Falsche Wortwahl bei der Kündigung - Achtung!!

  • Zitat

    Original geschrieben von agentsnipes
    allerdings ging die kündigung in ähnlicher form auch an debitel und vodafone, da gabs keine probleme!



    Wahrscheinlich ohne den Paragraphensalat und ohne `n Widerspruch in sich, oder?? ;)

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Was meint ihr denn zum Passus "hiermit kündige ich meine Verträge mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kündigungsfristen"? :rolleyes:


    Warum so einen komplizierten "Quark"?!


    Ich kündige immer zum "nächstmöglichen Zeitpunkt", sollen die den Tag doch heraussuchen bevor ich mich vertue.


    Hat bisher immer geklappt, warum auch nicht. Dazu einfach einen normalen Brief benutzt und nicht erst 3 Tage vor der letzten Möglichkeit abgeschickt.

  • Zitat

    Original geschrieben von holmi
    Warum so einen komplizierten "Quark"?!


    Ich kündige immer zum "nächstmöglichen Zeitpunkt", sollen die den Tag doch heraussuchen bevor ich mich vertue.


    Hat bisher immer geklappt, warum auch nicht. Dazu einfach einen normalen Brief benutzt und nicht erst 3 Tage vor der letzten Möglichkeit abgeschickt.


    Kompletten Thread gelesen?
    Ich zitiere mich nochmal selbst:

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Danke, aber das war keine Antwort auf meine Frage und hilft hier inhaltlich irgendwie auch nicht weiter... ;)

  • Ganz locker und geschmeidig draufankommen lassen.


    O2 kann viel meinen, schreiben und behaupten. Du hast (und mit ein bischen gesunden Menschenverstand kommt da bei der Auslegung deiner Kündigung jeder drauf) zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt und fertig. Der fristgerechte Zugang ist durch die Erklärung von O2 nachgewiesen.


    Ich würde denen das nochmal schreiben und bei Uneinsichtigkeit die Karte ab (dem von dir errechneten Vetragsende) nicht mehr nutzen und Rechnungen nicht mehr bezahlen.

  • seh das genauso wie mein Vorredner. Die Auslegung ergibt ganz klar, was Du wolltest, nämlich vom Vertrag zu lösen. Und fristgerecht mit sofortiger Wirkung mag zwar etwas widersprüchlich, in dem Fall hätte O2 aber wohl aus den vertraglichen Schutzpflichten heraus wohl nachfragen müssen, was jetzt gemeint ist und wenigstens die fristgerechte akzeptieren müssen. Ich würde mich von O2 in dem Punkt nicht verarschen lassen.


    Dass Du hier eine Norm zitiert hast, die es nicht gibt ... es gibt kein SGB (ohne Nummer) und keinen 174 IV BGB tut nichts zur Sache... das mag vielleicht für Schmunzeln sorgen bei der REchtsabteilung, aber ja mei ...

    Jurist (Univ.)

  • Wie wäre es einfach , wenn man die kostenlose VVL-Hotline anruft ?


    Diese schicken einem eine vorausgefüllte Kündigung- einfach unterschreiben und abschicken oder Faxen - spätestens 2 tage Später kommt ne SMS die dich dann immer über den Stand der Dinge informiert-


    so hab ichs gemacht und es ist der bequemste Weg-



    Kaan

  • 1. Der Anruf ist kostenlos


    2. Du musst nur unterschreiben - Umschlag ist dabei und alles eben was man so braucht und



    3. Kann es nicht zu so ner scheisse kommen wie sie hier verzapft wurde ;)



    Kaan

  • § 140 BGB


    Umdeutung


    Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.


    Hallo,


    hier greift § 140 BGB. Du hast erkennen lassen, dass du dich schnellstmöglich vom Vertrag lösen willst. In einer außerordentlichen Kündigung steckt hilfsweise (für den Fall, dass keine außerordentlicher Grund gegeben ist) immer eine ordentliche Kündigung mit drin. Deswegen schadet es nicht, dass du den Begriff "außerordentlich" benutzt hast. Ich denke du liegst hier ziemlich eindeutig im Recht.

  • Ruf deine Rechtsschutz an und schildere den Sachverhalt - die Erteilt dir dann im Normalfall die Erlaubnis, dir einen ortssässigen anwalt zu suchen und bezahlt diesen auch-



    um alles weitere sollte sich der Mann im Idealfall dann kümmern - ich sehe das im Bezug auf § 140 BGB optimistisch -


    die NB's bekommen manchmal auch kalte füße, wenn sie sehen , dass der Otto-Normal-Bürger nicht so mit sich umspringen lässt-



    Am besten noch die Sim Karte zurueck nach Bayern schicken nach dem ende der Laufzeit und garnicht 1 Jahr zusätzlich-


    das war (nach deinen Schilderungen Deren fehler- des ein normalo kein Top Jurist sein muss sollte O2 auch ma raffen und ausserdem geht deine Intention eindeutig hervor.


    Wenn die es drauf ankommen lassen,muss das ein Zivil-/Amtsgericht
    entscheiden und als NichtJurist find ich - du hast gute Chancen



    Grüße


    Kaan

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