Lohnsteuerausgleich 2006: Gründe der Nichtbeschäftigung"

  • Hi Leute,
    ich habe letztens vom lieben Finanzamt ein Schreiben erhalten, wo ich aufgefordert werde, warum ich letztes Jahr ca.5 Monate nicht beschäftigt war, was hierfür die Gründe sind. Wollen u.a. das Schreiben vom Arbeitsamt etc etc.
    Ich selbst habe mich nach der 1 Stelle wo ich die ersten 3 Monate in 2005 gearbeitet habe nicht Arbeitslos gemeldet, hatte ja einiges angespart und wollte dem Staat nicht mit meinen jungen Jahren und Qualifikationen auf der Tasche liegen (ja es war mir ein wenig peinlich. sorry)
    Im Sommer habe ich eine neue Stelle gefunden und habe schön weitergearbeitet.
    Aber während dieser Zeit dazwischen habe ich ja von meinem ersparten gelebt, mein guter teurer Freund "Dispo" hat mit auch ein wenig geholfen usw usw.


    Jetzt will das AA wissen, was der Grund der NB in dieser Zeit war. Wie kann ich am besten Argumentieren worauf sollte ich achten.
    Ich erwarte vom lieben Finanzamt noch eine schöne Nachzahlung so ca 1110,-€.
    Kann das FA unter Umständen mir diese verweigern, wenn die Argumentation nach ihrer Sicht nicht ausreichend ist, nur weil ich mich nicht Arbeitslos gemeldet habe.


    Ich bedanke mich für eure Hilfen

  • Das Finanzamt kann dir nicht die Nachzahlung nicht verweigern, es sei denn du hattest in der fraglichen Zeit Einnahmen. Wenn du vom ersparten gelebt hast, dann wird es das Finanzamt auch akzeptieren. Dazu musst du gegenüber dem Finanzamt bestätigen, dass es so war.

  • Eines vorweg: Du erwartest keine Nachzahlung, sondern eine Rückerstattung.


    Die Nachzahlung wäre genau das Gegenteil von dem, was Du erwartest... ;)



    Zu Deiner Frage:
    Schildere den Sachverhalt so, wie er sich ereignet hat. Alles andere ist im Zweifel immer der schlechtere Weg.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • In jungen Jahren hat bei mir mal einer nachgerechnet und sodann behauptet,
    dass meine Angaben nicht stimmen könnten, da sich ein dickes Minus ergeben würde.
    Um das zu entkräften musste ich einen Kontoauszug mit meinen negativ belasteten Dispo vorlegen.


    Die haben Dich nur gefragt, weil sie Schwarzarbeit vermut(et)en.

  • Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Die haben Dich nur gefragt, weil sie Schwarzarbeit vermut(et)en.


    Genau das!


    Da das FA dir dieses aber nicht nachweisen kann, würde ich es so schildern wie es halt war und es gibt auch kein Gesetz welches besagt, dass man bei Arbeitslosigkeit auch zwingend beim Arbeitsamt gemeldet sein muss.


    Insofern hast du nichts zu befürchten.

  • Man könnte die Schikane des FAs ja auch als gerechte Strafe dafür ansehen, dass Du Dich nicht beim Arbeitsamt gemeldet und Deine Arbeitskraft und -willigkeit angeboten hast. ;)


    Rückwirkend kann man sich nicht arbeitlos melden, oder?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Rückwirkend kann man sich nicht arbeitlos melden, oder?


    IMHO nicht.


    Dass er sich nicht arbeitslos gemeldet hat ( unabhängig davon, ob er tatsächlich Arbeit suchte ), wird ihm später schwer aufstossen, wenn er mal Rente beantragt.
    Je nach seinen Verdienst(en) kann ein halbes Jahr bis zu ca. 40 Euro Monatsrente ausmachen.
    Eine Arbeitslosigkeit wäre ihm als Ausfallzeit angerechnet worden,
    noch besser: wenn diese zufällig zwischen zwei bewiesenen Ausbildungszyklen liegt, dann wäre sie auch noch besser bewertet worden.


    Aber es könnte ja sein, dass er in der Firma eines Freundes ein ausbildungsbezogenes Berufspraktikum ohne Bezahlung gemacht hat und die Firma seines Freundes dies ihm so bescheinigt.
    Dann würde es angerechnet und ihm würde nichts fehlen auf der Zeitachse. ;)

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