Gewerbeschein/Steuererklärung, Fragen dazu...

  • Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    heißt das also, solange ich im Jahr unter 15,700 Euro verdiene, kann ich mein Geld voll behalten? also muss nix abdrücken?


    nein


    Zitat

    Einnahmen / Ausgaben = Einnahmen, is ja das was ich per rechnung von dem Arbeitgeber erhalte, das is ja per Rechnung festgehalten...


    Ausgaben= welche ausgaben sind damit gemeint? in dem Beruf bzw. das was ich machen würde, hätte ich keine ausgaben...


    Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben


    Betriebsausgaben sind alles was du für den Betrieb an Ausgaben hast, z.B. Fahrkosten, Telefon, Internet, Material....
    Wenn du keine hast dann kannst du auch keine abziehen.


    Zitat


    Das Gewerbe/den Gewerbe-Schein kann ich doch jederzeit wieder abmelden oder nicht?


    Ja

  • also habe ich das jetzt komplett richtig verstanden :



    ich hol mir nen gewerbeschein, kümmer mich selber um die KV.


    da ich keine Ausgaben habe brauche ich auch nichts abzudrücken.


    also kommt volles geld zu mir, und damit lebe ich dann, bezahle halt auch selbstständig die KV usw.


    was passiert aber nun, wenn ich im Jahr mehr als 15,700 € verdiene?


  • Wie viele Leute sollen Dir denn noch den heißen Tipp geben, Dich kostenlos bei der IHK beraten zu lassen? :rolleyes:
    Sorry, dass ich mich den bisherigen Stimmen anschliessen muss, aber Selbstständigkeit hat direkt mit dem Wort 'selbst" zu tun.
    Und wenn Du noch nicht mal http://www.ihk.de findest und da den Bereich "Unternehmensgründung", wird das nichts.


    Zu den genannten Zahlen:
    Da ziehst Du mal fix folgende Punkte ab:
    - Umsatzsteuer
    - Krankenversicherung
    - Altersvorsorge
    - IHK-Pflichtbeitrag
    - Einkommensteuer (ab einem gewissen Betrag)
    - Gewerbesteuer (ab einem gewissen Betrag)
    und noch viele andere Kleinigkeiten ab.


    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld gibt es nicht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle natürlich auch nicht.


    Und wenn der Laden nicht läuft, kannst Du nicht mal eben bei der Agentur für Arbeit um Arbeitslosengeld bitten - das interessiert die dann nämlich nicht die Bohne. Da darfst Du dann direkt an der Tür mit Hartz4 anklopfen.
    Also nochmal: Ausführlich beraten lassen und gut nachdenken - und dann bleiben lassen.
    Und IMHO läge in diesem Fall sowieso die bereits genannte Scheinselbstständigkeit vor, das zieht weiteren Ärger nach sich.


    Carsten

  • ok, werd mich auf der ihk.de mal umschauen.


    aber wieso scheinselbstständigkeit? nur weil ich bei einem auftraggeber arbeite?



    was hat das denn zu bedeuten? oder muss ich jetzt bei 3 verschiedenen auftraggebern sein?

  • Aber den Link von Carsten hast du schon angeklickt, oder? Also lesen mußt du schon selbst.


    Und aus meinen immerhin 15,5 Arbeitsjahren bei der BfA kann ich nur sagen: das kann im Nachhinein sehr teuer werden und die Beiträge können 4 Jahre rückwirkend gefordert werden! Auch wenn du kein Einkommen hättest (Ausgaben>=Einnahmen), müßetst du jeden Monat den Mindestbeitrag zahlen! (waren glaube ich 78 €)

  • Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    aber wieso scheinselbstständigkeit? nur weil ich bei einem auftraggeber arbeite?
    was hat das denn zu bedeuten? oder muss ich jetzt bei 3 verschiedenen auftraggebern sein?


    Link anklicken und lesen - dort steht es exakt beschrieben... :rolleyes:


    Übrigens:
    Das FA erwartet von Dir (zumindest im ersten Geschäftsjahr) eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sowie -Vorauszahlung, sofern Du nicht aufgrund Deines Einkommens von der USt befreit bist - aber das wird Dein "Auftraggeber" vermutlich nicht zulassen, da er dann wiederum keinen Umsatzsteuervorabzug geltend machen kann.

  • wie gesgat, ich werd mir heut abend mal IHK.de durcharbeiten und alles mal durchlesen und morgen oder Montag nen Steuerberater aufsuchen und mir das mal genauer erklären lassen...



    vielen dank an alle für die hilfe! :top:



    MfG
    afa2006

  • Zitat

    Original geschrieben von afa2006


    da ich keine Ausgaben habe brauche ich auch nichts abzudrücken.


    Wie kommst du darauf? Du hast doch sicher Fahrkosten, Kosten für KV etc.
    Betriebsausgaben sind steuertechnisch gut da diese deinen Gewinn schmälern --> weniger Steuerlast.



    Zitat


    also kommt volles geld zu mir, und damit lebe ich dann, bezahle halt auch selbstständig die KV usw.


    was passiert aber nun, wenn ich im Jahr mehr als 15,700 € verdiene?


    Wie kommst du auf 15700 EUR.
    Du musst auch schon bei weit weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag liegt AFAIK bei ca. 7500 EUR.


    Das Geld kommt natürlich zuerst zu dir, du musst davon aber dann später noch was ans FA abgeben.
    Les dir doch einfach mal durch wie das deutsche Steuersystem funktioniert, dann wird dir vieles klarer.
    Für dich wichtig sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer

  • Weil hier die Scheinselbstständigkeit immer erwähnt wurde: Vorwerk-Vertreter sind ja auch selbstständig und arbeiten im Endeffekt ja auch nur für ein Unternehmen. Also muss es doch hierfür wohl noch eine andere Abgrenzung geben, denn das wäre ja nach dem Prinzip dann auch eine Scheinselbstständigkeit, oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Avalanche
    Weil hier die Scheinselbstständigkeit immer erwähnt wurde: Vorwerk-Vertreter sind ja auch selbstständig und arbeiten im Endeffekt ja auch nur für ein Unternehmen. Also muss es doch hierfür wohl noch eine andere Abgrenzung geben, denn das wäre ja nach dem Prinzip dann auch eine Scheinselbstständigkeit, oder nicht?


    Auch an dich der Rat, den Link von Carsten weiter oben anzuklicken. ;)


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