eBayshop kauft Handys und verkauft sie gleich wieder mit neuer Rechung. Rechtens?

  • Hallo,


    mir ist bei eBay sehr stark ein Onlineshop aufgefallen der bei unheimlich vielen Auktionen mitbietet und auch und auch per Sofort Kauf zuschlägt, zu 99% Handys. Dann stellt der Shop die Handys wieder ein. Mit einer neuen Rechnung auf den Namen des Käufers.


    Ist sowas erlaubt?


    1. Ist nicht immer garantiert ob die Handys wiklich "Neu" sind. Man kennt eBayer. Wird als angeblich "NEU" eingestellt jedoch ist dann das Handy 2 oder 3 Monate alt. Angeblich nie benutzt. Wers glaubt,...


    2. ist das steuertechnisch überhaupt so ok?

  • Re: eBayshop kauft Handys und verkauft sie gleich wieder mit neuer Rechung. Rechtens?



    Klar wenn der ein Gewerbe angemeldet hat dann schon. Nur darf er gebrauchte nicht als neue verkaufen, dass wäre Betrug. hast mal den link von dem shop?

  • Re: Re: eBayshop kauft Handys und verkauft sie gleich wieder mit neuer Rechung. Recht


    Zitat

    Original geschrieben von Gibbs
    Klar wenn der ein Gewerbe angemeldet hat dann schon. Nur darf er gebrauchte nicht als neue verkaufen, dass wäre Betrug. hast mal den link von dem shop?


    Einen Link poste ich nicht! Es geht allgemein um solche Shops.

  • Wenn er das gewerblich macht, muss er doch sogar eine Rechnung ausstellen.


    Die Frage ist halt nur wie schon gesagt wie er das Gerät verkauft. Neuware ist es ja sicher nicht mehr.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Naja Du schreibst ja oben es geht um einen bestimmten. Vielleicht magst Du mir den link ja per pm mailen.

  • Dabei ist zu auf jeden Fall zu beachten,daß die Herstellergarantie natürlich nicht neu aufdatiert wird...

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von bungee1
    Wenn er das gewerblich macht, muss er doch sogar eine Rechnung ausstellen.


    Bei Verkauf an Privatkunden darf er darauf verzichten, wenn der Kunde keine Rechnung verlangt. Buchen muss er die Einnahme natürlich trotzdem.


    Solange der Verkäufer auf Rechnung die Mehrwertsteuer korrekt ausweist, darf er alles so machen, wie beschrieben, ggf. über Differenzbesteuerung. Theoretisch dürfte auch nichts dagegensprechen, einfach auf den EK plus Gewinn nochmal die MwSt. aufzurechnen woraus sich dann der neue Preis ergibt, dürfte aber nicht im Interesse des Verkäufers liegen, da die Preise steigen und er nichts davon hat.


    Das Risiko trägt natürlich der Verkäufer. Als gewerblicher Anbieter darf er die Gewährleistung bei Gebrauchtgeräten nicht ausschließen, wenn er an Privatleute verkauft. Solange er sich daran hält und im Falle eines Defektes auch dafür gerade steht ist das ja ein ganz normales Geschäftsgebahren ähnlich der vielen An- und Verkaufsläden für Elektronik die man in vielen Städten zu Hauf findet.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Aber ich verstehe folgendes Problem nicht:


    Der Ebay-Shop kauft ein Handy mit Garantie, meinetwegen von Eplus, T-Mobile, etc. und verkauft das Gerät dann weiter.
    Muss dann der Verkäufer, also unser Ebay-Shop nochmal von sich aus Garantie auf das Gerät geben, obwohl ja eigentlich ein Originalbeleg mit Garantie schon dabei ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Aber ich verstehe folgendes Problem nicht:


    Der Ebay-Shop kauft ein Handy mit Garantie, meinetwegen von Eplus, T-Mobile, etc. und verkauft das Gerät dann weiter.
    Muss dann der Verkäufer, also unser Ebay-Shop nochmal von sich aus Garantie auf das Gerät geben, obwohl ja eigentlich ein Originalbeleg mit Garantie schon dabei ist?


    Wenn ich nicht irre, darf er die Garantie nicht weiterreichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Aber ich verstehe folgendes Problem nicht:


    Der Ebay-Shop kauft ein Handy mit Garantie, meinetwegen von Eplus, T-Mobile, etc. und verkauft das Gerät dann weiter.
    Muss dann der Verkäufer, also unser Ebay-Shop nochmal von sich aus Garantie auf das Gerät geben, obwohl ja eigentlich ein Originalbeleg mit Garantie schon dabei ist?


    der Ebay-Shop gibt keine "Garantie", er gibt ganz normal seine Gewährleistung, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt.


    Was denkst du, macht der Händler bei z.B. Nokia Geräten die noch vor dem 1. April 05 verkauft wurden?
    Wenn das Gerät defekt ist, dann hat der Händler einfach nur pech, die 1 Jahr Herstellergarantie ist bereits abgelaufen, er ist aber noch innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung gegenüber seinem Kunden.

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