts an der Tatsache, dass ich in so einem Falle jederzeit behaupten kann, ich hätte mit überhaupt niemandem telefoniert. Dass "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschienene Paar Schuhe sind, gilt IMHO auch in einem solchen Fall.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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