Pure Verzweiflung bei O2

  • Wenn der Händler die Auszahlung nicht auf das Girokonto des Kunden, sondern auf das Kundenkonto beim Anbieter zahlt, bleibt es trotzdem eine Auszahlung :)

    ~done~

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Wenn der Händler die Auszahlung nicht auf das Girokonto des Kunden, sondern auf das Kundenkonto beim Anbieter zahlt, bleibt es trotzdem eine Auszahlung :)


    Richtig. Und wenn es so ist, hat der NB es mit dem Händler zu klären und nicht auf dem Rücken des Kunden auszutragen. Dieser kann nichts dafür, das der Händler sich nicht an Richtlinien hält.


    Bei o2 kann das natürlich auch eine ganz andere Ursache haben, z.b. Test einer neuen Bananen- äh Abrechnungssoftware.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Richtig. Und wenn es so ist, hat der NB es mit dem Händler zu klären und nicht auf dem Rücken des Kunden auszutragen. Dieser kann nichts dafür, das der Händler sich nicht an Richtlinien hält.


    Na ganz so einfach dürfte es nicht sein. Der Händler hat keinen Provisionsanspruch aus einem vertragswidrigen Geschäft und Wookkie hat der Hotline erklärt, wofür und von wem er das Geld erhalten hat.
    Damit hat er einen finanziellen Vorteil aus einem rechtswidrigen Geschäft und O2 hat die Wahl, wo sie sich das Geld herholen.
    Das schöne für O2 ist, dass der Vertrag nur von seitens O2 angefochten werden kann.


    Wookkie wurde so zu sagen vom Händler betrogen und kann nur von ihm das Geld wiederholen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    Na ganz so einfach dürfte es nicht sein. Der Händler hat keinen Provisionsanspruch aus einem vertragswidrigen Geschäft und Wookkie hat der Hotline erklärt, wofür und von wem er das Geld erhalten hat.
    Damit hat er einen finanziellen Vorteil aus einem rechtswidrigen Geschäft und O2 hat die Wahl, wo sie sich das Geld herholen.
    Das schöne für O2 ist, dass der Vertrag nur von seitens O2 angefochten werden kann.


    Wookkie wurde so zu sagen vom Händler betrogen und kann nur von ihm das Geld wiederholen.


    Also vertragswidrig ist nicht gleich rechtswidrig und angefochten kann hier gar nix werden. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen O2 und dem Händler gehen den Kunden nix an, da diese nur zwischen den beiden wirken.


    Wenn nun im Rahmen des Kontokorrentsverhältnisses zwischen O2 und Kunden ein Dritter Geld überweist und O2 der Meinung ist, das Geld gehöre ihnen, weil sie die provision zuviel an den Händler bezahlt haben, dann muss sich o2 an den Händler halten und kann das Geld nicht vom Kunden zurückverlangen.

    Jurist (Univ.)

  • soeren_lawfucker


    Nun ganz einfach gesagt. Der Händler beging einen Provisionsbetrug gegenüber O2 und die rechtswidrig erlangte Provision lag anteilig bei Wookkie. Und Wookkie hat dies natürlich O2 selbst brühwarm erzählt. M.M. nach hat O2 freie Wahl zwischen den Schuldnern und es liegt nahe sich das Geld da zu holen, wo es am einfachsten ist.
    Weiterhin kann O2 entscheiden ob sie in die Annahme des Vertragsangebots widerrufen und den Vertrag rückabwickeln. Sie wären aber schön blöd, weil Wookkie kommt ja nicht raus.



    Aber ich will hier nichts zu schwarz sehen. Trotzdem gebe ich @ Wookkie keine Chance von O2 das Geld zu bekommen. Er muss sich an den Händler halten.

  • Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
      soeren_lawfucker


    Nun ganz einfach gesagt. Der Händler beging einen Provisionsbetrug gegenüber O2 und die rechtswidrig erlangte Provision lag anteilig bei Wookkie. Und Wookkie hat dies natürlich O2 selbst brühwarm erzählt. M.M. nach hat O2 freie Wahl zwischen den Schuldnern und es liegt nahe sich das Geld da zu holen, wo es am einfachsten ist.
    Weiterhin kann O2 entscheiden ob sie in die Annahme des Vertragsangebots widerrufen und den Vertrag rückabwickeln. Sie wären aber schön blöd, weil Wookkie kommt ja nicht raus.


    Wie kommst du denn zu dieser Einschätzung?! Betrug ist das sicher keiner, weil es an Täuschung und Vermögensschaden fehlt. Und im Bereicherungsrecht gilt nunmal der Grundsatz, dass jeder nur gegenüber dem direkten Leistungsempfänger rückabwickeln kann, an den er geleistet hat.

