ZitatOriginal geschrieben von reffi
ABER, was das finazielle angeht, kannst Du Dich erstmal an Deine KFZ-Versicherung wenden, denn es handelt sich hier um einen "Glasbruchschaden" und wird nicht anders als ein Schaden an der Windschutzscheibe behandelt. Falls Du eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung hast, mußt Du max. den Eigenanteil zuzahlen.
Heißt das eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung zahlt einen Glasbruchschaden auch dann wenn der durch Eigenverschulden verursacht wurde?
Das würde mich aber wundern. Aber ich kann ja mal anfragen.