Beiträge von soeren_lawfucker

    Zitat

    Original geschrieben von Fido
    Da vertut man sich leicht mit der Geschwindigkeit der Marktentwicklung.
    UMTS pur um das es damals bei der Auktion ging hat auch nur 384kb. Im Jahr 2000, als noch 56 oder 64kb standard waren, galt das aber als ultraschnell.
    .


    Aber Versteigert wurden doch die Frequenzen. Und dass das nicht bei 384 kb stehen bleiben würde war klar. soweit ich mich erinnere wurden damals zumindest 2 MBit/s mittelfristig versprochen.

    Nach § 309 Nr. 11 BGB ist in AGB unwirksam:




    "13.(Form von Anzeigen und Erklärungen)


    eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden werden."



    D.h. auch es darf kein spezielles Formular verlangt werden für Kündigungen. Soweit sie das nicht in den AGB haben sondern anschließend einfach so verlangt wird, gehts erst recht nicht, weil ein derartiges Erfordernis nicht Vertragsbestandteil war.

    Zitat

    Original geschrieben von owb
    Post:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4084065#post4084065


    Hier ein kurzes Update zum obigen Zitat: Vodafone hat damals nach meiner Intervention per Telefon den Tarif direkt umgestellt. Der Studientenrabatt ist für den Moment erst einmal wieder gewährt. Ausserdem habe ich eine Gutschrift der zuviel abgerechneten Gebühren erhalten (plus weitere 30EUR die ich mal als Entschädigung ansehe aber wohl eher ein Irrtum seitens vodafone sind).
    Einziger Nachteil der Aktion: durch die Umstellung wurde auch das Freivolumen für den verbleibenden Monat neu berechnet. Da ich vorher in den vergangenen Tagen im Durchschnitt weniger verbraucht hatte kam dies einer Kürzung gleich.


    Exakt genauso lief es hier nach einer Bestellung bei handyzek einer mobile connect Flat. Die Auszahlung ist aktuell natürlich viel zu spät für den 19.5. versprochen.

    Zitat


    Das gerichtliche Mahnverfahren scheint "nur" 23 EUR zu kosten, so dass ich es gerne damit versuchen würde. Den kann man auch ohne Anwalt und online erledigen, oder?


    http://www.justiz.nrw.de/BS/fo…en/mahnbescheid/index.php


    Auch hier frage ich mich, ob man den Link als nicht NRW-Bürger nutzen darf.


    Beim Mahnverfahren ist entscheidend, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Einfach hier dasrichtige Bundesland auswählen:


    https://www.online-mahnantrag.…898&Command=start&bld=BAY

    Wenn Du mir bitte noch die Anspruchsgrundlage sagst für die zivilrechtliche "Abschöpfung". das würde mich nämlich schon brennend interessieren. Außerdem sind wir doch voll ontopic mit unserer Diskussion. Wieso sollte das also niemanden interessieren?

    An der Täuschung fehlt es deshalb, weil der Händler nicht zu o2 gesagt hat: ich zahle die Provision nicht an den Kunden aus. Und am Vermögensschaden fehlts, weil O2 ohnehin die Provision hätte zählen müssen, auch wenn sich der Händler an die vertraglichen Vereinbarung gehalten hätte. denn auch dann hätte o2 die Provision zahlen müssen.


    Und außerdem was soll denn der Kunde mit dieser Strafrat zu tun haben? Nur weil er weiß, dass er Geld kriegt weiß er ja noch lange nicht, dass der Händler das eigentlich nicht darf. Auch wenns selbst dann immer noch keine Anstiftung oder Beihilfe oder Mittäterschaft wäre, weils keine Straftat ist.


    Und ich verstehe immer noch nicht, wie du einfach jedes Geld aus irgendeiner Tat irgendwo abschöpfen willst. Was soll denn das für eine Anspruchsgrundlage sein?


    EDIT: Hab gerade nochmal im Kommentar geschmökert. Womöglich kann man hier eine Täuschung annehmen, wenn man so wie der BGH so ziemlich alles als Täuschung ansieht. Bspw soll das Verlangen von Deputatkohle durch einen Bergmann, die Eklärung beinhalten, er würde sie für Eigenbedarf verwenden und nicht verkaufen. Trotzdem ist das hier noch was anders. Ich denke nicht, dass man soweit gehen sollte und sagen: Durch das Provisionsverlangen sagt der Händler konkludent, er hätte sich an alle AGB von O2 gehalten. Der Bergmann sagt ja immerhin: gib mir meine Deputatkohle. Damit bezieht er sich auf sein Hausdeputat. Der händler sagt ja nur: Gib mir meine Provision.
    Keine täuschung soll sein, wenn eine Organisation gegenüber ihren Spendern nicht aufdeckt, dass 50% der Spenden in die Verwaltungskosten gehen ... also ich denke wir sind hier bei einem krassen Grenzfall.

    Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
      soeren_lawfucker


    Nun ganz einfach gesagt. Der Händler beging einen Provisionsbetrug gegenüber O2 und die rechtswidrig erlangte Provision lag anteilig bei Wookkie. Und Wookkie hat dies natürlich O2 selbst brühwarm erzählt. M.M. nach hat O2 freie Wahl zwischen den Schuldnern und es liegt nahe sich das Geld da zu holen, wo es am einfachsten ist.
    Weiterhin kann O2 entscheiden ob sie in die Annahme des Vertragsangebots widerrufen und den Vertrag rückabwickeln. Sie wären aber schön blöd, weil Wookkie kommt ja nicht raus.


    Wie kommst du denn zu dieser Einschätzung?! Betrug ist das sicher keiner, weil es an Täuschung und Vermögensschaden fehlt. Und im Bereicherungsrecht gilt nunmal der Grundsatz, dass jeder nur gegenüber dem direkten Leistungsempfänger rückabwickeln kann, an den er geleistet hat.