    Jurist (Univ.)

  • Zitat

    Original geschrieben von soeren_lawfucker
    Wie kommst du denn zu dieser Einschätzung?! Betrug ist das sicher keiner, weil es an Täuschung und Vermögensschaden fehlt. Und im Bereicherungsrecht gilt nunmal der Grundsatz, dass jeder nur gegenüber dem direkten Leistungsempfänger rückabwickeln kann, an den er geleistet hat.


    Warum soll das kein Betrug sein ? Der Händler täuschte O2 darüber, dass der Vertrag entsprechend der vertraglichen Grundlage O2/Händler vermittelt wurde. O2 veranlasste daraufhin die Provisionszahlung. Sie ist die Vermögensverfügung woraus der Vermögensschaden bei O2 entsteht, da kein Provisionsanspruch besteht.
    Der Rückabwicklung würde nur der Vertrag O2/Kunde unterliegen. Davon unabhängig ist aber der Ersatz des Schadens aus der Tat.
    Im Gegensatz von einem Girokonto kann man bei einem frisch eingerichteten Kundenkonto davon ausgehen, das es sich um das Geld aus der Tat handelt. Eine s.g. "Vermischung" mit legalem Geld kann ausgeschlossen sein, wenn keine weiteren Zahlungseingänge vorhanden sind.

  • An der Täuschung fehlt es deshalb, weil der Händler nicht zu o2 gesagt hat: ich zahle die Provision nicht an den Kunden aus. Und am Vermögensschaden fehlts, weil O2 ohnehin die Provision hätte zählen müssen, auch wenn sich der Händler an die vertraglichen Vereinbarung gehalten hätte. denn auch dann hätte o2 die Provision zahlen müssen.


    Und außerdem was soll denn der Kunde mit dieser Strafrat zu tun haben? Nur weil er weiß, dass er Geld kriegt weiß er ja noch lange nicht, dass der Händler das eigentlich nicht darf. Auch wenns selbst dann immer noch keine Anstiftung oder Beihilfe oder Mittäterschaft wäre, weils keine Straftat ist.


    Und ich verstehe immer noch nicht, wie du einfach jedes Geld aus irgendeiner Tat irgendwo abschöpfen willst. Was soll denn das für eine Anspruchsgrundlage sein?


    EDIT: Hab gerade nochmal im Kommentar geschmökert. Womöglich kann man hier eine Täuschung annehmen, wenn man so wie der BGH so ziemlich alles als Täuschung ansieht. Bspw soll das Verlangen von Deputatkohle durch einen Bergmann, die Eklärung beinhalten, er würde sie für Eigenbedarf verwenden und nicht verkaufen. Trotzdem ist das hier noch was anders. Ich denke nicht, dass man soweit gehen sollte und sagen: Durch das Provisionsverlangen sagt der Händler konkludent, er hätte sich an alle AGB von O2 gehalten. Der Bergmann sagt ja immerhin: gib mir meine Deputatkohle. Damit bezieht er sich auf sein Hausdeputat. Der händler sagt ja nur: Gib mir meine Provision.
    Keine täuschung soll sein, wenn eine Organisation gegenüber ihren Spendern nicht aufdeckt, dass 50% der Spenden in die Verwaltungskosten gehen ... also ich denke wir sind hier bei einem krassen Grenzfall.

    Jurist (Univ.)

  • soeren_lawfucker


    Sei mir bitte nicht böse, aber ich mach dann hier mal Schluss, weil das erstens zu umfangreich werden würde und es zweitens darum hier niemand weiter interessieren dürfte.
    Ich vermute mal, dass Du eher nicht so sehr im Strafrecht unterwegs bist. Ist auch kein Problem. War von mir ja auch nur ein Erklärungsansatz, warum O2 m.M. nach im Recht ist.
    Und Wookkie braucht nicht Tatbeteiligter sein. Es reicht, wenn er einen Vorteil erlangt hat der unmittelbar aus der Tat stammt.


    Ich sehe gerade, Du hast noch mal eirtiert. Du kannst auch nachlesen unter Täuschung durch konkludentes Handeln. Das macht der Händler gegenüber O2.


    Gute Nacht!

  • Wenn Du mir bitte noch die Anspruchsgrundlage sagst für die zivilrechtliche "Abschöpfung". das würde mich nämlich schon brennend interessieren. Außerdem sind wir doch voll ontopic mit unserer Diskussion. Wieso sollte das also niemanden interessieren?

    Jurist (Univ.)

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