Hallo zusammen,
meine Freundin hat ein telefonisches Angebot für ein Zeitschriften Abo angenommen, allerdings für nur 3 Monate Dauer.
Der Verlag will aber nichts mehr davon wissen und meint jetzt das ganze währe ein 12 Monats Abo und schickt dementsprechend die Rg. bzw. Mahnungen. :mad:
Wie sieht es jetzt mit der Beweispflicht aus?
Diese dürfte doch beim Verlag liegen, oder?
Letztendlich gibt es auch nur das Telefongespräch als Vertragsgrundlage, nichts schriftliches, reicht das übehaupt für einen wirksamen Vertrag aus?
Danke.